…Flüge aufgerufen und eingeteilt werden kann. Es handelt sich aber bei diesen Fragen um solche der Sachverhaltsermittlung. Es kann daher in dem auf Rechtsfragen ausgerichteten ministeriellen EAS-Verfahren keine die örtlichen Finanzbehörden bindende Beurteilung abgegeben werden, ob der Sachverhalt in der einen oder anderen Weise…
…Verfahrens keine tiefergehende rechtliche Unterstützung geboten werden kann; bei der Ermittlung des maßgebenden Sachverhaltes wird in Fällen dieser Art vor allem auch dann sehr sorgfältig vorzugehen sein, wenn angestrebt werden sollte, Produkte aus Billigländern oder gar aus Österreich im Wege über Liechtenstein steuerfrei und damit…
…Dienstleistung von einer anderen Konzerngesellschaft erbracht wird, könnte der A-AG nicht die Eigenschaft als Entscheidungsträger für die behauptete betriebliche Tätigkeit zukommen. Vor diesem Hintergrund muss die Unbedenklichkeit der DBA-Entlastung im Rahmen eines Rückzahlungsverfahrens geprüft werden. Eine abschließende Beurteilung des Sachverhalts kann somit nicht…
…Besteuerung des Ertrages einerseits und des Vermögens andererseits gesehen werden. Dass grenzüberschreitende Sachverhalte in Europa einer anderen Gesamtsteuerbelastung ausgesetzt sind wie rein innerstaatliche, wird solange hinzunehmen sein, als es kein harmonisiertes Steuerrecht gibt. 09. April 2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der…
…Trusts gleichzeitig auch Begünstigter des Trusts sein, wären die Zuwendungen nach herrschender Lehre und Verwaltungspraxis gemäß § 29 Z 1 EStG 1988 in Österreich zu besteuern. Dieses Besteuerungsrecht Österreichs wird durch Art. 20 Abs. 1 DBA Hongkong nicht eingeschränkt, wonach der Ansässigkeitsstaat an "anderen Einkünften" ein…
…Gläubiger der Darlehensbeträge und der Empfänger der Zinsenbeträge gestellt wird. Sind keine Anhaltspunkte erkennbar, dass die finanziellen Mittel in Wahrheit Eigenkapital des oder der österreichischen Unternehmer darstellt oder dass das Vermögen von anderen in Österreich unbeschränkt steuerpflichtigen Personen stammt, dann wird dies unter Berücksichtigung der…
…kein steuerumgehender Sachverhalt unterstellt, sodass die vom Anfragenden vorgeschlagene Abkommensanwendung auch noch nicht als mit dem Ziel und Zweck des Abkommens unvereinbar angesehen wurde. Doch selbst in EAS 412 wurde bereits darauf aufmerksam gemacht, dass das Erfordernis einer wirtschaftlichen Betrachtung der Transaktionen zu einem anderen…
…innerhalb angemessener Frist keine für die Sachverhaltsaufklärung wesentlichen Informationen mehr zu erwarten sind. Der ausländischen Verwaltung wird hierbei aber eine zumindest 3 monatige Frist (ab Absendung des Amtshilfeersuchens durch das BM für Finanzen) für eine erste Reaktion zu dem Amtshilfeersuchen zugebilligt werden müssen. Anmerkung: Die…
…und dass eine weitere Adresse lediglich eine "mail box drop for companies" ist (von der aus die Post mit Aufgabestempel eines asiatischen Landes versandt worden ist), werden weiters zur Vermeidung von Zahlungsflüssen in die USA die Rechnungen durch eine Verringerung des Darlehens gegenüber einer anderen…
…zu ziehen und wird dieser Entschluss nach Beendigung aller Vorbereitungen am 1. Juli 2001 auch tatsächlich ausgeführt (Anreise mit PKW), dann wurde mit diesem Tag der Mittelpunkt der Lebensinteressen nach Österreich verlegt. Dieses Sachverhaltsbild wird durch unvorhersehbare Folgeereignisse (wie etwa auch der Eintritt des Todes…
…sonach auch die einbringende deutsche Kapitalgesellschaft, dem Anwendungsbereich des Artikels unterstellt (siehe hiezu Artikel 1 samt Schlussprotokoll). Der Umstand, dass die Transaktion auch in Deutschland nach dem dortigen Umgründungssteuergesetz steuerneutral erfolgt und sonach eine Doppelnichtbesteuerung eintritt, lässt den im österreichischen innerstaatlichen Recht vorgegebenen Besteuerungsanspruch nicht…