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11 Treffer1553 msnur geltende Fassungen
EAS 2408DBA-Freistellungsverpflichtung bei Nichtbesteuerung im Quellenstaat
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 4382/2-IV/4/0315.01.2004

…Und zwar auch dann, wenn diese Einkünfte sich in Forderungen niedergeschlagen haben, die erst nach der Ansässigkeitsverlagerung in das Inland fällig werden. Das Besteuerungsrecht daran steht Russland zu. Auch wenn Russland sein Besteuerungsrecht nicht wahrnimmt, berechtigt dies Österreich nicht, steuerlich auf diese vor Ansässigkeitsbegründung erwirtschafteten…

EAS 2305Zeitliche Zuordnung ausländischer Kapitalerträge im Zuzugsjahr
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftL 45/12-IV/4/0330.06.2003

…dann unterliegen alle ab Zuzug zufließenden Auslandseinkünfte der österreichischen Besteuerung. Der Zuflusszeitpunkt richtet sich nach § 19 EStG 1988. Zinsen, die zum Fälligkeitszeitpunkt gutgeschrieben werden, fließen damit in diesem Zeitpunkt zu. Werden erst nach dem Zuzug Zinsen gutgeschrieben, die auf eine Kapitalüberlassung vor dem Zuzug entfallen…

EAS 390Spanische Letra del Tesoro
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 4402/2-IV/4/9418.02.1994

…für Emissionen nach dem 31. Dezember 1992 angewendet. Auf Grund dieser Erlassregelung wird einem am 20. März 1992 als Null-Kupon-Papier angeschafften Letra del Tesoro mit Fälligkeit am 18.12.1992 seitens der österreichischen Finanzverwaltung die Steuerfreiheit gem. Art. 11 Abs. 3 DBA zuerkannt.…

EAS 412Matching-Credit bei koreanischen Anleihen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftG 118/32/1-IV/4/9415.03.1994

…7, sonach um ÖS 35,000.000 erworben und ist Tilgung der Anleihe zu einem Devisenterminkurs von ÖS 6,98, sonach um ÖS 34,900.000 unter gleichzeitiger Fälligkeit von 5,5%igen Zinsen vereinbart, so ergibt sich einerseits ein Veräußerungsverlust von S 100.000,-…

EAS 568Spanische letras del tesoros
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 139/35/2-IV/4/9507.02.1995

…amtliche Auslegung des "Anleihebegriffes" erst für Emissionen nach dem 31. Dezember 1992 angewendet. Auf Grund dieser Erlassregelung wird einem im Jahr 1991 als Null-Kupon-Papier angeschafften Letra del Tesoro mit Fälligkeit im Jahr 1993 seitens der österreichischen Finanzverwaltung die Steuerfreiheit gem. Art. 11 Abs…

EAS 674Einjährige spanische Letras del Tesoro
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 4402/9-IV/4/9501.08.1995

…als Null-Kupon-Papier angeschafften Letra del Tesoro seitens der österreichischen Finanzverwaltung die Steuerfreiheit gemäß Art. 11 Abs. 3 DBA zuerkannt und zwar selbst dann, wenn die Fälligkeit des Papiers nach diesem Stichtag eintritt. Vorsorglich wird auf Artikel VII des 3. AbgÄG 1994, BGBl. Nr…

EAS 752DBA-Quellensteueranrechnung im Fall von Stückzinsen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftC 177/83/2-IV/4/9513.11.1995

…der Bank vorzunehmenden Abzugsbesteuerung der Stückzinsen wirksam werden zu lassen. B e i s p i e l: Eine österreichische Bank veräußert am 31.12.1995 schweizerische Anleihen mit einem zum 1.7.1996 fälligen Zinskupon von 100 an einen in Österreich ansässigen privaten Anleger…

EAS 637Gastspiele eines britischen Theaters
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftV 192/5/1-IV/4/9509.05.1995

…auch dann nicht, wenn der Schuldner dieser Gagen und Diäten (der britische Arbeitgeber) die österreichische Veranstaltungs-GmbH beauftragt hat, diese Beträge auf seine Rechnung (als Vorauszahlung auf die nach Beendigung des Gastspieles fällig werdende Gesamtvergütung) auszuzahlen. Besteht eine inländische Betriebstätte (eine solche nach § 81 EStG…

EAS 3292Veräußerung von Auslandsimmobilien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0494-IV/4/201225.07.2012

…untersagt, die DBA-Anrechnungsverpflichtung bereits unmittelbar bei Berechnung der Sonder-VZ zu berücksichtigen. Allerdings müsste die Höhe der kanadischen Steuer im Zeitpunkt der Fälligkeit der besonderen Vorauszahlung bereits in ihrer Auswirkung auf die Höhe der VZ-Schuld einwandfrei dokumentierbar feststehen. Diese Voraussetzung wäre erfüllt, wenn…

EAS 107Zufluss deutscher GesmbH-Veräußerungserlöse nach Hauptwohnsitzverlegung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/13-IV/4/9226.03.1992

…Erwerbstätigkeit (BFH v. 18.7.1973, BStBl. II, 1973, 757). Bei Gewinnausschüttungen stellt allerdings das Abkommen auf den Zeitpunkt der Fälligkeit der Kapitalerträge ab, so dass Gewinnausschüttungen, die nach Hauptwohnsitzverlegung nach Österreich erfolgen, gemäß Artikel 11 DBA-Deutschland in Österreich steuerpflichtig sind, gleichgültig, ob sie…

EAS 656Devisentermingeschäfte mit spanischen Staatsanleihen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 4402/6-IV/4/9512.06.1995

…anlässlich der Veräußerung von festverzinslichen Wertpapieren gesondert in Rechnung gestellten, auf die Zeit von der letzten Kuponfälligkeit bis zum Verkaufstermin entfallenden (noch nicht fälligen) Kuponzinsanteile (Stückzinsen) ihrem wirtschaftlichen Gehalt und ihrer Funktion nach Früchte eines Geldkapitals dar; denn für die Eigenschaft als Zinsen aus Kapitalforderungen…