…bis April 2008 weder eine Änderung des Sachverhaltes noch der Rechtslage eingetreten ist. Der Bw. wäre es in jedem Fall unbenommen geblieben, den betreffenden Rückforderungsbescheid vom 20. Jänner 2010 in seinen rechtlichen Auswirkungen mittels Berufung zu bekämpfen. Ein diesbezügliches Rechtsmittel wurde jedoch seitens der Bw…
…beantragten Zeitraum Dezember 2008 bis Mai 2009 rechtskräftig abgesprochen wurde und somit über diesen nicht neuerlich abschlägig entschieden werden kann. Dies vor allem deshalb, da in den Monaten Dezember 2008 bis Mai 2009 weder eine Änderung des Sachverhaltes noch der Rechtslage eingetreten ist. Der Bw…
…zuzumuten sei, einen angemessenen Aufschub oder Teilzahlung zu gewähren habe. Mit Bescheid vom 30.9.2015 sei das Ansuchen der Verpflichteten vom 19.8.2015 abgewiesen worden. Da die Behörde über das Ansuchen um Teilzahlung entschieden habe und derzeit keine Änderung des Sachverhaltes vorliege, werde…
…zuzumuten sei, einen angemessenen Aufschub oder Teilzahlung zu gewähren habe. Mit Bescheid vom 10.11.2015 sei das Ansuchen der Verpflichteten vom 09.11.2015 abgewiesen worden. Da die Behörde über das Ansuchen um Teilzahlung entschieden habe und derzeit keine Änderung des Sachverhaltes vorliege, werde…
…Juni 2008 und vom 31. August 2011) auf die Zuerkennung der Familienbeihilfe sowie des Erhöhungsbetrages zur Familienbeihilfe wegen erheblicher Behinderung gerichtet. Auch in der maßgeblichen Rechtslage ist keine Änderung eingetreten. Zu prüfen ist daher nur mehr, ob in den für die Beurteilung der Beihilfenanträge entscheidenden…
…gerichtet. Auch in der Rechtslage ist keine Änderung eingetreten. Zu prüfen ist daher nur mehr, ob in den für die Beurteilung der Beihilfenanträge entscheidenden tatsächlichen Umständen eine Änderung eingetreten ist. Eine Verpflichtung der Behörde zu einer neuen Sachentscheidung wegen Änderung des Sachverhaltes setzt voraus, dass…
…weder in der Rechtslage noch in den für die Beurteilung des Parteienbegehrens maßgebenden tatsächlichen Umständen eine Änderung eingetreten ist und sich andererseits das neue Parteienbegehren im Wesentlichen mit dem früheren deckt. Nicht jede noch so geringfügige Änderung des Sachverhaltes und nicht jede Änderung des Parteienbegehrens…
…weder in der Rechtslage noch in den für die Beurteilung des Parteienbegehrens maßgebenden tatsächlichen Umständen eine Änderung eingetreten ist und sich andererseits das neue Parteienbegehren im Wesentlichen mit dem früheren deckt. Nicht jede noch so geringfügige Änderung des Sachverhaltes und nicht jede Änderung des Parteienbegehrens…
…weder in der Rechtslage noch in den für die Beurteilung des Parteienbegehrens maßgebenden tatsächlichen Umständen eine Änderung eingetreten ist und sich andererseits das neue Parteienbegehren im Wesentlichen mit dem früheren deckt. Nicht jede noch so geringfügige Änderung des Sachverhaltes und nicht jede Änderung des Parteienbegehrens…
…Identität werde angenommen, wenn weder in der Rechtslage noch in den für die Beurteilung des Parteienbegehrens maßgebenden tatsächlichen Umständen eine Änderung eingetreten sei und sich das neue Parteibegehren im Wesentlichen mit dem früheren decke. Würden im nochmaligen Stundungsansuchen keine geänderte tatsächliche Verhältnisse gemacht, so müsse…
