…hiefür bezogenen Vergütungen in Österreich oder in Deutschland der Einkommensbesteuerung zu unterziehen sind, darnach, ob die Tätigkeit als vortragende Tätigkeit oder als unterrichtende Tätigkeit einzustufen ist. Die Abgrenzungskriterien sind in AÖF Nr. 184/1984 festgelegt. Ob der eine oder andere Fall vorliegt, muss zunächst vom…
… 99 Abs. 1 Z 1 EStG 1988. In Bezug auf die Zahlungen an die niederländischen Gesellschaften ist auf folgendes hinzuweisen: Kann seitens der für den Steuerabzug haftenden inländischen Veranstaltungs-GMBH durch niederländische Ansässigkeitsbescheinigungen nachgewiesen werden, dass die niederländischen Gesellschaften tatsächlich für steuerliche Belange als in…
…vor der Anrechnung ermittelten Steuer vom Einkommen" dar, "der auf die Einkünfte entfällt, die aus Brasilien bezogen werden" (Art. 23 Abs. 4 letzter Satz DBA-Brasilien); oder anders ausgedrückt, dieser Betrag bildet den Höchstbetrag für die Anrechnung brasilianischer Steuern. Wurden keine Abzugssteuern in Brasilien erhoben…
…funktionslose Holdinggesellschaft zwischengeschaltet wird. Österreich hat diese Auffassung anlässlich österreichisch-deutscher Konsultationsgespräche im November 2006 zur Kenntnis genommen (AÖF Nr. 11/2007). Dies ist vor allem in Hinblick auf die in die gleiche Richtung weisende Judikatur des VwGH geschehen. Mit Erkenntnis vom 10.12.1997…
…die Steuer im Lohnsteuerabzugsweg (allerdings nicht vom Kommissionär sondern von dem deutschen Arbeitgeber) zu entrichten ist; nichtentrichtete Lohnsteuerbeträge könnten erforderlichenfalls auf der Grundlage des österreichisch-deutschen Rechtshilfevertrages, BGBl. Nr. 249/1955, unter Mitwirkung der deutschen Steuerverwaltung erhoben werden. Liegt keine inländische "6-Monats-Betriebstätte" vor…
…1000 Euro erhält, wobei dieser Betrag mit 200 Euro an die vier Orchestermitglieder weitergegeben und mit den verbleibenden 200 Euro für die Deckung der übrigen Kosten des Österreich-Engagements verwendet wird und wenn sonach von der GmbH kein Gewinn in Österreich erzielt wird, dann kann…
…eines Arbeitgeberwechsels nicht gerechtfertigt sein wird, wenn laut Entsendungsvertrag typische Arbeitgeberaufgaben weiterhin vom entsendenden österreichischen Unternehmen wahrgenommen werden und nicht auf das ausländische Unternehmen übergehen: Die Gehaltsvereinbarung sowie die Teilnahmeberechtigung am Erfolgsbonus- und Aktienerwerbsplan des Konzerns wird mit der österreichischen GmbH getroffen; für allgemeine Nebenleistungen…