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3 228 Treffer424 msnur geltende Fassungen
EAS 1345Mitarbeiterentsendung zur US-Tochtergesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 207/2-IV/4/9812.10.1998

…Veranlagungsweg - in Österreich anrechenbar. Sollte für die Dauer der Auslandsentsendung nachweislich der inländische Wohnsitz mit steuerlicher Wirkung aufgegeben werden, würde sich hiedurch die österreichische unbeschränkte Steuerpflicht auf eine bloß "beschränkte Steuerpflicht" herabmindern. In einem solchen Fall würde sich daher die Lohnsteuerabzugspflicht auf jene Bezüge beschränken…

EAS 428Pensionen aus USA, Österreich und Großbritannien an einen zugezogenen US-Staatsbürger
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 691/18/1-IV/4/9421.04.1994

…nicht öffentlichen) Arbeitgeberpension und der österreichischen Sozialversicherungspension in Österreich im Veranlagungsweg steuerlich zu erfassen. Neben der österreichischen Lohnsteuer ist eine US-Steuer, die auf die US-Pension entfällt in Österreich anrechenbar. Gemäß Artikel 18 DBA-Großbritannien ist die britische Pension von der britischen Besteuerung freizustellen…

EAS 2129Filmdrehaufnahmen in Österreich
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 1/36-IV/4/0211.10.2002

…liegt nur darin, dass im Fall der Dienstnehmereigenschaft - mangels inländischer Lohnsteuerbetriebstätte - keine Steuerabzugspflicht für die Filmgesellschaft besteht, im Fall eines Werkvertrages aber schon (Steuerabzug gemäß § 99 EStG 1988). Allerdings beschränkt sich die Steuerpflicht bereits nach inländischem Recht auf jenen Teil der Künstlergagen, die auf die…

EAS 2754Softwareberatung durch ein indisches Unternehmen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0443-IV/4/200624.08.2006

…entfallenden Bezüge unterliegen nach Maßgabe des Artikels 15 der österreichischen Besteuerung, die wegen Vorliegens einer nach inländischem Recht bestehenden Betriebstätte im Lohnsteuerabzugsweg wahrzunehmen ist; die österreichische Lohnsteuer ist auf der Grundlage von Artikel 23 Abs. 3 DBA-Indien in Indien anrechenbar. Bundesministerium für Finanzen, 24…

EAS 3243Kombinierte Anwendung des Anrechnungs- und Befreiungssystems
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1352-IV/4/201128.09.2011

…x 49.740 : 100). Da im vorliegenden Fall unter DBA-Berücksichtigung ausschließlich anrechnungsbegünstigte Italieneinkünfte in Österreich besteuert werden dürfen, stellt dieser Steuerbetrag gleichzeitig den anrechenbaren Höchstbetrag für die italienische Abzugssteuer dar, sodass sich die österreichische Einkommensteuer auf Null reduziert. Die in EStR 2000 Rz 7583…

EAS 955Lohnkontoführung bei internationalen Unternehmen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 8/12-IV/4/9621.11.1996

…der inländischen Betriebstätte für jeden Arbeitnehmer ein Lohnkonto zu führen haben. Diese Rechtsänderung betrifft allerdings nicht jene Fälle, in denen ausländische Unternehmen im Inland Tochtergesellschaften unterhalten, die ihrerseits inländischer Arbeitgeber sind; denn diese waren bereits bisher zur inländischen Lohnkontoführung verpflichtet. Die Verpflichtung zur inländischen Lohnkontoführung…

EAS 3227Urlaubsentgeltzahlungen der BUAK an in Deutschland eingesetzte deutsche Leiharbeiter eines liechtensteinischen Arbeitskräfteverleihers
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1161-IV/4/201115.07.2011

