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EAS 1516Abschluß von Versicherungsverträgen durch eine Versicherungsmakler-GMBH
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSch 351/2-IV/4/9906.09.1999

…Versicherungen aller Art für ein ausländisches Versicherungsunternehmen abzuschließen, Prämien einzukassieren, Schäden zu regulieren, Prozesse zu führen, Vergleiche zu schließen und dgl. im Rahmen seiner ordentlichen Geschäftstätigkeit und begründet keine Betriebstätte (im Sinn der Doppelbesteuerungsabkommen) für das ausländische Versicherungsunternehmen. Auf der Grundlage dieser Rechtsprechung sieht daher…

EAS 3410Verlustaufteilung eines Versicherungsunternehmens nach dem Rohprämienschlüssel
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0266-IV/8/201805.02.2019

…in Abs. 5 zwingend vorgesehene Anwendung der Rohprämienaufteilung bei der Ergebniszuweisung an Betriebsstätten von Versicherungsunternehmen. Der durch das Rohprämienverhältnis anteilig der schweizerischen Betriebsstätte zuzuordnende Anteil am unternehmerischen Gesamtverlust bildet damit den Ausgangspunkt für den "nach ausländischem Steuerrecht ermittelten Verlust des betreffenden Wirtschaftsjahres" im Sinne von §…

EAS 388Keine Sonderausgabenbegünstigung für Versicherungsprämien an Versicherungsunternehmen von EWR-Staaten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftI 424/2/1-IV/4/9418.02.1994

…im Inland erteilt worden ist. Wesentlich sind sonach zwei Tatbestandselemente: einerseits, dass das ausländische Versicherungsunternehmen in Österreich einen "Geschäftsbetrieb" unterhält und andererseits, dass hiezu eine Erlaubnis erteilt worden ist. Wenn durch die laut EWR-Vertrag nötige Umsetzung der dritten Lebensversicherungsrichtlinie (Richtlinie 92/96/EWG, ABl…

EAS 532Inländische Repräsentanzen von EWR-Versicherungsunternehmen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 3020/56/1-IV/4/9428.11.1994

…die Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb im Inland erteilt worden ist. Wesentlich sind sonach zwei Tatbestandselemente: einerseits, dass das ausländische Versicherungsunternehmen in Österreich einen "Geschäftsbetrieb" unterhält und andererseits, dass hiezu eine Erlaubnis erteilt worden ist. Wenn durch die Umsetzung der dritten Lebensversicherungsrichtlinie (Richtlinie 92/96/EWG, ABl…

EAS 921Sonderausgabenabzugsfähigkeit für Lebensversicherungsprämien an ausländische Versicherungsgesellschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftG 99/1-IV/4/9602.08.1996

…Sonderausgabe abzugsfähig, wenn diese Versicherungsgesellschaft im Inland einen Geschäftsbetrieb unterhält. Einen Geschäftsbetrieb in dem hier verstandenen Sinn bildet allerdings nicht jede Betriebstätte des ausländischen Versicherungsunternehmens; denn eine Betriebstätten-Attraktivkraft (Zurechnung aller Inlandsgeschäfte des ausländischen Versicherers an die inländische Betriebstätte) ist dem österreichischen Steuerrecht fremd. Sonderausgabenbegünstigt…

EAS 686Keine Sonderausgabenabzugsfähigkeit von Versicherungsprämien an EU-Gesellschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 3020/70/1-IV/4/9501.08.1995

…erteilt worden ist. Wesentlich sind sonach zwei Tatbestandselemente: einerseits, dass das ausländische Versicherungsunternehmen in Österreich einen "Geschäftsbetrieb" unterhält und andererseits, dass hiezu eine Erlaubnis erteilt worden ist. Wenn durch die in der VAG-Novelle 1994 erfolgte Umsetzung der dritten Lebensversicherungsrichtlinie (Richtlinie 92/96/EWG, ABl…

EAS 2920Schweizerische AHV-Pensionen und Abfindung von einer Vorsorgestiftung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0090-IV/4/200825.01.2008

