…Satellitenschüsseln und Antennen verfügen muss, hiedurch in Österreich Betriebstätten begründet. Die Frage kann indessen im Rahmen des EAS-Verfahrens nicht abschließend beantwortet werden, da eine vertiefte Befassung mit dem Fragenkreis erforderlich wäre. Stellt man einen Vergleich mit einem Telefon-Kommunikationsunternehmen an, würde man in den…
…zur Folge haben. In einem solchen Fall unterliegen daher die Arbeitslöhne, die an die nach England entsandten Arbeitnehmer gezahlt werden, weiterhin dem österreichischen Lohnsteuerabzug (siehe in diesem Sinn auch EAS 476). 7. Februar 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…AÖF Nr. 184/1984 festgelegt. Ob der eine oder andere Fall vorliegt, muss zunächst vom Abgabepflichtigen selbst beurteilt werden. Im Zweifel sollte diese Eigenbeurteilung dem zuständigen deutschen und österreichischen Finanzamt (in Österreich sonach jenem Finanzamt, an das die Abzugssteuer nach § 99 EStG im Fall einer…
…dass die Unterlassung des Steuerabzuges von Zahlungen an eine ausländische Produktionsgesellschaft der ersten und nicht der zweiten Fallgruppe zuzuordnen ist. Im Zweifel wird daher entweder das Einvernehmen mit dem zuständigen Finanzamt hergestellt werden müssen, oder es wird der Steuerabzug vorgenommen und in einem anschließenden Rückzahlungsverfahren…
…zufließenden Einkünfte für Progressionszwecke nicht anzusetzen. Im Fall einer Veranlagung sind daher nur die in der Zeit der unbeschränkten Steuerpflicht zugeflossenen Einkünfte zu erfassen (EStR 1984 Abschn. 100 Abs. 1). 10. Juli 2000 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…unbeschränkt Steuerpflichtigen aus den bereits in EAS 1459 angesprochenen Verwaltungsvereinfachungsgründen keine Erklärungsabgabe mehr gefordert. Seitens des BMF bestehen daher derzeit auch im Fall der beschränkt Steuerpflichtigen keine Bedenken, wenn eine Erklärungsabgabe in Fällen unterlassen wird, in denen mit einer an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit erkennbar ist…
…Unternehmen die Geräte lediglich an die österreichischen Hotels vermietet. Vermietete Einrichtungen begründen keine Betriebstätten des Vermieters, sondern zählen zur Betriebstätte des sie kommerziell nutzenden Mieters. Die aus der Vermietung erzielten Einkünfte sind diesfalls gemäß Artikel 4 DBA-Deutschland in Österreich von der Besteuerung freizustellen (wobei…
…Konzerns nachträglich ausgestellte Computerrechnungen in der Größenordnung von rund 700.000 Euro über angeblich von einer konzernzugehörigen US-Gesellschaft in Vorzeiträumen erbrachte Dienstleistungen und stellt sich bei Nachforschungen durch die Betriebsprüfung im Wege einer internationalen Auskunftei heraus, dass an der einen angegebenen Adresse die US…
…Unterlassung des Steuerabzuges. Gemäß § 138 BAO sind nicht nur Abgabepflichtige, sondern auch Haftungspflichtige zur Mitwirkung bei der Sachverhaltsaufklärung verpflichtet und müssen auf Verlangen der Abgabenbehörde zur Beseitigung von Zweifeln beitragen und die Richtigkeit ihrer Behauptung - im vorliegenden Fall, die Behauptung, dass keine Steuerabzugspflicht besteht - zumindest…
…werden können, wenn es dem geprüften Unternehmen noch gelingen sollte, die aus den geschilderten Umständen zu ziehende Schlussfolgerung des Vorliegens einer internationalen Steuerumgehung (zu Lasten des österreichischen Steueraufkommens) zu widerlegen. 24. April 2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…sein sollten. Bei dieser individuellen Sichtweise könnte das Abzugsverbot des § 162 BAO so verstanden werden, dass es nur jene Provisionsteilbeträge trifft, bei denen die Empfängereigenschaft nach wie vor im Dunkeln verbleibt. 24. April 2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
Unterhält ein österreichisches Unternehmen in Griechenland eine Betriebstätte, so steht gemäß Artikel 7 DBA-Griechenland das Besteuerungsrecht an den Betriebstättengewinnen Griechenland zu; diese Gewinne sind in Österreich - unter Progressionsvorbehalt - von der Besteuerung freizustellen. Es ist richtig, dass die Freistellungsverpflichtung auf österreichischer Seite unabhängig davon besteht…
…dann setzt die Vornahme einer Gegenberichtigung auf österreichischer Seite nicht die Abwicklung eines internationalen Verständigungsverfahrens mit Ungarn voraus, sondern es kann vielmehr im Rahmen der österreichischen Außenprüfung die Gegenberichtigung vorgenommen werden. 08. März 2004 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…1 das Besteuerungsrecht Deutschland als Ansässigkeitsstaat zu, doch stellt Absatz 2 mit Wirkung für alle Quellensteuern (ausgenommen jene auf Anleihezinsen) ausdrücklich fest: "Soweit in dem anderen Vertragstaate die Steuer von inländischen Kapitalerträgen im Abzugsweg (an der Quelle) erhoben wird, wird das Recht zur Vornahme des…
…sondern aus der Perspektive des österreichischen Steuerrechtes zu interpretieren. Eine bloße Kapitalrückführung erfüllt nicht diese Voraussetzungen. Wurde daher von einer österreichischen Muttergesellschaft in die Kanalinselgesellschaft ein Sachwert in Höhe von 1 Md ATS eingebracht und eben diese Kapitalzuführung nach "Versilberung" wieder an die österreichische Muttergesellschaft…
…in Anspruch zu nehmen. Das Vorliegen eines Ansässigkeitsnachweises ist allerdings derzeit keine materiell-rechtliche Voraussetzung für die Anwendung eines Doppelbesteuerungsabkommens; er kann durchaus über allfälliges Verlangen der Abgabenbehörden auch nachträglich beigebracht werden. 21. September 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…Fiktivzinsen verweigert, so kann dem nicht entgegengetreten werden; es steht aber der schweizerischen Muttergesellschaft frei, im Wege eines gemäß Artikel 25 des Abkommens auf schweizerischer Seite einzuleitenden Verständigungsverfahrens die Frage bilateral abzuklären. 2. September 2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…so ergibt sich daraus, dass mangels positiver brasilianischer Einkünfte keine inländische Körperschaftsteuer angefallen ist, die für eine Anrechnung einer brasilianischen Steuer zur Verfügung steht, so dass es zu keiner Steueranrechnung kommen kann. 13. September 1999 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
Werden bei einer deutschen Unternehmensgruppe, die an österreichischen Kommanditgesellschaften beteiligt ist, auf deutscher Seite Gewinnberichtigungen vorgenommen, die auf österreichischer Seite zu Gegenberichtigungen Anlass geben, dann kann eine solche Berichtigung im Wege einer Aufhebung der inländischen einheitlichen und gesonderten Einkünftefeststellung auf der Grundlage von § 299 Abs.…
…sein, ob hiedurch eine Beteiligung an einem Hinterziehungsdelikt erfolgt ist, wodurch beim Provisionszahler die Haftung für die der Republik Österreich vorenthaltenen Steuerbeträge gemäß § 11 BAO in Verbindung mit § 11 FinStrG ausgelöst würde. 9. Februar 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung: