…nicht mehr weiter verhandelbar, dann spricht vieles dafür, dass hiedurch die Voraussetzung für die Annahme einer inländischen Betriebstätte im vorgenannten Sinn erfüllt wird; die bloß formale "Annahme" des Vertrages im Ausland, sowie die potentielle Gefahr der Nichtannahme vermag nicht zu bewirken, das wirtschaftliche Schwergewicht der…
Hat ein in Deutschland ansässiger Abgabepflichtiger in den Jahren 1993 bis 1997 Verluste aus einer inländischen Kommanditbeteiligung erlitten, die mit seinem positiven Welteinkommen in diesen Jahren in Deutschland zwar nicht formell ausgeglichen wurden, die aber im Wege des negativen Progressionsvorbehaltes den gleichen Effekt bewirkt haben…
…Arbeit) fallen. Allerdings hätte dies zur Voraussetzung, dass nach österreichischem innerstaatlichem Recht ein steuerliches Dienstverhältnis zu der inländischen AG besteht. Dies kann gemäß der im Einkommensteuerrecht stets anzuwendenden wirtschaftlichen Betrachtungsweise auch dann der Fall sein, wenn kein formeller Dienstvertrag abgeschlossen sein sollte. Jede Entscheidung über…
…15 Abs. 2 Satz 3 des DBA-Deutschland-1954 die Befreiung von Gewinnausschüttungen deutscher Tochtergesellschaften an ihre österreichische Muttergesellschaft nicht mit den Voraussetzungen des § 10 Abs. 2 KStG. Formell steht daher die Steuerbefreiung der österreichischen Muttergesellschaft auch dann zu, wenn diese die Beteiligung noch nicht…
…der Lizenzgebühren sein muss. Diese Voraussetzung wäre beispielsweise dann nicht erfüllt, wenn die gemeinsame britische Muttergesellschaft eine an ihre österreichische Tochtergesellschaft zu vergebende Lizenz zunächst einer britischen Tochtergesellschaft erteilt und diese sodann beauftragt, ihrerseits formell einen Lizenzvertrag mit der österreichischen Gesellschaft abzuschließen. Die für den…
…sind (EAS 1682). Entscheidend für das Vorliegen einer "Vertreterbetriebstätte" des deutschen Unternehmens wäre der Umstand, dass der - als "abhängig" einzustufende - Mitarbeiter über eine Abschlussvollmacht verfügen. Hiebei ist aber nicht die Erteilung einer formellen Abschlussvollmacht erforderlich; vielmehr ist auch eine "wirtschaftliche Abschlussvollmacht" ausreichend, die gegeben wäre…
…auf, dass sich das deutsche Unternehmen bei der Vermarktung seiner Produkte in Österreich einer österreichischen Betriebstätte bedient. Ob der Leiter dieses österreichischen Büros Verkaufsvollmacht besitzt und ob er von den belieferten Großhändlern formelle Bestellungen entgegennimmt, ist jedenfalls im Geltungsbereich des DBA-Deutschland-1954 unerheblich. Aber…
…Grundsatz der Risikostreuung angelegt ist, wobei die Rechtsform unerheblich zu bleiben hat. Dass ein solches Vermögen einer Vielzahl von Anlegern gehört ist nicht Voraussetzung für die Klassifizierung als "ausländischer Kapitalanlagefonds"; auch wenn ein solches Fondsvermögen nur einem einzigen Anleger gehört, kann ein solches Vermögen daher…
…in wirtschaftlicher Betrachtungsweise als Veräußerung des Leasinggegenstands gegen (verzinsliche) Ratenzahlung zu werten ist, während nach ausländischem Recht die formale Betrachtung der wirtschaftlichen vorgeht und die Leasingraten insgesamt als Mietzahlungen einzustufen sind. Da das DBA Tschechien in dieser Hinsicht keine verbindlichen Anweisungen zur Abgrenzung von Veräußerungs…
…folglich in wirtschaftlicher Betrachtungsweise als KFZ-Veräußerung gegen (verzinsliche) Ratenzahlung zu werten ist, während nach ausländischem Recht die formale Betrachtung der wirtschaftlichen vorgeht und die Leasingraten insgesamt als Mietezahlungen einzustufen sind. Da das DBA-Tschechien in dieser Hinsicht keine verbindlichen Anweisungen zur Abgrenzung von Veräußerungs…