…Sollte die österreichische Gesellschaft als Arbeitgeber zu werten sein, dann würde sich die Lohnsteuerabzugspflicht aber nicht nur auf die in Österreich ausgezahlten Gehälter, sondern auch auf die in Ungarn ausgezahlten Bezüge beziehen, wenn diese eine dem österreichischen Arbeitgeber bekannte Entlohnung für die in Österreich ausgeübte…
…in Österreich von der Besteuerung freigestellt. Denn nach Auffassung des Bundesministeriums für Finanzen sind alle Pensionen, die vom UN-Joint Staff Pension Fund an ehemalige Angestellte der Vereinten Nationen oder deren Spezialorganisationen ausgezahlt werden, in Österreich von der Einkommensbesteuerung befreit. Die Rechtsgrundlage hiefür erachtet das…
…ihre hiefür bezogenen Gehälter gemäß Artikel 15 Abs. 1 des österreichisch-französischen Doppelbesteuerungsabkommens, BGBl. Nr. 613/1994, der Besteuerung in Frankreich und sind folglich in Österreich von der Besteuerung freizustellen. Dies gilt auch dann, wenn die Gehälter weiterhin von der österreichischen Firmenzentrale ausgezahlt werden und…
…in Österreich von der Besteuerung freigestellt. Denn nach Auffassung des Bundesministeriums für Finanzen sind alle Pensionen, die vom UN-Joint Staff Pension Fund an ehemalige Angestellte der Vereinten Nationen oder deren Spezialorganisationen ausgezahlt werden, in Österreich von der Einkommensbesteuerung befreit. Die Rechtsgrundlage hiefür erachtet das…
…Bestimmung hingegen in Österreich von der Besteuerung - unter Progressionsvorbehalt - freizustellen. Nach der von Österreich vertretenen Auffassung ist für die Zuordnung von Einkünften unter den Begriff "Ruhegehälter" unerheblich, ob diese nach Ruhestandsversetzung laufend ausgezahlt werden, oder ob eine Einmalzahlung im Wege einer Pensionsabfindung erfolgt (EAS 1365)…
…sonstige Staatsangehörige des Gastlandes sind, oder im Zusammenhang mit solchen Gehältern und Bezügen dürfen keine Steuern erhoben werden". Der Begriff "Gehälter und andere Bezüge" umfasst auch Pensionen. Daher sind Pensionen, die vom UNJSPF an ehemalige Angestellte des IWF ausgezahlt werden, in Österreich von der Einkommensbesteuerung…
…die für Mitunternehmerschaften entwickelten Besteuerungsgrundsätze, die sich aus der sogenannten "Bilanzbündeltheorie" herleiten. Werden daher Techniker der ausländischen Partnergesellschaften der ARGE zur Verfügung gestellt und werden den Partnergesellschaften die von ihnen weiterhin (als Arbeitgeber) ausbezahlten Gehälter von der ARGE wieder vergütet, dann stellen diese Vergütungsüberweisungen sogenannte…
Wird von einer österreichischen AG das Dienstverhältnis mit einem Mitglied des Vorstands einer nicht börsennotierten österreichischen AG Ende September 2004 beendet, wobei das Vorstandsmitglied seinen Wohnsitz von Österreich nach Tschechien verlegt und damit von der unbeschränkten in die beschränkte Steuerpflicht wechselt, dann unterliegen die bis…
Im europäischen Binnenmarkt müssen Gewinnausschüttungen zwischen grenzüberschreitend verbundenen Körperschaften nach Maßgabe der Mutter-Tochterrichtlinie quellensteuerfrei getätigt werden. Die durch die Richtlinie begünstigten Körperschaften sind im Anhang der Richtlinie aufgezählt. Auf österreichischer Seite fallen auch die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften darunter. Im Interesse einer richtlinienkonformen Auslegung von…
Wird Ende 2002 von der österreichischen Konzerngesellschaft das Dienstverhältnis mit einem Konzernmitarbeiter gelöst, der vorher noch im Zeitraum April bis Dezember 2002 zu einer schweizerischen Konzern-Schwestergesellschaft entsandt worden ist, dann ist es wohl lohnsteuerrechtlich richtig, gemäß Artikel 15 DBA-Schweiz jener Teil der Beendigungsentgelte…
…OECD-Musterabkommens und der sich daran orientierenden DBAs vorzunehmen ist. Hierbei gilt international das Kausalitätsprinzip. Nicht jener Staat hat das Besteuerungsrecht, in dem Arbeitslohn ausgezahlt wird, sondern jener Staat, in dem die zugrundeliegende Arbeit erbracht worden ist. Diese Grundsätze gelten auch im österreichisch-deutschen Vertragsverhältnis …
Wird von einer österreichischen AG das Dienstverhältnis mit einem Mitarbeiter am 30.Juni 1999 mit Kündigungsfrist 29.2.2000 beendet, wobei der Mitarbeiter im Juni 1999 seinen Wohnsitz von Österreich nach Deutschland verlegt und damit von der unbeschränkten in die beschränkte Steuerpflicht gewechselt hat, dann…
Verlegt ein in Deutschland ansässiger Arbeitnehmer aus Anlass der vorzeitigen Beendigung seines Dienstvertrages seinen Wohnsitz nach Österreich und werden ihm die Gehälter bis zum vertraglich vorgesehenen Ablauf des Dienstvertrages weitergezahlt, so steht das Besteuerungsrecht daran nach Auffassung des Bundesministeriums für Finanzen der Bundesrepublik Deutschland zu…
Bezieht der in Österreich ansässige Direktor eines britischen Unternehmens von diesem Unternehmen neben den laufenden Bezügen auch eine Sonderzahlung, dann findet die Begünstigung des § 67 EStG 1988 auch auf derartige von ausländischen Arbeitgebern gezahlte sonstige Bezüge Anwendung (EAS 743). Ein "Herausrechnen" von sonstigen Bezügen aus…