RIS AI
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EAS 3429Notwendige Substanzerklärung bei DBA-Entlastung an der Quelle
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft2021-0.190.84816.03.2021

…müssen juristische Personen gemäß § 3 DBA-EVO zur Glaubhaftmachung der Abkommensberechtigung auch eine Substanzerklärung abgeben. Aus dieser Erklärung muss hervorgehen, dass der Einkünfteempfänger eine Betätigung entfaltet, die über die bloße Vermögensverwaltung hinausgeht, eigene Arbeitskräfte beschäftigt und über eigene Betriebsräumlichkeiten verfügt. Kann der Einkünfteempfänger die Substanzerklärung…

EAS 1756Gewinnausschüttung an eine niederländische Organträgergesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftL 45/15-IV/4/0020.11.2000

…sondern die Einkünfte der Organgesellschaften unmittelbar der Organträgergesellschaft zugerechnet werden, dann kann dies nicht dazu führen, dass einer als Holdinggesellschaft gegründeten Organgesellschaft, die für sich alleine betrachtet keine über die bloße Vermögensverwaltung hinausgehende Betätigung entfaltet (§ 2 Abs. 2 Z 1 VO BGBl. Nr. 56/1995)…

EAS 3423DBA-Quellensteuerentlastung bei Holdinggesellschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft2020-0.194.13425.03.2020

…in den USA nicht unmittelbar aktiv betrieblich tätig, unterhält jedoch Betriebsstätten in anderen Staaten. Der US-Holding kommt grundsätzlich eine wirtschaftliche Funktion zu und sie entfaltet außerhalb der USA eine Betätigung, die über den Rahmen der Vermögensverwaltung hinausgeht. Sind der US-Holding als Nutzungsberechtigte der…

EAS 3168Quellensteuerentlastung für ausländische Hybridpersonengesellschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1602-IV/4/201021.06.2010

…92/2005 (DBA-EVO) erforderlichen Erklärungen (durch Ankreuzen der entsprechenden Felder des Vordruckes) abzugeben sind. Nach der DBA-EVO muss die Personengesellschaft hierbei die Erklärung abgeben, dass ihre Betätigung über eine bloße Vermögensverwaltung hinausgeht und dass sie folglich eine betriebliche Tätigkeit entfaltet. Damit ist sichergestellt…

EAS 3422Keine Quellenentlastung bei bloß mittelbarer aktiver gewerblicher Tätigkeit
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0277-IV/8/201907.01.2020

…vom 10.3.2006, AÖF Nr. 127/2006, Abs. 20). Entfaltet die US-Holding als Einkünfteempfängerin keine über den Rahmen der Vermögensverwaltung hinausgehende Betätigung, dann scheitert eine Entlastung an der Quelle bereits aufgrund von § 3 Abs. 1 Z 1 DBA-Entlastungsverordnung. Denn zu den Grunddokumentationserfordernissen…

EAS 660Französische Gastlehrerin
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 3579/1/1-IV/4/9526.06.1995

…französische Studentin, die in der Zeit vom 1. Okt. 1993 bis 31. Mai 1994 als Französischassistentin an einer österreichischen Lehranstalt eine Lehrtätigkeit entfaltet und danach wieder in ihren Ansässigkeitsstaat nach Frankreich zurückkehrt, ist gemäß Artikel 13 des österreichisch-französischen Doppelbesteuerungabkommens, BGBl. Nr. 246/1961, in…

EAS 2625Schweizerisches Orchestergastspiel
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0457-IV/4/200507.07.2005

…Abs. 2 DBA-Schweiz Steuerfreistellung in Österreich zu erfolgen habe, dann könnte der Steuerabzug in Österreich risikofrei nur dann unterlassen werden, wenn eine diesbezügliche Bestätigung der Eidgenössischen Steuerverwaltung in Bern beigebracht wird; denn nur wenn eine von dieser zuständigen Behörde (Artikel 3 Abs. 1 lit…

EAS 2551Schweizerisches Orchestergastspiel
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0023-IV/4/200505.01.2005

…Abs. 2 DBA-Schweiz Steuerfreistellung in Österreich zu erfolgen habe, dann könnte der Steuerabzug in Österreich risikofrei nur dann unterlassen werden, wenn eine diesbezügliche Bestätigung der Eidgenössischen Steuerverwaltung in Bern beigebracht wird; denn nur wenn eine von dieser zuständigen Behörde (Artikel 3 Abs. 1 lit…

EAS 279Erwerb italienischer Staatsanleihen durch die britische Niederlassung einer österreichischen Bank
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 3307/5/1-IV/4/9324.06.1993

…der britischen Niederlassung gegenüber erteilt werden, da diese keine eigene Rechtspersönlichkeit besitzt. Die Bestätigung ist vielmehr der in Österreich ansässigen Bank als Gesamtrechtsträger zu erteilen und entfaltet damit auch Wirksamkeit für deren unselbständige Auslandsniederlassungen. 24. Juni 1993 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit…