…wobei allerdings nach herrschender Auffassung auch bloßes wirtschaftliches Eigentum als ausreichend angesehen werden kann. Daher würde auch im Fall einer (offengelegten) Treuhandschaft die Steuerbefreiung dem Treugeber und nicht dem bloß formal gesellschaftsrechtlich beteiligten Treunehmer zu stehen. Die in Belgien ansässigen natürlichen Personen sind als "Begünstigte"…
Erhält eine in Kanada ansässige Person Zuwendungen von einer österreichischen Privatstiftung, dann unterliegen diese Einkünfte nach Maßgabe von § 93 Abs. 2 Z 1 lit. d EStG 1988 der inländischen Kapitalertragsbesteuerung. Auf Grund einer vom OECD-Musterabkommen abweichenden Dividendendefinition in Art. 10 Abs. 3 DBA-Kanada…
…Abs. 1 lit. b DBA-USA auch eine als juristische Person in Österreich konstituierte Stiftung) als in dem Staat ansässig, nach dessen Recht sie errichtet worden ist. Eine in Österreich ansässige Gesellschaft kann daher im Allgemeinen nur mit US-Betriebstätteneinkünften in den USA besteuert werden…
…Artikel 10 ausreicht, dass in Österreich eine Gleichstellung mit offenen Dividendenausschüttungen vorgenommen wird und weil demnach nicht zusätzlich auch eine gesellschaftliche Beteiligung des Einkünfteempfängers an der ausschüttenden juristischen Person verlangt wird, fallen die nach Deutschland geleisteten Preise unter Artikel 10 DBA D. Dies wiederum hat…
…21 (nicht ausdrücklich erwähnte Einkünfte) zu subsumieren, sodass der liechtensteinische Zuwendungsempfänger Anrecht auf vollständige Entlastung von der österreichischen Kapitalertragsteuer besitzt. Diese Betrachtung geht davon aus, dass der Begünstigte einer österreichischen Privatstiftung (die nach Art. 3 Abs. 1 lit. b DBA-Liechtenstein vom Begriff "Gesellschaft" erfasst…
…zu subsumieren, sodass der ausländische Zuwendungsempfänger bei den OECD-konformen Abkommen Anrecht auf vollständige Entlastung von der österreichischen Kapitalertragsteuer besitzt. Diese Betrachtung geht davon aus, dass der Begünstigte einer österreichischen Privatstiftung (die nach den OECD-konformen Begriffsbestimmungen des Art. 3 Abs. 1 lit. b OECD…
…maßgeblich, wobei die Abkommensberechtigung alternativ über eine der beiden Regelungen hergestellt werden kann: Sind mindestens 50% der Begünstigten, Mitglieder oder Teilnehmer des Pensionsfonds in Österreich oder in Japan ansässige natürliche Personen, so gilt der Pensionsfonds als berechtigte Person und kann die Quellensteuerbefreiung nach Art. 10…
…so kann in besonders gelagerten Fällen (z.B. ein Begünstigter verlegt seinen Wohnsitz aus Österreich nach Deutschland) im Rahmen eines Verständigungsverfahrens eine Prüfung dahingehend angestellt werden, ob und in welchem Umfang eine Zurechnungsbesteuerung in Deutschland auf der Grundlage der Prinzipien des DBA unterbleiben kann." In…
…Begriff "Person" auch einen Trust und eine Personengesellschaft ein. Somit wäre auf Grund der Eintragung bzw. der Errichtung der Trusts in Hongkong deren Ansässigkeit in Hongkong anzunehmen, sofern sich der Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung nicht in Österreich befindet. Ob dies der Fall ist, muss nach…
…BGBl. III Nr. 39/2007, anzuwenden. Nach dem Abkommen aus dem Jahr 1978 sind Zuwendungen, die eine in Tschechien ansässige Person von einer österreichischen Privatstiftung erhält, im Allgemeinen nicht als "Dividenden" zu klassifizieren. Sie fallen daher nicht unter Artikel 10, sondern sind unter Artikel 21…
…begünstigten Umgründungsvorgänge ein Steueraufschub gewährt wird. Als "Angehöriger" ist durch die allgemeine, in Art. 3 Abs. 2 des Abkommens enthaltene Verweisung auf inländisches Recht der in § 25 BAO umschriebene Personenkreis zu verstehen. Verbundene Unternehmen zählen sonach nicht dazu. Ist eine in Österreich ansässige natürliche Person…
In den allgemein zugänglichen Veröffentlichungen über das liechtensteinische Gesellschaftsrecht wird die liechtensteinische Anstalt als eine nach liechtensteinischem Recht gegründete Verbandsperson sui generis bezeichnet. Sie ist ein rechtlich verselbständigtes und organisiertes, dauernden wirtschaftlichen oder anderen Zwecken gewidmetes Unternehmen. Ihre Haftung ist beschränkt, da Gläubiger lediglich auf…
…Von einem Trust spricht man, wenn eine Person, der "Treuhänder", zwar rechtlicher Eigentümer von Vermögenswerten ist, aber unter einer rechtlich durchsetzbaren Verpflichtung steht, sie zum Vorteil einer anderen Person oder Personengruppe (dem oder den Begünstigten) zu verwenden, die die Nutzungsberechtigten sind [Z 15 des OECD…