…sich bereits EAS 3338 befasst. Dies mit dem Ergebnis, dass die deutsche KESt-Vorbelastung im Fall einer nachfolgenden Gewinnausschüttung der Ö-GmbH an A anrechenbar ist. Es ist aber zu beachten, dass Deutschland bei dem fiktiven Durchgriff auf A nur berechtigt ist, 15% des Bruttobetrages…
…Hält daher ein deutscher Immobilieninvestmentfonds iSv § 42 ImmoInvFG eine inländische Immobilie, führen deren Wertsteigerungen nach Maßgabe von § 14 Abs. 4 ImmoInvFG zu Einkünften, die nach österreichischem Recht in die "ausschüttungsgleichen Erträge" des deutschen Fonds eingehen. Sie unterliegen damit im Wege der Durchgriffsbesteuerung bei den in…
…diesen deutschen Betriebstätteneinkünften um solche aus US-Liegenschaftsbesitz handelt und das österreichisch-amerikanische Doppelbesteuerungsabkommen Österreich keine Steuerfreistellungsverpflichtung auferlegt. Allerdings ist im gegebenen Zusammenhang noch Folgendes zu beachten: Sollten die US-Immobilienerträge nicht der deutschen Besteuerung unterzogen werden, weil Deutschland nach seinem Rechtsverständnis ebenfalls eine Durchgriffsbesteuerung…
…die ebenfalls keine "Inländer" im vorgenannten Sinn sind, so tritt nach der derzeitigen Verwaltungspraxis keine inländische Schenkungssteuerpflicht hinsichtlich der im Wege der deutschen Personengesellschaft gehaltenen Beteiligung an der österreichischen Personengesellschaft ein. Denn im Bereich der Erbschafts- und Schenkungsbesteuerung werden nach der bisherigen Verwaltungspraxis in Fällen…
…Anteiles durch die deutsche KG. Werden von der deutschen Mutter-KG auch die Geschäftsanteile an der österreichischen Komplementär-GMBH veräußert, so gilt die gleiche Betrachtungsweise. Dies bedeutet aber, dass dann, wenn die Anteile an der österreichischen GMBH dem deutschen Betriebsvermögen der deutschen Mutter-KG zuzurechnen…
…hinsichtlich seiner im Wege der deutschen KG gehaltenen Beteiligung an der österreichischen KG ein. Denn im Bereich der Erbschaftsbesteuerung werden die Grundsätze der im Bereich der Einkommensbesteuerung entwickelten Bilanzbündeltheorie nicht angewendet, so dass kein steuerlicher "Durchgriff" auf die hinter der deutschen KG stehenden Gesellschafter erfolgt…
… Wird eine deutsche KG, an der deutsche Anleger beteiligt sind und die als Kommanditist einer operativ tätigen österreichischen GmbH & Co KG auftritt, liquidiert, so dass hierdurch die deutschen Anleger unmittelbar zu Kommanditisten der österreichischen GmbH & Co KG werden, so stellt dies aus der Sicht der…
…EAS 265 und EAS 519). Auf der Grundlage der vorstehenden Beurteilung würde sich auch dann keine inländische Schenkungssteuerpflicht ergeben, wenn anstelle der schenkungsweisen Übertragung eines Anteils an der deutschen Personengesellschaft eine unentgeltliche Aufnahme als atypisch stiller Gesellschafter stattfindet. 12. Oktober 1998 Für den Bundesminister: Dr…
…Durchgriffsbesteuerung im Bereich der Erbschafts- und Schenkungsbesteuerung in der derzeitigen Verwaltungspraxis abgelehnt wird, ist es folgerichtig, dass dies nicht nur in Fällen eines "Doppeldurchgriffes", sondern auch in Fällen eines einfachen Durchgriffes so zu handhaben ist. Geht daher die Beteiligung eines beschränkt steuerpflichtigen Gesellschafters einer deutschen…
Wird eine deutsche Gesellschaft von einer österreichischen Theater-GmbH verpflichtet, eine Gruppe von ca. 40 Musikern und Tänzern für eine ca. einmonatige Vorstellungsserie in Österreich zur Verfügung zu stellen und wird diese Künstlergruppe seitens der deutschen Gesellschaft von einer schweizerischen Gesellschaft zugekauft, die ihrerseits die…
