…an den ausländischen Kulturträger gebunden sind und folglich ihre Leistungen in Erfüllung des Vertrages (Dienstvertrages, Werkvertrages) dem Rechtsträger des ausländischen Theaters oder Orchesters erbringen. Die Steuerfreistellung wäre hingegen nicht anwendbar, wenn britische Künstler von einem österreichischen gemeinnützig wirkenden Veranstalter für ein österreichisches Gastspiel engagiert werden…
Werden von Personen mit Wohnsitz in Österreich Geldspenden an in Deutschland errichtete Vereinigungen gemeinnütziger Art geleistet, so unterliegen diese der österreichischen Schenkungssteuerpflicht; dies ungeachtet des Umstandes, dass derartige Spendenzahlungen bei Leistung an vergleichbare inländische ausschließlich gemeinnützige Vereinigungen gemäß § 15 Abs. 1 Z. 14 ErbStG steuerfrei…
…das Bundesministerium für Finanzen folgende Auffassung vertreten: "Werden von Personen mit Wohnsitz in Österreich Geldspenden an in Deutschland errichtete Vereinigungen gemeinnütziger Art geleistet, so unterliegen diese der österreichischen Schenkungssteuerpflicht; dies ungeachtet des Umstandes, dass derartige Spendenzahlungen bei Leistung an vergleichbare inländische ausschließlich gemeinnützige Vereinigungen gemäß …
…dieser Diskriminierungsverbote nicht mit Sicherheit festzustellen. In dem mit Deutschland in Verhandlung stehenden Erbschafts- und Schenkungssteuervertrag wird allerdings aller Voraussicht nach eine Sonderbestimmung aufgenommen werden, die - bei entsprechend reziproker Rechtslage - eine Steuerfreiheit der grenzüberschreitend zu leistenden Spenden eröffnet. 24. April 1995 Für den Bundesminister: Dr…
…19.10.2006, 2006/14/0109). Das solcherart interpretierte Gemeinschaftsrecht überlagert das geltende österreichische Steuerrecht. Engagiert daher ein österreichischer gemeinnütziger Kulturveranstalter vom Gemeinschaftsrecht begünstigte Künstler zu Inlandsgastspielen, dann wird bis zu einer allfälligen künftigen gesetzlichen oder erlassmäßigen Klärung kein Einwand zu erheben sein, wenn wie…
Die steuerlichen Gemeinnützigkeitsbegünstigungen kommen einer in Österreich errichteten Privatstiftung nur dann zu, wenn diese überwiegend im Bundesgebiet den gemeinnützigen Zwecken dient. Gemäß § 48 BAO besteht die Möglichkeit, bestimmte Gegenstände der Abgabenerhebung ganz oder teilweise aus der Abgabepflicht auszuscheiden, soweit dies zur Erzielung einer den Grundsätzen…
…kann eine Umsatzsteuerentlastung nur in Anspruch genommen werden, wenn die Lieferungen an Körperschaften des öffentlichen Rechts oder an gemeinnützige oder gleichgestellte Einrichtungen erbracht werden. Die Verordnung bezieht sich hiebei nur auf inländische öffentlich-rechtliche bzw. gemeinnützige Einrichtungen. Ist der Abnehmer der Hilfslieferung eine vergleichbare ausländische…
…des EG-Vertrages unvereinbare Diskriminierung vorliegen; denn der EuGH hat über Ersuchen des deutschen BFH im deutsch-italienischen Verhältnis bereits eine diesbezügliche Entscheidung getroffen: der Umstand, dass Vermietungseinkünfte bei deutschen gemeinnützigen Einrichtungen steuerfrei sind, bei vergleichbaren ausländischen Einrichtungen aber steuerpflichtig sind, verstößt gegen die Kapitalverkehrsfreiheit …
…eine von der steuerlichen Beurteilung abweichende Position eingenommen wird. Zählt das vom österreichischen Veranstalter gezahlte Entgelt nicht zu den begünstigten Vereinseinnahmen, sondern bildet dieses Entgelt unmittelbar Einkünfte der teilnehmenden Künstler oder Einkünfte eines entbehrlichen oder gar schädlichen Hilfsbetriebes des gemeinnützigen Vereins, dann ist zu untersuchen…
…120,- sowie zumeist S 30,- je Beilage). Begünstigungsfähig sind sowohl Sachspenden, die umsatzsteuerlich als Eigenverbrauch zu werten sind, als auch entgeltliche Lieferungen an öffentliche Stellen und an gemeinnützige, kirchliche und wohltätige Organisationen, die die Durchführung der Hilfsgüteraktion organisieren. Für entgeltliche Hilfslieferungen müsste die Steuerentlastung von…
Veranstaltet ein gemeinnütziger Verein mit Sitz und Geschäftsleitung in einem EU-Staat eine 5-tägige Konferenz in Österreich, die der Ausbildungsförderung in einer wissenschaftlichen Fachdisziplin gewidmet ist, und erzielt der Verein Einnahmen aus der Teilnahmegebühr von Mitgliedern und Nichtmitgliedern, sowie aus Gebühren für Zusatzveranstaltungen, für…
Wirkt ein deutsches Theater, dessen Gemeinnützigkeit seitens der deutschen Steuerbehörden bestätigt worden ist, an inländischen Gemeinschaftsveranstaltungen mit einer österreichischen Theater-Betriebs-GmbH mit, dann unterliegen die hierfür dem deutschen Theater gezahlten Pauschalvergütungen keiner österreichischen Abzugsbesteuerung. Die Rechtsgrundlage hierfür ist in Artikel 17 Abs. 3 in…