RIS AI

Findok · EAS-Auskünfte

EAS 3085

Spekulationsgeschäft mit slowakischer Liegenschaft

geltende FassungEAS-AuskunftBMF-010221/2246-IV/4/2009vom 28.08.2009

Wortlaut laut Findok

Veräußert ein in Österreich ansässiger Abgabepflichtiger ein in der Slowakei gelegenes Grundstück innerhalb der gemäß § 30 Abs. 1 Z 1 lit. a EStG 1988 maßgeblichen Spekulationsfrist, so unterliegen die aus diesem Veräußerungsgeschäft erzielten Einkünfte nach Maßgabe des § 29 Z 2 EStG 1988 der inländischen Einkommensteuerpflicht. Dieser inländische Besteuerungsanspruch wird jedoch durch Art. 13 Abs. 1 des im Verhältnis zur Slowakei noch immer anzuwendenden DBA mit der ehemaligen CSSR, BGBl. Nr. 34/1979, in Verbindung mit Art. 23 Abs. 2 lit. a conv. cit. insoweit eingeschränkt, als diese Einkünfte aus der österreichischen Besteuerung auszunehmen und lediglich für Zwecke des Progressionsvorbehalts in Österreich zu berücksichtigen sind. Diese Steuerfreistellung hat unabhängig davon zu erfolgen, ob der Veräußerungsgewinn in der Slowakei nach dortigem innerstaatlichem Recht der Besteuerung unterliegt oder nicht. Bundesministerium für Finanzen, 28. August 2009

Normen und Schlagworte

SpekulationsgeschäfteImmobilien

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
BMF-010221/2246-IV/4/2009
Stammnummer
42837
Gültig
28.08.2009 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF

EAS 3085 — Spekulationsgeschäft mit slowakischer Liegenschaft · RIS AI