…die zwischen dem Kunden und der D-AG abzuschließen sind, so stellen sich im Bereich des Ertragssteuerrechts aus der Sicht des zwischenstaatlichen Steuerrechts insb. folgende Fragen: allfällige Quellenbesteuerung von an den deutschen Hersteller zu leistenden Zahlungen, allfällige Begründung einer inländischen Betriebsstätte der D-AG. Hinsichtlich…
…vor allem dann nicht, wenn er aus Grundsatzerwägungen nicht bereit ist, ein Haftungsrestrisiko zu tragen. Dieses Haftungsrestrisiko wäre allerdings gleich "Null", wenn ihm eine Bescheinigung des deutschen Finanzamtes beigebracht wird, derzufolge die Zinsen in Deutschland besteuert werden und wenn daher offenkundig ist, dass eine Nichtentlastung…
… 10 Abs. 2 KStG erst ab der Veranlagung 2004 in Österreich steuerfrei zu stellen, weil erst ab diesem Veranlagungszeitraum die für die Steuerbefreiung maßgebende Beteiligungsgrenze von 25% auf 10% herabgesetzt worden ist. Die körperschaftsteuerliche Erfassung der schweizerischen Beteiligungserträge bei der Veranlagung 2001 ist damit gesetzeskonform…
…deutschen KG (Tochter-KG) beteiligt und wird diese Tochter-KG nach deutschem Umwandlungssteuerrecht in eine AG (Tochter-AG) umgegründet, dann stellen die künftig von der deutschen Tochter-AG im Wege der deutschen GMBH&CO KG an den österreichischen Kommanditisten durchgereichten und in sein Privatvermögen einfließenden…
…der Handelsvertretertätigkeit stellen und dass hiedurch eine "Vertreterbetriebstätte" im Sinn von Ziffer 10 lit. c des Schlussprotokolls zu Art. 4 DBA-Deutschland begründet wird, weil die Steuerberatungskanzlei über den Rahmen ihrer ordentlichen Geschäftstätigkeit hinausgeht, könnten allerdings Anlass für eine andere Beurteilung bieten). Das gleiche wird…
…zuzurechnen und in seinen Händen zu versteuern; und zwar auch dann, wenn nach slowakischem Recht die Voraussetzungen einer Betriebstätte bestätigt werden sollten. Das Gleiche gilt im Fall einer betrieblich tätigen slowakischen K.S., wenn die Beteiligungen nicht dazu dienen, diese betriebliche Tätigkeit zu ermöglichen und…
…Konzerngesellschaft "eingeschoben" wird, um hierdurch bei einer dauerhaften Beschäftigung in Tschechien etwa 150 nicht mitzählbare Tage zu erwirken. Denn mit dieser Auslegung könnten auf die gleiche Weise auch die gesamten Urlaubstage zu nicht mitzählbaren Tagen gemacht werden. Es kann nicht erwartet werden, dass Tschechien eine…
…alle Nachlaß- und Erbschaftsteuern, die künftig […] an deren Stelle erhoben werden". Um vom Anwendungsbereich des DBA(Erb)-CH erfasst zu sein, muss es sich bei der Stiftungseingangssteuer somit um eine Steuer handeln, die an Stelle der "Erbschaft- und Schenkungsteuer, soweit ihr die Erwerbe von…
…einem der Vertragsstaaten erhoben werden. Um vom Anwendungsbereich des DBA(Erb)-USA erfasst zu sein, muss es sich bei der Stiftungseingangssteuer somit um eine gleiche oder im wesentlichen ähnliche Steuer wie die Erbschafts- und Schenkungssteuer handeln. Entscheidend für die Vergleichbarkeit ist, dass beide Abgaben einen…
…sodann mit 38% besteuert, dann kann nicht mit Grund behauptet werden, eine solche Form der Einkommensbesteuerung stelle keine "Steuer vom Einkommen" dar und falle daher nicht unter das österreichisch-rumänische Doppelbesteuerungsabkommen. Sollte daher ein Fall einer solchen Einkommensersatzbesteuerung in Rumänien vorliegen, dann vermag auch der…
…und juristische Personen, sondern auch Personenhandelsgesellschaften (gleiche Auffassung Stoll, BAO, 1981 und Ritz, BAO § 188 Abs. 2). Daher sind die Einkünfte bei der erwähnten unechten stillen Gesellschaft im Feststellungsbescheid nur auf den Inhaber des Handelsbetriebes sowie den stillen Gesellschafter (die deutsche KG) aufzuteilen. Allerdings ist…
…Fall ausländischer Pensionslastenaufwertung vermieden werden). Es ist einzuräumen, dass der Effekt einer Doppelbesteuerung eintritt, wenn Deutschland im Rahmen seiner Entstrickung die stillen Reserven der Aktivseite der Besteuerung unterzieht, jedoch keine adäquate Aufwertung der Passivseite vornimmt. Denn es würde dann im Laufe der Jahre ein Pensionsaufwand…