…der Ansparphase; EStR 2000 Rz 7018 idF 2005; siehe auch EAS 2560). Die Höhe dieses Betrages könnte vom ausländischen Versicherungsunternehmen ermittelt und bekanntgegeben werden. Wird die Pension mit einem Einmalbetrag abgefunden, ist auch dieser mit dem den Endwert der Ansparphase übersteigenden Betrag steuerpflichtig. Dies gilt…

EAS 2560US-Pensionsleistungen an Firmenmitarbeiter nach Rückkehr nach Österreich
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0485-IV/4/200625.08.2006

…Einmalzahlung zum Erwerb des Rentenstammrechtes zu leisten wäre (idR der Endwert der Ansparphase; EStR 2000 Rz 7018 idF 2005). Die Höhe dieses Betrages könnte vom ausländischen Versicherungsunternehmen ermittelt und bekannt gegeben werden. 25. August 2006 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

EAS 3013Portfoliodividenden an ausländische Pensionsfonds
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1836-IV/4/200920.07.2009

…auf Erstattung einer nachweislich von inländischen Dividenden einbehaltenen Kapitalertragsteuer besteht. Die Anwendung des § 41 InvFG 1993 kommt allerdings nur dann in Betracht, wenn ein ausländischer Fonds im Sinne des § 42 InvFG 1993 vorliegt und dieser zusätzlich mit einem österreichischen Pensionsinvestmentfonds vergleichbar ist. Da § 41 Abs…

EAS 389Anrechnungsvoraussetzung für die deutsche KESt auf Sparanteilen in Versicherungssummen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftI 424/3/1-IV/4/9418.02.1994

  Werden von in Österreich ansässigen Personen Versicherungsverträge mit deutschen Versicherungsunternehmen abgeschlossen und unterliegen die in Versicherungsauszahlungen enthaltenen Sparanteile dem 25%igen deutschen Kapitalertragsteuerabzug, so ist die deutsche Steuerberechtigung durch Artikel 11 Abs. 2 DBA-Deutschland gegeben. Wenn diese Sparanteile auch nach österreichischem Recht der…

EAS 981Wohnsitzverlegung schweizerischer Rentner nach Österreich
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 4282/15-IV/4/9602.12.1996

…27 Abs. 1 Z 6 lit. b EStG könnte insoweit Steuerpflicht eintreten, als die Versicherungsleistung die eingezahlten Versicherungsprämien übersteigt. Eine andere Rechtslage würde gelten, falls der schweizerischen Fürsorgeeinrichtung der Status einer "ausländischen Pensionskasse" im Sinn von § 25 Abs. 1 Z 2 lit. b EStG zukäme;…

EAS 2668Betriebstättengewinnzurechnung bei Versicherungsgesellschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0659-IV/4/200518.10.2005

…besondere Methodikvorgabe gestattet, ist dies im DBA-1954 bei Versicherungsunternehmen - zumindest nach dem Wortlaut der Ziffer 13 des Schlussprotokolls - auf die Methode der Gewinnaliquotierung nach dem Rohprämienschlüssel eingeschränkt. Bei der Verhandlung des DBA-2000 sind die Textfassungen des OECD-Musterabkommens übernommen worden, ohne dass eine…

EAS 2181Lebensversicherungsverträge mit deutschen Versicherern
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0101/E001-IV/4/0229.11.2002

Schließen in Österreich ansässige Versicherungsnehmer Lebensversicherungsverträge mit einem deutschen Versicherungsunternehmen ab, dann tritt österreichische Einkommensteuerpflicht unter den gleichen Bedingungen wie bei Abschluss eines Lebensversicherungsvertrages bei einem inländischen Versicherungsunternehmen ein: nämlich einerseits bei den so genannten "Kurzläufern" im Sinn des § 27 Abs. 1 Z 6 EStG…

EAS 89Verlustaufteilung eines schweizerischen Versicherungsunternehmens
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftA 759/40/1-IV/4/9210.02.1992