…finanzamtlich als lohnsteuerabzugspflichtig erfasst ist, in Deutschland ansässige Arbeitskräfte angemietet und ausschließlich auf deutschen Baustellen des österreichischen Bauunternehmens eingesetzt, unterliegen die Arbeitslöhne keiner inländischen Besteuerung, weil sie als Arbeitslöhne von in Deutschland ansässigen Arbeitnehmern gemäß Artikel 15 DBA-Deutschland nur im Fall einer inländischen Arbeitsausübung…

EAS 42Steueranrechnung bei abweichendem Wirtschaftsjahr
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftW 1766/4/1-IV/4/9118.11.1991

  Ausländische Steuern sind nach Maßgabe der Bestimmungen der in Betracht kommenden Doppelbesteuerungsabkommen auf jene österreichische Einkommensteuer (Körperschaftsteuer) anzurechnen, die auf die anrechnungsbegünstigten ausländischen Einkünfte entfällt. Dies hat u.a. zur Folge, dass Einkünfteidentität nicht aber Steuerzeitraumidentität bestehen muss. Fließen daher Gewinnausschüttungen einer schweizerischen GesmbH…

EAS 1713Anrechnung von progressionsabhängigen Auslandssteuern
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 2182/3-IV/4/0028.08.2000

Wird ein britischer Dienstnehmer von seinem britischen Arbeitgeber für zwei Jahre nach Österreich entsandt, dann sind seine britischen Bezüge mangels einer inländischen Lohnsteuerbetriebstätte (§ 81 EStG) in Österreich im Veranlagungsweg zu erfassen. Großbritannien ist gemäß Artikel 24 Abs. 2 des DBA-Großbritannien verpflichtet, die österreichische Steuer…

EAS 2652Keine Auslandssteueranrechnung auf die Sondergewinnsteuer aus der Eigenkapitalzuwachsverzinsung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0574-IV/4/200530.08.2005

…in dem betreffenden Jahr anrechnungsbegünstigt (und verlustkürzend) der Kapitalgesellschaft zugegangen sind. Die Sondergewinnsteuer entfällt daher nicht einmal mehr "mittelbar" auf die rumänischen Lizenzgebühren, sodass die rumänische Quellensteuer auf sie nicht anrechenbar ist. 30. August 2005 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

EAS 3302Auslandsverlust aus nichtselbständiger Arbeit
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0562-IV/4/201223.10.2012

…nachträgliche Werbungskosten dar (LStR 2002 Rz 319 und 231). Diese Aufwendungen stehen mit den weißrussischen Aktivbezügen in einem kausalen Zusammenhang, wobei die weißrussischen Einkünfte kraft der im innerstaatlichen Steuerrecht normierten unbeschränkten Steuerpflicht nach inländischem Recht steuerpflichtig sind. Die Aufwendungen sind daher nicht nach § 20 Abs…

EAS 1408Arbeitnehmer eines ausländischen Jagdpächters
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftH 46/1-IV/4/9904.02.1999

Ausländische Arbeitgeber sind zum inländischen Lohnsteuerabzug verpflichtet, wenn sie im Inland eine Betriebstätte im Sinn des § 81 EStG 1988 unterhalten. Betriebstätte ist hiebei gemäß § 81 Abs. 2 EStG 1988 jede "feste örtliche Anlage oder Einrichtung", "wenn sie der Ausübung der durch die Arbeitnehmer ausgeführten Tätigkeit…

EAS 3047Überwiegende Heimarbeit für den österreichischen Arbeitgeber nach Ansässigkeitswechsel in die Schweiz
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0895-IV/4/200924.04.2009

…92/2005, kann der Arbeitgeber die Steuerentlastung unmittelbar an der Quelle (durch Freistellung vom Lohnsteuerabzug) herbeiführen, ist allerdings gehalten zu beweisen bzw. zumindest glaubhaft zu machen, dass er den Lohnsteuerabzug zu Recht unterlassen hat. Für diese Beweisführung kann in erster Linie Vordruck ZS-QU1 genutzt…

EAS 3099Steuerliche Behandlung des deutschen ATZ-Aufstockungsbetrages
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/2826-IV/4/200928.10.2009

