Gewährt eine deutsche Muttergesellschaft ihrer österreichischen Tochtergesellschaft (die über eine branchenübliche Eigenkapitalausstattung verfügt) ein Darlehen mit einer angemessenen Verzinsung, dann stellt der hiebei anfallende Zinsenfluss in Österreich steuerwirksamen Aufwand und in Deutschland korrespondierend steuerwirksamen Ertrag dar. Verzichtet die deutsche Muttergesellschaft (fremdunüblich) auf diesen Zinsenertrag, dann…
…untersuchen sein wird, ob die ausländische Gesellschaft tatsächlich eine derart eigenständige und in sich abgeschlossene Vermittlungsleistung erbringt, wie dies branchenüblich sonst zB von einem unabhängigen Handelsvertreter besorgt wird. Im Zweifel wird die Vornahme des Steuerabzuges und eine finanzamtlich Klärung der Frage in einem auf § 240…
…sich auch nichts, wenn die mit der Führung des Warenlagers anfallenden Verwaltungsaktivitäten von dem österreichischen Speditionsunternehmen abgewickelt werden; dies allerdings nur unter der Voraussetzung, dass das Speditionsunternehmen hierbei nicht über den branchenüblichen Rahmen seiner Geschäftstätigkeit hinausgeht (Art. 5 Abs. 5 DBA-Schweiz). 2. März 1992…
…werden; dies allerdings nur unter der Voraussetzung, dass das Speditionsunternehmen hierbei nicht über den branchenüblichen Rahmen seiner Geschäftstätigkeit hinausgeht und sonach derartige Verwaltungsaktivitäten noch zum typischen Aufgabenbereich einer Spedition zählen. Es deutet einiges darauf hin, dass diese Voraussetzungen dann nicht mehr erfüllt sein könnten, wenn…
…abgewickelt werden; dies allerdings nur unter der Voraussetzung, dass das Speditionsunternehmen hierbei nicht über den branchenüblichen Rahmen seiner Geschäftstätigkeit hinausgeht und sonach derartige Verwaltungsaktivitäten noch zum typischen Aufgabenbereich einer Spedition zählen (EAS 191 v. 9.11.92). Eine andere Beurteilung wäre allerdings dann erforderlich, wenn…
…dies allerdings nur unter der Voraussetzung, dass das Speditionsunternehmen hiebei nicht über den branchenüblichen Rahmen seiner Geschäftstätigkeit hinausgeht und sonach derartige Verwaltungsaktivitäten noch zum typischen Aufgabenbereich einer Spedition zählen (EAS 191). Eine andere Beurteilung wäre daher nur dann erforderlich, wenn die Kunden des schweizerischen Unternehmens…
…für die Muttergesellschaft macht, als dem branchenüblichen Berufsbild eines unabhängigen Vertreters entspricht; oder noch anders ausgedrückt : wenn durch eine bloß branchenübliche Abgeltung ihrer Leistungen (ohne zusätzlicher steuerlicher Heranziehung der österreichischen Muttergesellschaft zur deutschen beschränkten Steuerpflicht) der deutsche Besteuerungsanspruch ungebührlich geschmälert würde. 28. Februar 1997 Für…