…den Auslandskonzerten (Betriebseinnahmen abzüglich aller mit den Konzerten im Zusammenhang stehenden Betriebsausgaben). Dies wäre jedoch nicht der Fall, wenn in der Schweiz oder in Frankreich auf Grund des maßgeblichen innerstaatlichen Rechts der Steuerabzug auf den bloßen Künstleranteil, also auf die Zahlungen, die den Künstlern zufließen…
…innerhalb der gemäß § 30 Abs. 1 Z 1 lit. a EStG 1988 maßgeblichen Spekulationsfrist, so unterliegen die aus diesem Veräußerungsgeschäft erzielten Einkünfte nach Maßgabe des § 29 Z 2 EStG 1988 der inländischen Einkommensteuerpflicht. Dieser inländische Besteuerungsanspruch wird jedoch durch Art. 13 Abs. 1 des im…
…5 Abs. 2 lit. g DBA Italien, welche nur bei der Überschreitung einer Dauer von 12 Monaten eine Betriebsstätte begründen. Für die Ermittlung der Baustellenfrist ist das maßgebliche Enddatum jenes, an dem die Arbeit abgeschlossen oder endgültig eingestellt ist (OECD Komm. Art. 5, Rz 55…
…in die Frist gemäß Art. 5 Abs. 3 DBA Deutschland einzubeziehen. Für die Ermittlung der Baustellenfrist nach Art. 5 Abs. 3 DBA Deutschland ist das maßgebliche Enddatum jenes, an dem die Arbeit abgeschlossen oder endgültig eingestellt ist (OECD Komm. Art 5 Rz 55, 1. Satz)…
…Gleichzeitig kann in einem solchen Fall auch eine Betriebsstätte für den Generalunternehmer begründet werden, wenn der Generalunternehmer während der Zeit der Tätigkeit des Subunternehmers auf Grund der maßgeblichen Umstände des Einzelfalls die faktische Verfügungsmacht über die Baustelle hat, wie etwa im Fall des rechtlichen Besitzes…
…natürliche Personen maßgeblichen Vorschriften des EStG 1988 zu ermitteln und aus dem so ermittelten Einkommen und der darauf entfallenden ausländischen Steuer die ausländische Durchschnittsteuerbelastung zu berechnen ist. Dabei ist eine jahresweise Betrachtung anzustellen, weil gemäß § 2 Abs. 1 EStG 1988 der Einkommensteuer das Einkommen zugrunde…
…oder [ihre] Geschäftsleitung hat". Aufgrund dieser vom OECD-Musterabkommen abweichenden Bestimmung ist es für die im vorliegenden Fall maßgebliche Frage der Berechtigung zur Erhebung einer schweizerischen Quellensteuer auf Dividendenzahlungen einer schweizerischen Kapitalgesellschaft an in Österreich ansässige Beteiligte bedeutungslos, dass im Falle einer doppelansässigen Kapitalgesellschaft diese…
…Art. 15 Abs. 2 DBA-Deutschland zur Gänze dem österreichischen Besteuerungsanspruch. Hinsichtlich der für die Berechnung der 183-Tage-Frist maßgeblichen Methode wird entsprechend dem Kommentar zu Art. 15 OECD-Musterabkommen auf die Tage des physischen Aufenthalts in Deutschland abgestellt. Es ist daher unerheblich, ob…
…die nach dem Recht des Quellenstaates steuerlich den Einkünften aus Aktien gleichgestellt sind, ohne dass es auf das nach der Dividendendefinition des OECD-Musterabkommens maßgebliche Merkmal der "Beteiligung" an der Gesellschaft ankommt, sind diese Zuwendungen als "Dividenden" im Sinn des DBA-Kanada zu qualifizieren und…
…entspricht auch den Interpretationsgrundsätzen der OECD, denenzufolge bei Berechnung der gemäß Art. 15 Abs. 2 OECD-Musterabkommen maßgeblichen 183-Tage-Frist ausschließlich auf die Dauer des physischen Aufenthalts im Tätigkeitsstaat innerhalb des jeweiligen Steuerjahres abzustellen ist (vgl. auch Erlass des BMfF v. 18. November 1991…
