…3 des auf dem Gebiete der Erbschaftssteuern abgeschlossenen österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens der inländischen Erbschaftsbesteuerung. Die innerstaatliche Realisierbarkeit dieses DBA-Besteuerungsanspruches ist durch § 6 Abs 1 Z. 2 ErbStG. gewährleistet. Denn die Zurechnungsvorschrift des § 24 Abs. 1 BAO, derzufolge Wirtschaftsgüter nicht dem Treuhänder, sondern dem Treugeber…
Hat eine österreichische Bauträger-GmbH auf Mallorca ein Grundstück erworben, auf dem ein Appartmenthaus errichtet und in der Folge an deutsche und österreichische Staatsbürger verkauft werden soll, dann führt eine 12 Monate übersteigende Bauzeit zur Begründung einer spanischen Betriebstätte. Gemäß Artikel 7 Abs. 2 DBA…
…im Lagestaat des betroffenen Grundstückes. Nach Auffassung des BM für Finanzen ist der Zeitpunkt für diese Zuteilung des Besteuerungsrechtes an den Lagestaat nicht mit der grundbücherlichen Einverleibung des Pfandrechtes verknüpft. Wesentlich ist, dass dem Gläubiger der verzinslichen Forderung ein durchsetzbarer Rechtsanspruch auf subsidiäre Befriedigung seiner…
…im Wege eines auf § 48 BAO gestützten Antrages eine Entlastung von der sonst eintretenden Doppelbesteuerung zu erwirken. Es wird erwogen, das schwedische Grundstück - das in Österreich nicht mit dem schwedischen Steuerwert, sondern mit dem gemeinen Wert in die Bemessungsgrundlage einbezogen werden müsste - von der österreichischen…
…nbsp; Beteiligen sich in Österreich ansässige natürliche Personen an einer ungarischen Kommanditgesellschaft, die auf einem gepachteten Grundstück ein Einkaufszentrum mit Tiefgarage und Tankstelle errichtet, wobei die Tankstelle und die Tiefgarage von der Kommanditgesellschaft selbst betrieben und die Geschäftsräumlichkeiten des Einkaufszentrums an Interessenten vermietet werden, so…
…Nach Art. 4 Abs. 1 des Abkommens hat eine Person ihren steuerlichen Wohnsitz dort, wo ihr Nachlass oder ihre Schenkung "nach dem Recht dieses Staates dort auf Grund ihres Wohnsitzes, ihres ständigen Aufenthalts, des Ortes ihrer Geschäftsleitung oder eines anderen ähnlichen Merkmals steuerpflichtig ist. Der…
…wenn eine unmittelbare Besicherung zugunsten des österreichischen Gläubigers vorgenommen wurde und die zugrundeliegende Forderung insgesamt durch das griechische Grundstück auch tatsächlich abgesichert ist. Dem österreichischen Gläubiger muss daher ein durchsetzbarer Rechtsanspruch auf subsidiäre Befriedigung seiner Ansprüche durch Verwertung einer griechischen Liegenschaft eingeräumt sein (EAS 640)…
…nun unterjährig, also zwischen zwei Bilanzstichtagen, ein Grundstück veräußert, ist dies für Zwecke von Art. 13 Abs. 2 DBA-Deutschland aufgrund der Bilanzstichtagsbetrachtung zunächst unbeachtlich. Würde nämlich nach der Grundstücksveräußerung - aber vor dem nächsten Bilanzstichtag - auch die Beteiligung veräußert, dürfte Österreich die Beteiligungsveräußerung gem. Art…
…Bezug auf den Veräußerungsgewinn Artikel 13 Abs. 1 anwendet, Ungarn hingegen Artikel 13 Abs. 3 anwenden muss. Dieser Qualifikationskonflikt kann indessen nicht zu einer Doppelnichtbesteuerung führen, weil Artikel 22 Abs. 1 DBA Österreich nur dann zur Steuerfreistellung verpflichtet, wenn die betreffenden Einkünfte "nach dem Abkommen…
…Aussage: "Zinsenertrag, der als funktioneller Nebenertrag in einem ursächlichen Zusammenhang mit der Nutzung des unbeweglichen Vermögens steht, unterliegt nach der Zuteilungsregel für unbewegliches Vermögen der Besteuerung im Lagestaat des Grundstückes der Besteuerung und fällt nicht unter Art. 11 (Verständigung vom 1.6.94)". 24. Juni…