…Steuersystem der Mutter-und Tochtergesellschaften verschiedener Mitgliedstaaten (ABl. Nr. L 345 vom 29.12.2011 S. 8 in der geltenden Fassung; "Mutter-Tochter-Richtlinie") nicht für Directive-Shopping-Praktiken missbraucht werden. Es soll also unterbunden werden, dass Gewinne österreichischer Gesellschaften unter Zwischenschaltung funktionsloser Gesellschaften und…
…dieses Absatzes nicht eine Person umfasst, "die in diesem Staat nur mit Einkünften aus Quellen in diesem Staat oder mit in diesem Staat gelegenem Vermögen steuerpflichtig ist". Rz 8.1 des OECD-Kommentars zu Art. 4 OECD-MA in der geltenden Fassung weist in diesem…
…derzeit geltenden Fassung der DBA-EVO kann die Entlastung für die zur inländischen Arbeitsausübung abgestellten Golflehrer allerdings nur im Rückzahlungsweg herbeigeführt werden. In Kürze wird jedoch eine Novellierung der DBA-EVO erfolgen, derzufolge in solchen Fällen die britische Kapitalgesellschaft vom Finanzamt Bruck-Eisenstadt-Oberwart einen…
… EAS 2402; EAS 2428). Die Maßgeblichkeit des OECD-Kommentars in der jeweils geltenden Fassung bei der Auslegung des DBA Albanien kommt hierbei in Abs. 5 des Protokolls zum Abkommen zum Ausdruck. Somit sind sowohl die Überwachungs- als auch die Planungstätigkeiten der Ö-GmbH vom Anwendungsbereich…
…verweist in seiner derzeitigen Fassung in Z. 15 zu Art. 5 des UNO-Musterabkommens nach wie vor auf die von der OECD vor dem Update 2003 vertretene Rechtsauffassung und stellt daher fest, dass der Begriff der Bauausführung nicht auch die Tätigkeit eines fremden Unternehmens mitumfasst…
…Form einer Körperschaftsteuerbefreiung zuerkannt wird, steht für die an die österreichische Muttergesellschaft vorgenommenen Gewinnausschüttungen die internationale Schachtelbefreiung gem. § 10 Abs. 2 KStG zu. Es ist wohl richtig, dass § 10 Abs. 2 KStG der Umsetzung der Mutter-Tochter-Richtlinie (90/435/EWG) in ihrer geltenden Fassung…
…über eine inländische feste örtliche Einrichtung begründet werden (zuletzt EAS 3415). Auf Grundlage des OECD-MK in der geltenden Fassung 2017 wäre aber eine solche Verfügungsmacht grundsätzlich zu verneinen, wenn der Arbeitgeber vom Mitarbeiter die Tätigkeit im Homeoffice nicht verlangt, indem er dem Mitarbeiter einen…
…bewirkt, dass auch der in Art. 7 Abs. 2 iVm Abs. 3 des OECD-MA in der bis 2000 geltenden Fassung vorgesehene Fremdvergleichsgrundsatz für die Gewinnzuordnung an feste Einrichtungen anzuwenden ist, obgleich dem Abs. 2 und 3 des Art. 7 gleichartige Normen in Art. 14…
…jeweils geltenden Fassung. Die in § 299 Abs. 4 BAO enthaltene Wendung "zwischenstaatliche abgabenrechtliche Vereinbarungen" wird nicht so verstanden, dass es sich hierbei um völkerrechtliche Verträge handeln muss, die ausschließlich abgabenrechtliche Belange regeln. Auch ein Widerspruch mit einem Amtssitzabkommen einer internationalen Organisation, das nur in einem…
Hat der Gesellschafter einer inländischen Kapitalgesellschaft im zeitlichen Geltungsbereich der aktuellen Fassung des Artikels 13 Abs. 4 DBA-Schweiz seine Ansässigkeit aus Österreich in die Schweiz verlegt, hat dies nicht zum Verlust des österreichischen Besteuerungsrechtes an dem in der Beteiligung steuerverfangenen Wertzuwachs geführt und hat…
…von 120 gewinnmindernd geltend machen und erleidet hinsichtlich der in Deutschland umqualifizierten Zinsen keine Doppelbesteuerung. Im Jahr 2 beträgt der nach deutschem Recht ermittelte Gewinn der Tochtergesellschaft 60, nach österreichischem Recht aber - 40. Es kommt auf deutscher Seite im Jahr 2 zu einer Verwertung des…
…vom 28. Jänner 2003 (Z 17 zu Artikel 5 des OECD-Musterabkommens), mit dem die bisherige gegenteilige Kommentarauffassung geändert wurde. Dass der OECD-Kommentar in seiner jeweiligen Fassung, sonach auch unter Berücksichtigung dieser Auslegungsänderung, für die Auslegung des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens maßgebend ist, wurde in…
…4 lit d DBA Deutschland gelten. Den Ausführungen im OECD-Musterkommentar folgend bezieht sich diese Ausnahme in erster Linie auf Informationen, die ein Unternehmen benötigt, um über die Art und den Umfang von Haupttätigkeiten auf einem bestimmten Markt entscheiden zu können (Rz 69 des Kommentars…