…oder von "Hilfstätigkeiten" dient. Entscheidend ist, ob die Tätigkeit in der Geschäftseinrichtung an sich "einen wesentlichen und maßgeblichen Teil der Tätigkeit des Gesamtunternehmens ausmacht". In der Literatur wird "Verkaufsaktivitäten einer produzierenden Gesellschaft" auf keinen Fall Hilfscharakter zugemessen. Dies gilt aber umsomehr für Verkaufsaktivitäten von Handelsunternehmen…
…aller maßgeblichen Umstände zu ermitteln. Damit hängt auch die Frage, ob China gemäß Art. 12 Abs. 2 DBA-China zur Erhebung einer 10-prozentigen Quellensteuer von den an das in Österreich ansässige Unternehmen entrichteten Vergütungen berechtigt ist, letztlich von der sorgfältigen Beurteilung aller maßgeblichen Umstände…
…4 OECD-MA vorliegt, ist die Gesamttätigkeit des Unternehmens der Ausgangspunkt, wobei entscheidend ist, ob die Tätigkeit der festen Geschäftseinrichtung an sich einen wesentlichen und maßgeblichen Teil der Tätigkeit des Gesamtunternehmens ausmacht (vgl Pkt. 1.1.2. des Salzburger Steuerdialogs 2009, EAS 3399). Sollte es…
…der Rechtsprechung des VwGH (vgl. Erk. 24.11.1987, 87/14/0001) sind dazu folgende Überlegungen maßgeblich: Eine gewerbliche Erfahrung kann als "veräußert" gelten, wenn sich ihr Träger (Inhaber) entgeltlich der ihr eigentümlichen Nutzungsmöglichkeiten begeben hat. Dies wieder trifft zu, wenn dem Inhaber nach Bezahlung…
…15 Abs. 2 DBA Italien für die Beibehaltung des Besteuerungsanspruchs des Ansässigkeitsstaates maßgeblichen Kriterien die Anwendung dieser Bestimmung nicht in Betracht. Die Formulierung des Arbeitgeberkriteriums in der 183-Tage-Klausel ist so weit gefasst, dass es für die Aufrechterhaltung des Besteuerungsrechts des Quellenstaats sogar ausreicht…
…vertreten werden. Die Beurteilung, ob eine Bau- bzw. Montagebetriebstätte im abkommensrechtlichen Sinn vorliegt, müsste jedenfalls korrespondierend in den jeweils betroffenen Ländern vorzunehmen sein (EAS 3194). Sollte die maßgebliche Frist überschritten sein und dadurch eine Betriebstätte gemäß Art. 5 Abs. 3 lit. a begründet werden, so…
…gegenüber der Ö-GmbH erbringen konnte. Dabei handelt es sich zwar um eine Sachverhaltsfrage, die nur unter Berücksichtigung des Gesamtbilds der maßgeblichen Umstände des Einzelfalls beurteilt werden kann. Arbeitskräfteüberlassungen dienen demgegenüber keiner Erbringung einer Aktivleistung durch die entsendende Gesellschaft, sondern erweisen sich lediglich als eine…
…Art. 15 auch dann zum Tragen kommen, wenn sich die in einem Vertragsstaat ansässige Person im anderen Vertragsstaat länger als 183 Tage aufhält und damit nach den allgemeinen Grundsätzen der "Monteurklausel" das Besteuerungsrecht unter den hierfür maßgeblichen Rechtsvoraussetzungen bereits deshalb auf den Tätigkeitsstaat überginge. Art…
…als bloße Hilfstätigkeit darstellt; Hilfstätigkeit kann aber nur eine von der Haupttätigkeit verschiedene Tätigkeit sein; eine Tätigkeit ist Haupttätigkeit, wenn sie - wie im vorliegenden Fall vermutet - einen wesentlichen und maßgeblichen Teil der Tätigkeit des Gesamtunternehmens ausmacht (deutsche Betriebstättenverwaltungsgrundsätze, BStBl I 1999, 1076, Z 1.2…
…nochmals Hohenwarter-Mayr, aaO und VwGH 16.9.2003, 97/14/0169 mwN). Somit kann nicht auf die bloße Ansässigkeit eines einzelnen Mitglieds des maßgeblichen Entscheidungsgremiums abgestellt werden, wenn dieses Mitglied nicht allein entscheidungsbefugt ist, sondern satzungsgemäß dem gesamten Gremium eine kollektive Beratungs- und Entscheidungsbefugnis…