Die in BGBl. Nr. 325/1968 veröffentlichte Kündigung des österreichisch-liechtensteinischen Doppelbesteuerungsabkommens vom 7. Dezember 1955 betrifft nur dessen Abschnitt II, so dass dieses Abkommen nach wie vor eine Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Erbschaftssteuer (nicht jedoch der Schenkungssteuer) beseitigt. Der darin verwendete Begriff…
…Personen im Wege einer deutschen Kommanditgesellschaft eine österreichische Liegenschaft, wobei die deutsche KG nicht als Immobilien-Investmentfonds einzustufen ist, weil sie keine weiteren Liegenschaften besitzt, und ist die Funktion der deutschen KG bloß als vermögensverwaltend einzustufen, dann erzielen die Gesellschafter der deutschen KG inländische Einkünfte…
…ABGB. Dabei gehen Wertpapiere des Verleihers in das zivilrechtliche und wirtschaftliche Eigentum des Entleihers über, wobei letzterer nach Ablauf der Leihefrist oder bei Kündigung Wertpapiere derselben Art und Güte zurückzuübertragen hat. Damit verbleibt das mit den verliehenen Wertpapieren verbundene Preis- und Wertrisiko beim Verleiher, denn…
…Kapitalanlagen (zB Aktien) des Verleihers in das zivilrechtliche und wirtschaftliche Eigentum des Entleihers über, wobei letzterer nach Ablauf der Leihefrist oder bei Kündigung Kapitalanlagen der selben Art und Güte zurückzuführen hat (EStR 2000 Rz 6199). Auch wenn die Weiterleitung (=Ausgleichszahlung) der jeweiligen Kapitalerträge (zB Dividenden)…
…zu entscheiden, wenn nach Ablauf der Zweijahresentsendung kein Arbeitgeberwechsel vorgenommen wird; während der Zweijahresentsendung kann aus in der Person oder in dem Verhalten des Mitarbeiters liegenden Gründen das Beschäftigungsverhältnis nur beendet werden, wenn dies nach österreichischem Recht einen Kündigungsgrund darstellt. Es ist allerdings bekannt, dass…