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EAS 1829Deutsche Bundesknappschaftspension
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1481/5-IV/4/0030.08.2000

Die deutsche Bundesknappschaft ist ein Träger der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung und erbringt ausschließlich Leistungen im Rahmen einer gesetzlichen Rentenversicherung. Für Zeiten einer kriegsbedingten Verschleppung, Verfolgung oder Vertreibung kann eine soganannte Ersatzzeit rentensteigernd berücksichtigt werden. Außerdem ist für den Kreis der vom Fremdrentengesetz erfassten Personen (Vertriebene…

EAS 3268Progressionsvorbehalt bei deutschen Sozialversicherungspensionen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0132-IV/4/201228.02.2012

Bezieht ein in Österreich ansässiger Pensionist auf Grund seiner ehemaligen Tätigkeit für ein deutsches Unternehmen Renten aus der gesetzlichen deutschen Rentenversicherung, sind diese Renten gemäß Artikel 18 Abs. 2 iVm Artikel 23 Abs. 2 lit. d DBA-Deutschland in Österreich unter Progressionsvorbehalt von der Besteuerung…

EAS 1735Rentenbezug aus Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSt 272/1-IV/4/0009.10.2000

…der deutschen Finanzverwaltung ausgestellt werden. Gleiches gilt für die Unfallrente; sollte eine solche Bescheinigung in Bezug auf die Unfallrente der Berufsgenossenschaft nicht beigebracht werden können, dann wäre die Unfallrente nach geltendem Recht in Österreich steuerpflichtig (es sei denn, dass es sich hiebei um eine gesetzliche…

EAS 1321Deutsche Krankenversicherungsbeiträge
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/39-IV/4/9822.09.1998

…aus einer inländischen Beratungstätigkeit, dann ist vor Anwendung des Doppelbesteuerungsabkommens das gesamte in- und ausländische Einkommen nach österreichischem Recht zu ermitteln. Hiebei wird bei Zahlungen an eine gesetzliche deutsche Krankenversicherung zu untersuchen sein, bei welchen Einkünften sich eine gesetzliche Zahlungspflicht ergibt. Sollte diese das gesamte…

EAS 1517Renten aus einem deutschen Lebensversicherungsvertrag
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSch 277/1-IV/4/9906.09.1999

Schließt eine in Österreich ansässige Versicherungsnehmerin mit einer deutschen Versicherungsgesellschaft einen Lebensversicherungsvertrag ab, auf Grund dessen ab dem Jahr 2011 eine monatliche Rente von rund 4.500 S zu leisten ist, dann ist das Besteuerungsrecht an diesen Renten der Republik Österreich zugeteilt. Diese Rechtsfolge ergibt…

EAS 1533Renten aus einem deutschen Lebensversicherungsvertrag
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/58-IV/4/9927.09.1999

…Der Umstand, dass die Rentenzahlungen in Österreich erst ab Übersteigen des nach dem Bewertungsgesetz kapitalisierten Rentenwertes steuerpflichtig werden, lässt kein deutsches Besteuerungsrecht für die Zeiträume der Steuerfreistellung in Österreich aufleben (EAS 1517). 27. September 1999 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

EAS 404Rentenbezüge aus Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftH 3248/1/1-IV/4/9403.03.1994

…entfällt). Rentenbezüge, die von deutschen Arbeitgebern (des nicht-öffentlichen Sektors) gezahlt werden, unterliegen demgegenüber gemäß Artikel 9 des Abkommens der österreichischen Einkommensbesteuerung und sind in Deutschland von der Besteuerung freizustellen. Beiträge zu einer freiwilligen deutschen Krankenversicherung wären nach der sich aus § 18 EStG derzeit ergebenden…

EAS 307Deutsche Sozialversicherungspensionen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/29-IV/4/9320.09.1993

Rentenbezüge, die deutsche Staatsbürger mit österreichischem Wohnsitz aus der deutschen gesetzlichen Sozialversicherung beziehen, dürfen gemäß Artikel 10 des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens in Österreich nicht in die Steuerbemessungsgrundlage einbezogen werden; das Besteuerungsrecht ist Deutschland zugewiesen. Diese Regelung gilt unabhängig davon, ob der österreichische Wohnsitz Haupt- oder…

EAS 2478Deutsche Krankenversicherungsbeiträge eines in Deutschland ansässigen Vorstandsmitgliedes einer österreichischen Gesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/34-IV/4/0419.07.2004

…erreichen. Denn nach dieser Bestimmung dürfen die Kranken- und Altersvorsorgebeiträge an die deutschen Versicherungsträger nicht anders behandelt werden als vergleichbare Beiträge an österreichische Versicherungseinrichtungen. Dieses Gleichbehandlungsgebot kann zwar nicht bewirken, dass außerhalb der gesetzlichen Sozialversicherungspflicht an ausländische Versicherungsträger geleistete Beträge als Werbungskosten abzugsfähig werden, wenn…

EAS 524Verlustvortragsbeschränkung bei deutscher Organtochtergesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftA 140/75/1-IV/4/9411.11.1994

Eine Zurechnung von Einkünften an eine andere Rechtsperson setzt eine gesetzliche Rechtsvorschrift voraus, die dieses anordnet. Eine solche Vorschrift enthält § 9 Abs. 5 KStG; danach sind die Einkünfte der Organgesellschaft dem Organträger zuzurechnen. Der Anwendungsbereich dieses Besteuerungsdurchgriffes auf den hinter der Organgesellschaft stehenden Organträger ist…

