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8 Treffer1523 msnur geltende Fassungen
EAS 1511Inländische Bankkonten ausländischer Basisgesellschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0610/88-IV/4/9916.08.1999

…die Behauptung, dass keine Steuerabzugspflicht besteht - zumindest glaubhaft machen. Schöpfen nun inländische Banken Verdacht, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für die Unterlassung des inländischen Steuerabzuges nicht vorliegen (zB weil die Kapitalgesellschaft in einem Steueroasengebiet angesiedelt ist und die über die Konten verfügungsberechtigten Personen im Inland leben…

EAS 1691Frage der KEST-Freiheit von Wertpapierdepots liechtensteinischer Stiftungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 3202/2-IV/4/0017.07.2000

…Zweifeln beitragen und die Richtigkeit ihrer Behauptung - im vorliegenden Fall, die Behauptung, dass keine Steuerabzugspflicht besteht - zumindest glaubhaft machen. Schöpfen nun inländische Banken Verdacht, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für die Unterlassung des inländischen Steuerabzuges nicht vorliegen, dann werden sie es nicht dabei bewenden lassen können…

EAS 3047Überwiegende Heimarbeit für den österreichischen Arbeitgeber nach Ansässigkeitswechsel in die Schweiz
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0895-IV/4/200924.04.2009

…92/2005, kann der Arbeitgeber die Steuerentlastung unmittelbar an der Quelle (durch Freistellung vom Lohnsteuerabzug) herbeiführen, ist allerdings gehalten zu beweisen bzw. zumindest glaubhaft zu machen, dass er den Lohnsteuerabzug zu Recht unterlassen hat. Für diese Beweisführung kann in erster Linie Vordruck ZS-QU1 genutzt…

EAS 1363Inländische Bankkonten ausländischer Kapitalgesellschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftL 264/2-IV/4/9812.11.1998

…in der Lage ist, die Nichtsteuerbarkeit der betreffenden Zinsen nachzuweisen bzw. ausreichend glaubhaft zu machen. Für die vorsorgende Beweissicherung wird insbesondere auf folgendes Bedacht zu nehmen sein: 1. Wie bei natürlichen Personen ist Name (Firmenname) und Adresse der Kapitalgesellschaft schriftlich festzuhalten. 2. Es muss sich…

EAS 1860Jazz-Seminare mit ausländischen Künstlern
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0101/16-IV/4/0107.06.2001

…inländischen Besteuerung darstellt. Allerdings trifft einen österreichischen Verein, der sich auf Steuerentlastungen eines Doppelbesteuerungsabkommens beruft, die Verpflichtung nachzuweisen bzw. zumindest glaubhaft zu machen, dass das jeweilige Abkommen Österreich zur Steuerentlastung verpflichtet. Bei den Künstlern aus Deutschland, Frankreich und Italien ergibt sich aber aus den Abkommen…

EAS 3337Leiter der inländischen Zweigniederlassung einer deutschen Kapitalgesellschaft mit wechselndem Arbeitsort
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0616-VI/8/201324.09.2013

…Steuerentlastung an der Quelle (durch Freistellung vom Lohnsteuerabzug) herbeiführen; sie ist allerdings diesfalls gehalten zu beweisen bzw. zumindest glaubhaft zu machen, dass der Lohnsteuerabzug zu Recht für einen in Deutschland zu besteuernden Lohnteil unterlassen wurde. Für diese Beweisführung kann in erster Linie Vordruck ZS-QU1…

EAS 3229Österreichischer Architekt mit liechtensteinischem Architekturbüro
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1163-IV/4/201114.07.2011

…zu erheblichen Steuerersparnissen führt, die behördliche Sachverhaltsfeststellung nicht allein auf dem Parteivorbringen beruhen kann, sondern es wird dieses durch ausreichende Dokumentation glaubhaft zu machen sein. Die bloße Anmietung eines liechtensteinischen Bürozimmers durch einen nur in Österreich wirkenden Architekten wird nicht als Dokumentation dafür ausreichen. Indizien…

EAS 738Antragsveranlagungen schweizerischer Theater
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 4282/8-IV/4/9520.10.1995

…Gastspielen im Zusammenhang stehen (und die folglich gemäß Art. 17 DBA-Schweiz von einer steuerlichen Berücksichtigung in der Schweiz ausgeschlossen sind) als Betriebsausgabe geltend machen. Solange der wirtschaftliche Zusammenhang dieser Aufwendungen mit dem österreichischen Gastspiel nachgewiesen (glaubhaft gemacht) wird, geht deren Abzugsfähigkeit nicht deshalb verloren…