…derzufolge "ständige Vertretungen" nur dann als Betriebstätten behandelt werden, "wenn ein Vertreter oder Angestellter eine allgemeine Vollmacht zu Vertragsverhandlungen und Vertragschlüssen ....besitzt ...." bezieht sich nur auf Fälle, in denen das ausländische Unternehmen über keine örtliche Betriebstätte in Österreich verfügt und aus diesem Grund zu entscheiden…
…Einzelfalles abhängt. Verallgemeinernd können folgende Grundsätze bei der Handhabung des Ermessens hervorgehoben werden: Soweit kein besonderes österreichisches Interesse an einer Entlastungsmaßnahme erkennbar ist, wird idR auf österreichischer Seite nicht zugunsten von Steuerausländern auf die Besteuerung verzichtet; denn im allgemeinen ist es die Aufgabe des Ansässigkeitsstaates…
…für die Untermauerung des dem inländischen Besteuerungsverfahren zugrunde gelegten Sachverhaltes benötigt werden, muss im allgemeinen von der zuständigen Abgabenbehörde entschieden werden und ist mit ihr abzuklären. Es kann in diesem Zusammenhang durchaus sinnvoll sein, dass ein inländischer Festspielveranstalter durch Verwendung von Formularen bei den ausländischen…
…dass die die österreichische Versicherungssteuerpflicht auslösende Auslandsaktivität im allgemeinen handels- oder wirtschaftspolitischen Interesse Österreichs gelegen ist. Bei im österreichischen Interesse gelegenen Auslandsaktivitäten österreichischer Unternehmen entspricht es der Praxis des BM für Finanzen nach Maßgabe der gesetzlichen und administrativen Möglichkeiten störende internationale Doppelbesteuerungen jeglicher Art zu…
…sie dies nur als Bevollmächtigter ihrer Kunden tun. Da zwischen Österreich und Japan derzeit keine besonderen Verfahren für die Abkommensdurchführung vereinbart sind, muss das Entlastungsverfahren nach den allgemeinen Grundsätzen abgewickelt werden, die für die Rückzahlung österreichischer Abzugssteuern gelten. Der Bevollmächtigte kann daher derzeit nicht davon…
…auch die im Anhang 1 zum Erlass angeführten Beispiele), bei denen das Besteuerungsrecht grundsätzlich im Ansässigkeitsstaat des Arbeitnehmers verbleibt. Im Allgemeinen läge eine solche Aktivleistung dann vor, wenn die Arbeitskräfteentsendung im Interesse der D-GmbH erfolgt, weil die D-GmbH nur durch diese Entsendung ihre…
…ausgehend von den Erwägungen in Z 33 des OECD-Kommentars zu Art. 5 des OECD-MA, wird in der Bevollmächtigung zur Entgegennahme von Bestellungen im allgemeinen (dh. wenn der Kunde davon ausgehen kann, dass das schließliche Zustandekommen des Kaufvertrages nur mehr eine reine Formsache ist…
…vertreibt und eigenständig Dienstleistungen erbringt, jedenfalls als "unabhängig" anzusehen sei, wird daher auf österreichischer Seite nicht in dieser Form gefolgt werden können. Wenn die Tochtergesellschaft neben der allgemeinen Kontaktpflege mit Kunden und der Erstellung von Marketingplänen auch konkret Bestellungen entgegennimmt, die Auftragsbearbeitung vornimmt, Rahmenverträge abschließt…