…im Sachverhalt gegenüber jenem der der genannten Berufungsentscheidung des UFS zu Grunde gelegt wurde, dargetan werden konnte und auch keine erkennbar ist, erweist sich die Zurückweisung der neuerlichen Zahlungserleichterungsansuchen als rechtmäßig. Selbst wenn man diesbezüglich eine andere Rechtsansicht vertreten sollte, könnte auch aus einem anderen…
…weder in der Rechtslage noch in den für die Beurteilung des Parteienbegehrens maßgebenden tatsächlichen Umständen eine Änderung eingetreten ist und sich andererseits das neue Parteienbegehren im Wesentlichen mit dem früheren deckt. Nicht jede noch so geringfügige Änderung des Sachverhaltes und nicht jede Änderung des Parteienbegehrens…
…des maßgebenden Sachverhaltes geeignet und nach Lage des einzelnen Falles zweckdienlich ist (§ 166 BAO). Tatsachen, die bei der Abgabenbehörde offenkundig sind, und solche, für deren Vorhandensein das Gesetz eine Vermutung aufstellt, bedürfen keines Beweises. Im Übrigen hat die Abgabenbehörde unter sorgfältiger Berücksichtigung der Ergebnisse des…
…des maßgebenden Sachverhaltes geeignet und nach Lage des einzelnen Falles zweckdienlich ist (§ 166 BAO). Tatsachen, die bei der Abgabenbehörde offenkundig sind, und solche, für deren Vorhandensein das Gesetz eine Vermutung aufstellt, bedürfen keines Beweises. Im Übrigen hat die Abgabenbehörde unter sorgfältiger Berücksichtigung der Ergebnisse des…
…sich für das FA daraus keine eindeutige Position. 7. Parallel zum Ergänzungsauftrag des FA in den ANV-Verfahren 2015/2016 ergingen im finanzgerichtlichen Ermittlungsverfahren zum Jahr 2014 zum Zweck der Klärung des im anhängigen Einzelfall maßgeblichen Sachverhalts, ergänzende Fragestellungen und die Aufforderung zur Beibringung konkret…
…Beschwerde und hätte das Bundesfinanzgericht sofort zuständig gemacht. Diese Maßnahme hätte die Bf. spätestens am 1. März 2017 treffen können. Keinen Einfluss darf dies alles auf die Entscheidung des Bundesfinanzgerichts haben, die ausschließlich auf Basis des in den Akten abgebildeten Sachverhaltes und der gültigen Rechtslage…
…26/2014 keine Änderung. Überdies hat die belangte Behörde auf den vorliegenden Sachverhalt im angefochtenen Bescheid ohnedies die Fassung BGBl. Nr. 267/1967 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 94/2009 angewendet, da der Besteuerungszeitraum der angefochtenen Kraftfahrzeugsteuerbescheide die Monate 08-12/2011 und 01…
…belangte Behörde zur Begründung des angefochtenen Bescheides herangezogen hat - die Feststellung des Standortes des betreffenden Kfz im Inland -, erfuhr der § 82 Abs. 8 KFG 1967 idF. BGBl. I Nr. 26/2014 keine Änderung. Überdies hat die belangte Behörde auf den vorliegenden Sachverhalt im angefochtenen Bescheid…
…der Veräußerungsgewinnermittlung keine Änderung zur bisherigen Rechtslage ein. Eine pauschale Einkünfteermittlung nach § 30 Abs. 4 ist ausgeschlossen. Allerdings ist auf die Veräußerung von Grund und Boden ab dem 1. April 2012 grundsätzlich der besondere Steuersatz in Höhe von 25% anzuwenden. Ein Inflationsabschlag im Sinne des…
…nicht Offenlegung des wahren Sachverhaltes und der Beiziehung eines unbefugten Parteienvertreters. Durch keine weiteren Erkundigungen seitens des Beschuldigten in voller Kenntnis der ungewissen Vorgehensweise legt der Beschuldigte eine beträchtliche Sorglosigkeit zu tage. Das fehlende Wissen über eine seit Jahren in Geltung stehende Rechtslage stellt zweifellos…