…Profits have to be attributed to the Egyptian permanent establishment according to the "arm's length principle", as laid down in Article V para. 3 DTC. If the Austrian head office has to carry out work in the frame of the modernisation project the result…
…treated, for this very purpose of profit attribution, as a separate entity, which implies that the business relations between the head office and the permanent establishment have to be established at arm's length. This requires the application of an appropriate transfer pricing methodology. However…
…sind. Nach international akkordierten Prinzipien ("AOA"; Authorized OECD Approach; Report on the Attribution of Profits to Permanent Establishments; siehe OECD-Homepage: www.oecd.org ->"by department" -> Centre for Tax Policy and Administration) gilt der Grundsatz, dass Wirtschaftsgüter einer Betriebstätte (hier: Personengesellschaftsbetriebstätte) nur zugerechnet…
…2807). Auf der Grundlage des "AOA" (Authorized OECD Approach: siehe den von der OECD am 21. Dezember 2006 veröffentlichen Bericht "Attribution of Profits to Permanent Establishments") wird Deutschland aber nicht entgegengetreten werden können, wenn es die Zugehörigkeit der Beteiligung zum inländischen Betriebstättenvermögen der KG bestreitet…
…am 21. 12. 2006 veröffentlichten "OECD Report on the Attribution of Profits to Permanent Establishments") in dieser Form gegenüber ausländischen Staaten vermutlich nicht mehr durchsetzbar sein. Denn nach dem AOA ist für die Zuordnung von Vermögenswerten zum Betriebsvermögen einer Betriebstätte (hier: Personengesellschaftsbetriebstätte) erforderlich, dass diese…
…der AG und welche der Stromerzeugungsbetriebstätte des E-Werkes zukommen. Hierbei werden auch die weiterführenden Erläuterungen im OECD-Kommentar zu Artikel 7 und in dem darin rezipierten OECD-Bericht "Report on the Attribution of Profits to Permanent Establishments" ("AOA", Authorized OECD Approach) zu beachten sein. …
…die Vermutung dafür spricht, dass diese Tochtergesellschaft damit zu einer Vertreterbetriebstätte und damit zu einem ständigen Vertreter des Konzerns wird ("Two Taxpayer Approach" siehe Teil I des OECD Reports on the Attribution of Profits to Permanent Establishments, Z 266 ff.). In EStR 2000 Rz 7932…
…steuerlich abzugsfähige Refinanzierungszinsen darstellen. Die Schweiz geht sonach offenbar davon aus, dass für das schweizerische Finanzierungsgeschäft innerhalb eines Konzerns eine Eigenkapitalunterlegung nur mit 1/11 erforderlich ist. Aus dem Bericht der OECD über die Betriebstättengewinnaufteilung (Attribution of Profits to Permanent Establishments, veröffentlicht am 21.12…
…die aus diesen Transaktionen erzielten Zinsenerträgnisse der Betriebstätte in der Schweiz zuzurechnen sein. Wichtige Anhaltspunkte für die Lösung dieser Zuordnungsfrage werden sich aus der OECD-Studie "Attribution of Profits to a Permanent Establishment" ergeben, dessen Teil I als Diskussionsentwurf bereits veröffentlicht ist (www.oecd.org…
…Freistellungsverpflichtung im Ansässigkeitsstaat. Vielmehr muss - erforderlichenfalls im Wege eines Verständigungsverfahrens - eine übereinstimmende Abkommensauslegung gefunden werden. Die Frage der Wirtschaftsgutzurechnung zu Betriebstätten ist seit Veröffentlichung des OECD Reports on the Attribution of Profits to Permanent Establishments (AOA, Authorized OECD Approach) zu einer Frage geworden, die vorrangig…