EAS 3273Außerbetriebliche Versorgungsrente aus Anlass der Übergabe eines deutschen KG-Anteils
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0261-IV/4/201220.04.2012

Überträgt eine in Österreich ansässige Gesellschafterin einer deutschen GmbH&CoKG ihrem in Deutschland ansässigen Bruder (Mitgesellschafter) ihren Gesellschaftsanteil und erhält sie von ihrem Bruder eine nach österreichischem Recht als außerbetriebliche Versorgungsrente einzustufende Rentenleistung, dann liegt eine unentgeltliche Übertragung des Gesellschaftsanteiles vor, sodass die Rentenzahlungen nicht…

EAS 1781Teilweise Steuerbefreiung einer deutschen BVA-Rente löst keine österreichische Steuerpflicht aus
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/3-IV/4/0111.01.2001

…nicht vor, weil beide Staaten auf die deutsche Sozialversicherungspension dieselbe Abkommensbestimmung, nämlich Artikel 10, zur Anwendung bringen. Die deutsche Sozialversicherungspension ist daher in Österreich (unter Progressionsvorbehalt) zur Gänze von der Besteuerung freizustellen. 11. Jänner 2001 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

EAS 2028Renten aus der deutschen Ärzteversorgung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftD 368/1-IV/4/0224.04.2002

…auf dessen Staatsgebiet sich die auszahlende Kasse befindet. Im Rahmen eines österreichisch-deutschen Verständigungsverfahrens ist 1985 festgestellt worden, dass Rentenzahlungen aus der Bayerischen Ärzteversorgung als Bezüge aus der gesetzlichen Sozialversicherung im Sinne des Artikels 10 Abs. 2 Z 1 des DBA-Deutschland (1954) anzusehen sind…

EAS 2553Rentenbezüge aus einer deutschen Lebensversicherung nach Zuzug nach Österreich
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0087-IV/4/200502.02.2005

Hat ein 1933 geborener deutscher Arzt seinen Wohnsitz im Jahr 2002 aus Deutschland nach Österreich verlegt, tritt er damit mit der seit 1995 bezogenen deutschen Rente aus einem deutschen Lebensversicherungsvertrag in die österreichische Steuerpflicht ein. Diese österreichische Steuerpflicht will die Rente aber nur insoweit erfassen…

EAS 2570Ruhegelder der Versorgungsanstalt der deutschen Bühnen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0115-IV/4/200504.03.2005

…Ruhegelder fallen damit unter Artikel 18 Abs. 4 DBA-Deutschland und sind folglich in Deutschland von der Besteuerung freizustellen. Eine deutsche Besteuerung des in diesen Ruhegehältern enthaltenen "Ertragsanteils" wäre demnach nicht abkommenskonform. 4. März 2005 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung…

EAS 2931Gewinnausschüttung einer inländischen Kapitalgesellschaft an eine inländische KG mit deutschen Kommanditisten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0094-IV/4/200807.02.2008

…igen Besteuerung unterliegt. Andererseits hat sich der Gerichtshof nur mit der Gemeinschaftsrechtsverträglichkeit des § 20 Abs. 2 deutsches Außensteuergesetz auseinandergesetzt und sich für unzuständig erklärt (Rz 46), darüber zu urteilen, ob die deutsche Vorgangsweise (gesetzlich angeordneter "Treaty Override") völkerrechtskonform ist. Bundesministerium für Finanzen, 7. Februar 2008

EAS 1561Deutsche KESt auf Sparanteilen in Versicherungssummen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/71-IV/4/9922.11.1999

Unter EAS 1517 und EAS 1533 wurde die Auffassung vertreten, dass Renten aus einem Lebensversicherungsvertrag, der bei einer deutschen Gesellschaft abgeschlossen worden ist, in Deutschland keiner Abzugsbesteuerung unterzogen werden dürfen. Dies deshalb, weil sowohl nach dem geltenden als auch nach dem paraphierten künftigen Abkommen die…

EAS 1765Sozialversicherungsrenten aus Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftT 347/2-IV/4/0012.12.2000

Verlegt ein deutscher Staatsbürger seinen Hauptwohnsitz aus Deutschland an den bisherigen österreichischen Zweitwohnsitz, so dürfen gemäß Artikel 10 des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens aus der deutschen Sozialversicherung bezogene Rentenbezüge in Österreich nicht der Besteuerung unterworfen werden (sie würden nur für Zwecke des Progressionsvorbehaltes, dh. für die…

EAS 1475Pension aus der nordrheinischen Ärzteversorgung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 242/1-IV/4/9921.06.1999

…öffentliche Körperschaft konstituiert ist, als "Bezüge aus der gesetzlichen Sozialversicherung" Deutschlands anzusehen und sind folglich gemäß Artikel 10 des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens in Österreich von der Besteuerung (unter Progressionsvorbehalt) freizustellen. Dies gilt nach Auffassung des BM für Finanzen auch für jene Bezugsteile, die auf eine…

EAS 2168Deutsche Vorruhestandsbezüge
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 80/7-IV/4/0211.12.2002

…dass von deutschen Arbeitgebern an in Österreich ansässige ehemalige Arbeitnehmer ausbezahlte Vorruhestandsbezüge, obgleich eine Rückverrechnung mit deutschen Sozialversicherungsträgern erfolgt, nicht unter Artikel 10 des DBA-1954 (öffentliche Bezüge, einschließlich Sozialversicherungspensionen) sondern unter Artikel 9 Abs. 4 DBA-D-1954 (private Ruhegehälter) fallen und folglich in…