…Vertragsstaat ansässige Person aus der Veräußerung von im anderen Vertragsstaat belegenem unbeweglichen Vermögen bezieht, im anderen Vertragsstaat besteuert werden. Nach Art. 13 Abs. 2 lit. b sublit. ii DBA USA umfasst der Begriff "unbewegliches Vermögen" - wenn Österreich der andere Vertragsstaat ist - auch Anteile oder ähnliche…
…Unternehmen die Verantwortung, den Umfang der abkommensrechtlichen Freistellungsverpflichtung nachweisen zu können. Die für das Unternehmen "sicherste" Nachweisführung kann darin bestehen, die steuerliche Erfassung jener Einkunftsteile in Großbritannien zu belegen, die auf österreichischer Seite von der Besteuerung freigestellt werden (Besteuerungsnachweis). Es ist wohl richtig, dass Österreich…
…13 Abs. 2 DBA-Deutschland dem Immobilieninvestor die Möglichkeit genommen werden, durch die Zwischenschaltung einer Kapitalgesellschaft die Besteuerung im Belegenheitsstaat zu vermeiden. Gerade diese Zielsetzung spricht für die Einbeziehung von Substanzgenussrechten in den Begriff der "Anteile", ist doch die Beteiligung am Liquidationserlös und damit in…
…weil es Zubehörseigenschaft zur Liegenschaft des Mieters hat, erscheint nicht vertretbar. Denn anders als im Fall VwGH 19.6.1968, 1561/67, ist das österreichische Unternehmen und das darin aufgestellte Hochregal unterschiedlichen Personen steuerlich zuzurechnen (siehe auch EAS 694). Die Frage nach der Beweglichkeit oder…
…Anmerkung 24 zu § 10 KStG): eigene Rechtspersönlichkeit, starres ergebnisunabhängiges Gesellschaftskapital, Beteiligung anderer Personen am Gesellschaftskapital, Haftungsbeschränkung, Willensbildung unter Gesellschaftermitwirkung. Gelangt eine österreichische Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in einer gutachtlichen Untersuchung unter Anschluss der ausländischen gesellschaftsrechtlichen Rechtsvorschriften und der Satzung der Gesellschaft zu dem begründeten Ergebnis, dass im Fall…
Veräußert eine in Österreich ansässige GmbH, deren Vermögen zum vorherigen Bilanzstichtag noch zu nahezu 100% aus unbeweglichem Vermögen - und zwar in Form einer einzigen in Österreich belegenen Immobilie - bestand, dieses Immobilienvermögen, stellt sich die Frage, ob für den in Deutschland ansässigen Anteilseigner eine Wegzugsbesteuerung gemäß…
…im Allgemeinen nicht damit begnügen können, dass lediglich Kopien von Ansässigkeitsbescheinigungen vorliegen, die bei der auszahlenden Stelle als Beleg für die Inanspruchnahme der Vorteile der Doppelbesteuerungsabkommen herangezogen werden sollen. Vielmehr müssen dem österreichischen Unternehmen die Ansässigkeitsbescheinigungen im Original vorliegen. Die bloß elektronische Übermittlung und Archivierung…
Verkauft eine vormals in Großbritannien, aber seit 2020 in Österreich ansässige Person im Jahr 2021 zwei in Großbritannien belegene Liegenschaften1, so stellt sich die Frage, ob und, wenn ja, in welchem Ausmaß Österreich ein Besteuerungsrecht am Veräußerungsgewinn zukommt. Die Veräußerung der britischen Liegenschaften unterliegt in…
…Denn nach Auffassung des BM für Finanzen kann der in Artikel 5 verwendete Begriff "im anderen Vertragstaat" gelegenes Vermögen nur so verstanden werden, dass hier der geographische Geltungsbereich des Vertragstaates als maßgebender Belegenheitsbereich angesprochen wird. Der geographische Geltungsbereich ergibt sich aus Artikel 17 des Abkommens…
…ein Formblatt zur Verfügung stehen wird, das der auszahlenden Stelle als Beleg für eine DBA-konforme Steuerentlastung übergeben werden kann. Sollten Vortragende aus anderen Staaten bei inländischen Vortragsveranstaltungen mitwirken und sollte in einem solchen Fall in ausreichender Weise vorhersehbar sein, dass keine inländische Steuerleistung anfallen…
…ein in Deutschland ansässiger und in Österreich beschränkt steuerpflichtiger deutscher Staatsbürger über ein österreichisches Schürfrecht, welches er einer österreichischen Kapitalgesellschaft gegen eine quartalsweise im nachhinein abzurechnende "Tonnagegebühr" überlässt, so steht aus vermögensteuerlicher Sicht das Besteuerungsrecht an diesem Schürfrecht entsprechend der Belegenheitsregel gem. Art. 14 Abs…
…dies in der Form durchzuführen, dass von dem Betrag von 500 Euro der 20%ige Steuerabzug vorgenommen und dem Künstler ein entsprechender Beleg hierüber ausgehändigt wird. Denn alle vier Künstler sind in Deutschland steuerpflichtig (Deutschland wendet auf Künstler das "Anrechnungsverfahren" an) und der 20-prozentige…
…Ein derartiger Beleg könnte in einer Bestätigung eines im Quellenstaat zur steuerlichen Beratung zugelassenen Wirtschaftstreuhänders oder Anwaltes bestehen, wenn in dieser Bestätigung die betreffende Rechtsgrundlage in deutscher, englischer oder französischer Sprache und im Fall einer anderen Landessprache auch in dieser zitiert ist und ausdrücklich bestätigt…
…nach der TNMM-Methode ermittelte angemessene EBIT-Marge von den durch die Altverträge vermittelten Umsätzen gewähren, dann könnte einer solchen Systemumstellung auf österreichischer Seite durchaus im Gleichklang mit der Vorgangsweise anderer Staaten gefolgt werden. In diesem Fall würde gleichsam auf pauschale Weise ein Ergebnis herbeigeführt…