Bezüge aus der gesetzlichen Sozialversicherung unterliegen gemäß Art. 18 Abs. 2 DBA-Deutschland der ausschließlichen Besteuerung im Staat der öffentlichen Kasse. Unter EAS 1674 (betr. mit der österreichischen Sozialversicherung rückverrechenbare Entgeltfortzahlungen eines österreichischen Arbeitgebers) wurde diese Abkommensbestimmung im Jahr 2000 so interpretiert, dass sie nicht…

EAS 2008Inländische Dienstnehmer der inländischen Niederlassung eines britischen Unternehmens
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 704/1-IV/4/0203.04.2002

…zu Großbritannien nicht das Befreiungssystem, sondern das Anrechnungssystem angewendet wird. Daher unterliegt das gesamte Jahreseinkommen des Dienstnehmers der inländischen Lohnabzugsbesteuerung und es kann im Rahmen der Jahresveranlagung die britische Steuer auf die österreichische angerechnet werden. 03. April 2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die…

EAS 3026Tageslohnsteuertabelle bei DBA-steuerfreien Auslandseinsätzen von Steuerausländern
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/3269-IV/4/200818.12.2008

…wiederum wie bei Schritt 1 ausschließlich nach inländischem Recht vorzugehen (EStR 2000 Rz 33). Nach diesen Grundsätzen ist daher auch die Frage zu beantworten, ob auf den in Österreich zu erfassenden Inlandsteil der Bezüge die Monatslohnsteuertabelle anzuwenden ist oder ob eine tägliche Lohnsteuerberechnung vorzunehmen ist…

EAS 2527Berechnung des Anrechnungshöchstbetrages
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0272-IV/4/200406.12.2004

…darauf lastende Einkommensteuer sei (wieder vereinfachend) mit 50%, sonach mit 200 (=Anrechnungshöchstbetrag), angenommen. Die in den USA mit 400 erhobene US-Einkommensteuer ist folglich mit einem Betrag von 200 in Österreich anrechenbar. Der Umstand, dass die Zinsen nach US-Recht nicht abzugsfähig sind und der…

EAS 3277Grenzüberschreitendes Telearbeitsverhältnis
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0131-IV/4/201214.05.2012

…92/2005, durch Lohnsteuerfreistellung erfolgen. Dies setzt allerdings voraus, dass dem inländischen Arbeitgeber ein von der deutschen Steuerverwaltung bestätigter Vordruck ZS-QU1 vorliegt. Diese Bescheinigung darf bei der jeweiligen Lohnauszahlung nicht älter als 1 Jahr sein (EStR 2000 Rz 8021b erster Absatz). Sollte das Dienstverhältnis…

EAS 3337Leiter der inländischen Zweigniederlassung einer deutschen Kapitalgesellschaft mit wechselndem Arbeitsort
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0616-VI/8/201324.09.2013

…1 EStG 1988 zum Lohnsteuerabzug verpflichtet. Nach Maßgabe des § 1 der DBA-Entlastungsverordnung, BGBl. III Nr. 92/2005, kann sie in unmittelbarer Anwendung von Artikel 15 Abs. 1 DBA-Deutschland die dem Mitarbeiter zustehende abkommenskonforme anteilige Steuerentlastung an der Quelle (durch Freistellung vom Lohnsteuerabzug) herbeiführen…

EAS 3344Arbeitnehmerentsendung nach Finnland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0004-VI/8/201410.04.2014

…sowohl der österreichischen Einkommens(Lohn)besteuerung als auch der finnischen Besteuerung, wobei die finnische Steuer gemäß Artikel 23 DBA-Finnland auf die österreichische Einkommensteuer anzurechnen ist. Diese Steueranrechnung kann nicht im Lohnsteuerabzugsverfahren erfolgen, sondern bedarf der Durchführung einer Veranlagung in Österreich (Salzburger Steuerdialog, AÖF Nr…