Ist an einer österreichischen GMBH & Co KG eine deutsche KG als Kommanditist beteiligt, dann ist bei der Besteuerung der österreichischen KG-Gewinnanteile auf die hinter der deutschen Mutter-KG stehenden Gesellschafter durchzugreifen. Dies gilt auch im Fall des Verkaufes des österreichischen KG-Anteiles durch die…
Unter EAS 1751 wurde festgehalten, dass im Einvernehmen mit der deutschen Steuerverwaltung die Anwendung des Transparenzprinzips auch im Fall vermögensverwaltender Personengesellschaften angewendet wird. Auf dieser Grundlage ist unter EAS 1754 der Bestand der österreichischen Erbschaftsteuerpflicht als gegeben angenommen worden, wenn ein deutscher Erblasser als Treugeber…
…DBA-Deutschland zur Steuerfreistellung verpflichtet. Das österreichisch-deutsche DBA lässt aber nicht zu, dass Deutschland die in den australischen Personengesellschaftsbetriebstätten generierten Einkünfte in die deutsche Besteuerungsgrundlage der österreichischen Anleger einbezieht. Es hat daher eine funktionale Trennung zwischen der Einkünfteerzielung in Australien und in Deutschland stattzufinden…
…Begründung siehe EAS 2807. Angesichts der steuerlichen Transparenz österreichischer Personengesellschaften geht die Beteiligungsertragsbefreiung im Fall einer doppelstöckigen Personengesellschaftskonstruktion nicht verloren; die Befreiung bleibt sonach erhalten, wenn zwischen die französische Kapitalgesellschaft und die inländische operativ tätige Personengesellschaft eine weitere zu 100% von der französischen Gesellschaft gehaltene…
…der steuerlichen Transparenz innerhalb dieses Personengesellschaftsgeflechts die aus dem deutschen Bauvorhaben resultierenden Gewinne steuerlich der Ö-GmbH zuzurechnen sind. Denn nicht nur innerstaatlich, auch abkommensrechtlich sind alle Betriebstätten einer Personengesellschaft Betriebstätten der Gesellschafter der Personengesellschaft; dieser Grundsatz gilt für doppelstöckige Personengesellschaften sinngemäß (BFH 16.10…
…Personengesellschaften gehalten, dann wird nach der bei der Erbschafts- und Schenkungsbesteuerung gehandhabten österreichischen Verwaltungspraxis nicht der Sichtweise der im Bereich der Einkommensbesteuerung maßgebenden Bilanzbündeltheorie gefolgt und es wird nicht durch die Personengesellschaft auf die dahinter stehenden Gesellschafter "durchgegriffen". Ist daher eine deutsche gewerblich tätige Personengesellschaft…
…II 2003, 631). Dem Transparenzprinzip bei der Besteuerung von Personengesellschaften folgend wird sonach bei der steuerlichen Sachverhaltsbeurteilung auf den Gesellschafter der deutschen Muttergesellschaft "durchgegriffen". Es sind daher die (anteiligen) stillen Reserven einschl. Firmenwert aufzudecken, der Freibetrag nach § 24 EStG bzw alternativ der ermäßigte Steuersatz nach…
In Fällen doppelstöckiger Personengesellschaften bewirkt die Anwendung des Transparenzprinzips, dass Zinsen der Untergesellschaft für ein Darlehen, das der Gesellschafter der Obergesellschaft gewährt, nach den allgemeinen Grundsätzen als Sondervergütungen des darlehensgebenden Gesellschafters aus den Betriebstätten der Untergesellschaft zu werten sind. Es kann daher der deutschen Betriebsprüfung…
…doppelstöckige Personengesellschaft) zu 100% von einer französischen Kapitalgesellschaft gehalten, unterliegt die Ausschüttung der österreichischen Kapitalgesellschaft in sinngemäßer Anwendung von § 94 Z 2 Teilstrich 1 und 2 EStG 1988 nicht dem Kapitalertragsteuerabzug in Österreich, wenn die Beteiligung funktional dem Betriebsvermögen einer inländischen (Personengesellschafts-)Betriebsstätte einer - in…
…Abs. 3 ErbStG 1955 gestützt werden können. Auch die in gleicher Richtung beurteilten Schenkungssteuerfälle der EAS 519 und EAS 1344 betrafen Gestaltungen einer doppelstöckigen Gesellschaftskonstruktion. Solange die Konzeption einer Durchgriffsbesteuerung im Bereich der Erbschafts- und Schenkungsbesteuerung in der derzeitigen Verwaltungspraxis abgelehnt wird, ist es folgerichtig…
