Das neue DBA-USA vom 31.5.1996 enthält keine besonderen Formvorschriften dafür, in welcher Weise eine Option auf Verlängerung der Geltungsdauer des Abkommens vom 25.10.1956 auszuüben ist. Wollen in den USA ansässige Abgabepflichtige für ihre aus Österreich bezogenen Einkünfte von der in…
…der aus den Niederlanden in das Drittausland (z.B. auch in Steueroasen) abfließenden Lizenzgebühren besonders für die Errichtung von (funktionslosen) Durchlaufgesellschaften, die die Vorteile des österreichisch-niederländischen Doppelbesteuerungsabkommens (Null-Satz für Lizenzgebühren) zweckwidrig ausnutzen ("treaty-shopping"). Denn durch das Zusammenwirken des Nullsatzes im DBA-Ö…
…Ausrüstungen lagern, so erscheint ein derartiger Stützpunkt des Dienstleistungsbetriebes der beiden Bootsführer durchaus mit einem "Warenlager" eines Handelsbetriebes vergleichbar, so dass einiges dafür spricht, diese Hütte nicht als inländische Betriebstätte zu werten. Die Entscheidung hierüber muss allerdings dem zuständigen Finanzamt vorbehalten bleiben, wobei besonderes Gewicht…
…für das sie die Patentinhaberin ist, von einem österreichischen Unternehmen herstellen und vertreibt sie diese Produkte europaweit, wobei die Kundenbelieferung direkt vom Lager des österreichischen Produzenten aus erfolgt, so ist die Frage, ob für die ausländische Patentverwertungs- und Handelsgesellschaft in Österreich eine Betriebstätte begründet wird…
…übertragen, so wären Steuerausländer die Nutznießer einer österreichischen Steuerbefreiung dieses Vorganges; es ist in der gegenwärtigen Lage darüber hinaus nicht erkennbar, dass Zweitwohnsitzbegründungen von Ausländern in Österreich einer besonderen Förderung bedürfen. Allerdings ist einzuräumen, dass die Verknüpfung der unbeschränkten Steuerpflicht (und damit die steuerliche Erfassung…
…Artikel 14 des DBA-Liechtenstein - mit der Folge des DBA-Anspruches auf vollständige Steuerentlastung in Österreich - wäre nur dann zulässig, wenn der liechtensteinische Architekt sein besonderes Wissen selbst verwertet und es nicht der Verwertung der österreichischen Unternehmer überläßt. Davon aber könnte nur dann gesprochen werden…