…Bauprojekt 12 Monate, dann liegt eine zur Betriebstättenbegründung führende Mitwirkung an einer inländischen Bauausführung vor und zwar auch dann, wenn für die italienischen Partner keinerlei inländische festen örtlichen Einrichtungen zur Verfügung stehen. Dies ergibt sich aus dem Update des OECD-Kommentars vom 28. Jänner 2003…
…dann sind alle festen Anlagen und Einrichtungen, die der dauerhaften (dh. einer idR mindestens 6 Monate dauernden) Ausübung der betrieblichen Tätigkeit dieser Mitunternehmerschaft dienen, Betriebstätten der Mitunternehmerschaft und damit gleichzeitig auch anteilige Betriebstätten aller drei Mitunternehmer. Liegen solche anteiligen Betriebstätten in den drei Ländern vor…
…als "ständige Einrichtung" im Sinn der genannten Abkommensbestimmung zu werten sind. Unter den gleichen Bedingungen (keine ständige bzw. feste Einrichtung) steht auch Italien sowie Frankreich kein Besteuerungsrecht zu. Im Falle des DBA-Indien würde allerdings ein (anteiliges) Besteuerungsrecht auch ohne ständige Einrichtung auf Indien übergehen…
Da die österreichischen Investmentfonds als steuerlich transparente Einrichtungen konzipiert sind, sind die Fonds als solche nicht berechtigt, die Vorteile der österreichischen Doppelbesteuerungsabkommen in Anspruch zu nehmen; dieses Recht steht nur den in Österreich ansässigen Zertifikatsinhabern zu. Ist daher eine österreichische Aktiengesellschaft an einem inländischen Fonds…
…der sich mit ausländischen Anwälten zu einer ausländischen Anwaltsozietät in der Rechtsform einer Personengesellschaft zusammenschließt, eine inländische "feste Einrichtung" dieser gemeinschaftlich tätigen Anwälte im Sinn von Art. 14 OECD-Musterabkommen darstellt, wenn eine Übertragung der inländischen Kanzlei in das Vermögen der Personengesellschaft nach den hiefür…
…unter Nutzung einer festen Einrichtung (z.B. ein zur Nutzung überlassenes Arbeitszimmer, das durchaus auch in den Räumen des ehemaligen Arbeitgebers gelegen sein kann) auf deutschem Staatsgebiet ausgeübt wird, würden jene Teile der Beratereinkünfte, die anteilig auf die in dieser festen Einrichtung ausgeübte Arbeit entfallen…
Erhält eine in Deutschland ansässige Dienstnehmerin einer Tiroler Firma eine Abschlagszahlung als Entgelt dafür, dass sie auf eine Wiedereinstellung nach Ablauf der Karenz gemäß dem Mutterschutzgesetz verzichtet, dann besteht wohl ein Kausalzusammenhang mit der seinerzeiten aktiven Dienstleistung in Österreich. Allerdings ist diese Kausalitätsverbindung mit der…
Werden von einem österreichischen Konzertveranstalter 40% bis 60% der Gagen einer ausländischen Band im Vorhinein an die Künstleragentur der Band überwiesen, so sind diese Beträge damit den Bandmitgliedern zugeflossen. Denn einerseits bewirkt die Vereinnahmung eines Geldbetrages durch einen Bevollmächtigten einen Einnahmenzufluss an den Vollmachtgeber (EStR…
…nach Zuzug gezahlten - Zinsen zugreift, die auf vor dem Zuzug liegende Zeiträume entfallen. Wurde daher von der österreichischen Depotbank aus Anlass des beim Wohnsitzwechsel stattfindenden Depotwechsels von den bis dahin abgereiften anteiligen Stückzinsen Kapitalertragsteuer einbehalten (EStR 2000 Rz 7762), ist diese gemäß Artikel 11 DBA…
…in eine italienische Betriebstätte dieses Unternehmens entsandt und gelangt während dieser Entsendungszeit ein "sonstiger Bezug" zur Auszahlung, der nur anteilig auf die in Italien ausgeübte Arbeit entfällt, dann erlangt demnach Italien nur für diesen anteiligen Betrag, nicht aber für die gesamte Sonderzahlung ein Besteuerungsrecht. 18…
Wird Ende 2002 von der österreichischen Konzerngesellschaft das Dienstverhältnis mit einem Konzernmitarbeiter gelöst, der vorher noch im Zeitraum April bis Dezember 2002 zu einer schweizerischen Konzern-Schwestergesellschaft entsandt worden ist, dann ist es wohl lohnsteuerrechtlich richtig, gemäß Artikel 15 DBA-Schweiz jener Teil der Beendigungsentgelte…
Wurde ein 1943 geborener Österreicher, der stets bei einer inländischen Konzerngesellschaft tätig war, 1998 zu einer argentinischen Konzerngesellschaft entsandt (Arbeitgeberwechsel unter gleichzeitigem Ansässigkeitswechsel nach Argentinien) und erhält er anlässlich seiner (vorzeitigen) Pensionierung per Ende 2001 eine freiwillige Abfertigung von der österreichischen Konzerngesellschaft ausbezahlt, die dem…
Die Frage der Vorgangsweise bei der abkommenskonformen Aufteilung von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit ist in Abschn. B Z. 3 des Ergebnisprotokolls über österreichisch-deutsche Verständigungsgespräche vom 21.3.97 in Wien behandelt worden und es ist hiebei als Grundsatz eine Aufteilung nach der Anzahl der…