  Errichtet ein schweizerisches Versicherungsunternehmen in Österreich eine Zweigniederlassung, so ist gemäß Artikel 7 Abs. 5 DBA-Schweiz dieser Betriebstätte jener Teil des Gesamtgewinnes des schweizerischen Versicherungsunternehmens zuzuweisen, der dem Verhältnis der Rohprämieneinnahmen dieser Betriebstätte zu den gesamten Rohprämieneinnahmen des Unternehmens entspricht. Diese Abkommensregelung gilt…

EAS 943Veräußerung der inländischen Niederlassung einer schweizerischen Lebensversicherungs-AG
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 12/19-IV/4/9624.09.1996

  Veräußert eine schweizerische Lebensversicherungs-AG ihre österreichische Niederlassung, dann ist der hiebei erzielte Veräußerungsgewinn gemäß Artikel 13 Abs. 2 DBA-Schweiz in Österreich der Besteuerung zu unterziehen. Der Umstand, dass die bisherigen laufenden Gewinne nach der Vorschrift des Art. 7 Abs. 5 DBA-Schweiz…

EAS 446Ausländische Investmentbetriebstätten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 3320/3/1-IV/4/9408.06.1994

…nbsp; Unterhält eine österreichische Kapitalgesellschaft eine ausländische Betriebstätte, so ist für die Abgrenzung des steuerlichen Betriebsvermögens der inländischen Zentrale von jenem der ausländischen Betriebstätte das Prinzip des "Fremdverhaltensgrundsatzes" maßgebend. Es ist sonach zunächst zu untersuchen, welche Funktionen tatsächlich in der ausländischen Betriebstätte ausgeübt werden. Sodann…

EAS 1096Inländische Einmalerlagsversicherungen deutscher Versicherungsnehmer
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/19-IV/4/9707.07.1997

Schließt ein in Deutschland ansässiger deutscher Staatsbürger mit inländischem Zweitwohnsitz bei einer österreichischen Versicherungsgesellschaft einen Lebensversicherungsvertrag mit einem Einmalerlag ab, dann unterliegt die im Ablebensfall an die - ebenfalls in Deutschland ansässigen - leiblichen Kinder zu leistende Versicherungssumme gemäß Artikel 5 DBA-Deutschland (Erb), BGBl. Nr. 220…

EAS 853Anrechnung einer türkischen Versicherungssteuer
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftA 1379/6/1-IV/4/9504.04.1996

Beteiligt sich ein österreichisches Anlagenbauunternehmen an einem Kraftwerksprojekt in der Türkei, wobei aufgrund der türkischen Gesetzeslage eine Montageversicherung bei einer in der Türkei lizenzierten Versicherungsgesellschaft abgeschlossen werden muss, dann führt die Verpflichtung zur Entrichtung einer mit 5% von der Nettoversicherungsprämie erhobenen türkischen Steuer im Verhältnis…

EAS 2364Nichtanerkennung eines inländischen Betriebstättenverlustes eines deutschen Unternehmens
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 405/1-IV/4/0327.10.2003

Unterhält eine deutsche Kapitalgesellschaft in Österreich eine Betriebstätte, über die Versicherungsverträge für eine andere deutsche Kapitalgesellschaft vermittelt werden, und anerkennt das österreichische Finanzamt nicht eine Betriebstättenergebnisermittlung, bei der zunächst Verluste und später nur geringe Gewinne anfallen werden, dann kann dieser finanzamtlichen Beurteilung im Rahmen des…

EAS 1687US-Investment-Partnerships und irische Investment-Gesellschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSch 202/4-IV/4/0010.07.2000

Gemäß § 42 Investmentfondsgesetz gilt jedes einem ausländischen Recht unterstehende Vermögen, das nach dem Gesetz, der Satzung oder der tatsächlichen Übung nach den Grundsätzen der Risikostreuung angelegt ist, als ausländischer Kapitalanlagefonds; da § 42 diese Zuordnung "ungeachtet der Rechtsform" vornimmt, fällt auch dementsprechend angelegtes Vermögen einer US…