…der inländischen Betriebstätte der D-GmbH. Zieht man in Betracht, dass Griechenland die griechische Personengesellschaft als Körperschaft besteuert und folglich mangels Durchgriffs auf die D-GmbH in den fremdüblich gezahlten Zinsen solche erblickt, die unter Artikel 11 des Abkommens zwischen Griechenland und Deutschland fallen und…
…wird, nicht als deutsche Betriebstätte des österreichischen Gesellschafters gewertet werden. Denn in beiden Szenarien (Gewerblichkeit kraft Rechtsform bei Kapitalgesellschaften einerseits und Gewerblichkeit kraft Einheitsbetrachtung bei Personengesellschaften andererseits) fehlt es an dem wesentlichen Merkmal einer Betriebstätte, dass nämlich die betreffenden Räumlichkeiten der "Ausübung eines Betriebes" dienen (…
…Anstalt, die als Kommanditist an einer inländischen Personengesellschaft beteiligt ist, unterliegt mit ihrem Gewinnanteil der im Veranlagungsweg wahrzunehmenden inländischen Körperschaftsbesteuerung. Der Abzug der 20%igen Abzugssteuer gemäß § 99 Abs. 1 Z 2 EStG. kommt nur im Fall ausländischer mehrstöckiger Personengesellschaftskonstruktionen mit nicht mehr eruierbaren Einzelgesellschaftern…
Für die Beurteilung der Frage, ob eine ausländische Gesellschaft bei Anwendung des österreichischen Steuerrechts als Personengesellschaft oder als Körperschaft zu behandeln ist, wird weiterhin an der in der deutschen Rechtsprechung und Verwaltungspraxis (Urteile des RFH vom 12.2.1930, RFHE 27 S. 73 und…
…EAS 1344, EAS 1393, EAS 2706). Ist daher eine in Deutschland ansässige natürliche Person als Kommanditist an einer österreichischen betrieblich tätigen Personengesellschaft beteiligt, dann unterliegt ein Übergang dieses KG-Anteils im Erbweg auf die in Deutschland ansässigen Erben nicht der österreichischen Erbschaftsbesteuerung, obwohl das Besteuerungsrecht…
Für die Beurteilung der Frage, ob eine ausländische Gesellschaft bei Anwendung des österreichischen Steuerrechts als Personengesellschaft oder als Körperschaft zu behandeln ist, wird weiterhin an der in der deutschen Rechtsprechung und Verwaltungspraxis (Urteile des RFH vom 12.2.1930, RFHE 27 S. 73 und des…
…Sachverhaltsbeurteilung oder unterschiedlicher Rechtsauslegung, nicht aber auf Qualifikations- oder Zurechnungskonflikte, die sich im Fall hybrider Personengesellschaften aus Artikel 3 Abs. 2 des Abkommens durch einen nach dieser Bestimmung zulässigen Rückgriff auf (unterschiedliches) nationales Recht ergeben (Hinweis auf Z 56.1 OECD-Kommentar zu Art. 23A)…
Schüttet eine "inländische Kapitalgesellschaft" (die T-GmbH, eine nach österreichischem Recht gegründete und im Firmenbuch eingetragene Kapitalgesellschaft, deren statutarischer Sitz im Sinn des § 27 Abs. 1 BAO sich in Österreich befindet) ihre Gewinne an die österreichische Muttergesellschaft, die M-GmbH, aus, dann ist diese Gewinnausschüttung…
…Kommanditist) wird nicht durch den Umstand ausgeschlossen, dass an der inländischen Personengesellschaft auch inländische Partner beteiligt sind. Hiebei sind aber auch die Aussagen der EAS 1166 sinngemäß mitzubedenken: Die in den inländischen Betriebstätten erzielten Einkünfte einer Mitunternehmerschaft sind gemäß § 188 BAO einheitlich und gesondert festzustellen…
…die von den österreichischen Gesellschaftern erhobene Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer anzurechnen. Was nun den zu über 80% beteiligten deutschen Gesellschafter anlangt, so unterliegt sein Anteil an den deutschen Kapitalerträgen und Veräußerungsgewinnen als Teil seiner in der inländischen Personengesellschaftsbetriebstätte erzielten Gewinne der österreichischen Einkommensbesteuerung. Es ist richtig…