…Hinsichtlich des auf die Kommanditbeteiligung entfallenden Gewinnanteiles ist grundsätzlich auf die in Deutschland ansässigen Gesellschafter der deutschen Mutter-GesmbH & Co KG hindurchzugreifen und es sind diese - falls in Österreich kein Zweitwohnsitz besteht - nach den Regeln der beschränkten Steuerpflicht der Besteuerung zu unterziehen. Solange keine "mehrstöckige…
…österreichischen Konzerngesellschaft entsandt, so kann in Bezug auf seine Beteiligung an einer amerikanischen S-Corporation eine internationale Doppelbesteuerung eintreten. Denn auf der Grundlage der durch die deutsche höchstgerichtliche Judikatur beeinflussten österreichischen Verwaltungspraxis (Urteile des RFH vom 12.2.1930, RFHE 27 S. 73 und des…
…wird davon ausgegangen werden können, dass die Vermögenswerte der inländischen KG dem deutschen Gesellschafter zu 36,8% (40% von 92%) zuzurechnen sind. Das österreichische Besteuerungsrecht an dem Veräußerungsgewinn ist auch im Geltungsbereich des ab 2003 wirksam gewordenen DBA-Deutschland 2000 abkommensrechtlich sichergestellt. Dem Umstand, dass…
…anderen deutschen Kapitalgesellschaft ist, als atypischer stiller Gesellschafter an einer österreichischen Kapitalgesellschaft, dann sind allfällige Verlustanteile, die die deutsche Kapitalgesellschaft aus ihrer Beteiligung an der österreichischen "Kapges. & Still" erleidet nur dann von der Vortragsfähigkeit auf Gewinnanteile späterer Jahre ausgeschlossen, wenn das übrige Einkommen des deutschen…
…das Besteuerungsrecht an den Erträgnissen der vom Fonds erworbenen Auslandsimmobilien im Allgemeinen nach Artikel 6 der DBA dem Lagestaat der Grundstücke überlassen wird. Hat daher eine österreichische Kapitalanlagegesellschaft einen offenen Immobilienfonds aufgelegt, der in deutschen Immobilien investiert, steht das Besteuerungsrecht an den Immobilienerträgnissen Deutschland zu…
… 2), wodurch sich durch diese österreichische Verwaltungspraxis Doppelbesteuerungen oder auch Doppelnichtbesteuerungen ergeben können. Im Fall von immobilienverwaltenden Personengesellschaften wird allerdings mittlerweile auch in der österreichischen Verwaltungspraxis eine Durchgriffsbesteuerung vorgenommen. So wurde im Fall einer österreichischen vermögensverwaltenden KEG, die ausschließlich eine inländische Eigentumswohnung verwaltete und die…
In Übereinstimmung mit der deutschen Rechtsprechung und Verwaltungspraxis (Urteile des RFH vom 12.2.1930, RFHE 27 S. 73 und des BFH vom 17.7.1968, BStBl. II S. 695) ist auch in Österreich die Entscheidung über die einkommensteuerrechtliche Behandlung einer ausländischen juristischen Person bzw…
In Übereinstimmung mit der deutschen Rechtsprechung und Verwaltungspraxis (Urteile des RFH vom 12.2.1930, RFHE 27 S. 73 und des BFH vom 17.7.1968, BStBl. II S. 695) ist auch in Österreich die Entscheidung über die einkommensteuerrechtliche Behandlung einer ausländischen juristischen Person bzw…
In Übereinstimmung mit der deutschen Rechtsprechung und Verwaltungspraxis (Urteile des RFH vom 12.2.1930, RFHE 27 S. 73 und des BFH 17.7.1968, BStBl II S. 695) ist auch in Österreich die Entscheidung über die einkommensteuerrechtliche Behandlung einer ausländischen juristischen Person bzw. ihrer…
…Frage, ob eine amerikanische Limited Liability Company (LLC) einer österreichischen Kapitalgesellschaft vergleichbar ist, kann derzeit im EAS-Verfahren nicht mit genereller Wirkung beantwortet werden. Grundsätzlich wird weiterhin an der in der deutschen Rechtsprechung und Verwaltungspraxis (Urteile des RFH vom 12.2.1930, RFHE 27 S…