…bis Ende 2002 geltenden DBA-Deutschland ex 1954 war ein anteiliges Besteuerungsrecht für die Bezüge eines in Deutschland ansässigen Mitarbeiters der deutschen Betriebstätte eine US-Unternehmens auch dann Österreich zugeteilt, wenn dieser Mitarbeiter auf österreichischem Staatsgebiet seiner beruflichen Tätigkeit nur kurzfristig (unter 183 Tagen) nachging…
…der tschechischen Betriebstätte seines Arbeitgebers tätig, dann sind seine aus der beruflichen Arbeit erzielten Einkünfte gemäß Artikel 15 DBA-Ö/CSSR zu Recht anteilig in Österreich und in Tschechien der Besteuerung zugeführt worden. Wird diesem Mitarbeiter später eine Firmenpension ausgezahlt, dann findet allerdings keine Aufteilung…
…der daher auf berufliche Tätigkeiten in Österreich (z.B. anlässlich von Aufenthalten zur Berichterstattung) entfällt, oder der auf Drittauslandsreisen (z.B. zu Kunden in den USA) entfällt) unterliegt anteilig weiterhin dem österreichischen Lohnsteuerabzug. zu b): Für die 5-Monatsentsendung nach Deutschland wird das Besteuerungsrecht jedenfalls…
…dann kann dadurch die österreichische Tochtergesellschaft zur "Vertreterbetriebstätte" der US-Gesellschaft werden, mit der Folge, dass dann ein funktionsgerechter Anteil aus den mit den Ost-Staaten erzielten Exportgewinnen der US-Gesellschaft in Österreich steuerlich zu erfassen wäre. Allerdings verlangt der Wortlaut von Art. II Abs…
…sein, dass der inländische Anwalt aus der beruflichen Aktivität der ausländischen Partner Nutzen ziehen wird. Damit wird in typisierender Betrachtungsweise bei einem gesellschaftlichen Zusammenschluss mit ausländischen Partnern deren Mitwirkung bei der Erzielung der gemeinschaftlichen Einkünfte zu einer anteiligen Verwertung ihrer Arbeit in Österreich führen. 16…
…80 Tage pro Jahr in Großbritannien beruflich aufhält, dann ist Großbritannien im Recht, wenn es sich darauf beruft, dass jene Gehaltsteile, die auf die Tätigkeit in Großbritannien entfallen, der britischen Besteuerung unterliegen. Wenn hierbei die britische Steuerverwaltung den britischen Anteil mit 80/365 (und nicht…