…Besteuerungsrecht an den Geschäftsführerbezügen. Nur dann, wenn ein Geschäftsführer neben seiner Geschäftsführungsfunktion eine weitere fremdverhaltensüblich gesondert abgegoltene Funktion übernimmt, richtet sich die Zuteilung des Besteuerungsrechtes an den Entgelten für diese weitere Funktion nach dem Tätigkeitsortprinzip." Diese Verständigungslösung weicht von der in EAS 1164 vertretenen Auffassung…
…die auch in den Verrechnungspreisrichtlinien 2010 aufrechterhalten wird, beruht auf der sowohl von Deutschland als auch von Österreich vertretenen Auffassung, dass die Tätigkeit der Subauftragnehmer nicht als Betriebsausübung des Hauptauftragnehmers an der Baustelle gewertet werden kann, sondern ausschließlich die eigene Betriebsausübung der Subauftragnehmer darstellt. Bundesministerium…
Gemäß § 11 Zustellgesetz sind Zustellungen im Ausland in erster Linie nach den bestehenden internationalen Vereinbarungen vorzunehmen. Fehlen derartige Vereinbarungen ist nach den Rechtsvorschriften des ausländischen Staates oder nach internationaler Übung zuzustellen. Das BM für Finanzen geht nach seinen bisherigen Erfahrungen davon aus, dass es im…
…der bisherigen Besteuerungspraxis führt; auch die in Artikel 18 DBA-D vorgesehene Zuteilung des Besteuerungsrechts an Pensionen sollte aus dieser Sicht gesehen so wie bisher das Besteuerungsrecht des Ansässigkeitsstaates sicherstellen und sowohl Artikel 15 DBA-D wie auch Artikel 16 Abs. 2 DBA-D vorgehen…
Unter EAS 571 und EAS 859 wurde folgende Ansicht vertreten: "Erhalten die Dienstnehmer einer österreichischen Gesellschaft von dieser Optionsscheine zugeteilt, die diese Unternehmensmitarbeiter nach einer dreijährigen Wartezeit innerhalb eines 10-jahreszeitraumes berechtigen, Aktien der US-Muttergesellschaft zum Börsenkurswert am Optionsscheinausgabetag zu erwerben, so zählt ein…
Ein deutsches Unternehmen, das seine Produkte in Österreich und in Südtirol unter Mitwirkung eines in Österreich ansässigen Außendienstmitarbeiters vertreibt, könnte mit den aus dem Österreich-Vertrieb erzielten Gewinnen der beschränkten Steuerpflicht in Österreich unterliegen. Dieser Eintritt in die beschränkte Steuerpflicht würde dann erfolgen, wenn das…
…sonstigen allgemeinen Richtlinien erfolgen dürfen, hindert nicht, einen Vertreter als inländische personenbezogene Betriebstätte zu werten. Denn auch eine betriebstättenbegründende Verkaufsniederlassung muss sich - wie der ständige Vertreter - genauestens an die von der Zentrale vorgegebenen Weisungen halten. 24. Oktober 1992 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die…
Bei einer Geschäftsgestaltung, nach der eine deutsche Handelsgesellschaft in Österreich ein Warenlager unterhält, das von einem Vertreter betreut wird, der ausschließlich für die deutsche Handelsgesellschaft tätig wird, deutet vieles darauf hin, dass hiedurch eine Betriebstätte für die deutsche Handelsgesellschaft in Österreich entsteht; und zwar…
Ein deutsches Unternehmen, das seine Produkte in Österreich unter Mitwirkung eines in Österreich ansässigen Außendienstmitarbeiters vertreibt, könnte mit den aus dem Österreich-Vertrieb erzielten Gewinnen der beschränkten Steuerpflicht in Österreich unterliegen. Dieser Eintritt in die beschränkte Steuerpflicht würde dann erfolgen, wenn das deutsche Unternehmen die…
…deutsches Finanzdienstleistungsunternehmen, das sich um die Kapitalertragsoptimierung seiner Kunden in der Weise annimmt, dass es für sie die Entscheidungen über den An- und Verkauf von Wertpapieren trifft, wobei diese Transaktionen über ein (von den Kunden) bei einem US-Broker unterhaltenen Wertpapierkonto abgewickelt werden, könnte in…
Wird von einem österreichischen Handelsunternehmen ein deutscher Staatsbürger mit Wohnsitz in Deutschland als Vertreter zur Betreuung des deutschen Marktes angestellt und ist dieser Vertreter für eine umfassende Kundenbetreuung, die auch den Abschluss von Verträgen beinhaltet, zuständig, so spricht vieles dafür, dass dieses Handelsunternehmen hiedurch eine…
Beabsichtigt eine österreichische Unternehmensberatungs-GmbH aus Serviceüberlegungen gegenüber den deutschen Kunden bei einem deutschen Steuerberater eine "Büroadresse" einzurichten, wobei die an dieser Adresse einlangende Post von dem Steuerberater nach Österreich weitergeleitet wird, dann wird hiedurch allein keine örtliche Betriebstätte in Deutschland begründet. Denn das österreichische…
Verleast eine niederländische Gesellschaft bewegliche Gegenstände an eine deutsche Gesellschaft, die ihrerseits diese Gegenstände an Kunden in Deutschland, Österreich und Ungarn weitervermietet, wobei in Österreich bei einer Spedition ein für die Geschäftsabwicklung unerlässlicher Stützpunkt eingerichtet wird (auf einem Grundstück des Spediteurs wird eine Waschanlage montiert…
…man zum Vorliegen einer Vertreterbetriebstätte gelangen kann. Für Österreich ist Richtschnur, ob durch den Vertretereinsatz eine Vertriebstätigkeit in jener Art und Intensität abgewickelt wird, wie sie sonst im Wege eines Verkaufsbüros ausgeübt wird. Denn durch den Vertretereinsatz, der einem Warenvertrieb über ein örtliches Verkaufsbüro gleichkommt…
…zur Leistung eines Kapitalertragsteuerabzuges zu verpflichten. Der Körperschaftsteuerbescheid muss unter den gegebenen Umständen händisch erstellt werden; die Zustellung an die koreanische Kapitalgesellschaft und die erforderliche Anmeldung im koreanischen Gerichtsverfahren könnte unter Mitwirkung der österreichischen Vertretungsbehörde in Korea erfolgen. 05. November 2002 Für den Bundesminister: Dr…
…vorstehend dargelegte Rechtsauffassung steht allerdings unter dem Vorbehalt, dass sie auch von der deutschen Steuerverwaltung geteilt wird. Sie entspricht im Übrigen der bereits am 22. Juni 1993 in EAS 276 vertretenen Ansicht. 12. Juni 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…ständiger Vertreter gemäß § 98 Z 3 EStG und Art. 5 Abs. 4 DBA-Belgien für das vertretene Unternehmen beschränkte Steuerpflicht in Österreich aus. Zur Frage, ob bei einem Repräsentanten, der Bestellungen unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch die ausländische Firmenzentrale entgegennimmt, von einer Verkaufsabschlussvollmacht gesprochen…
Wird von einem österreichischen Exportunternehmen in Deutschland lediglich eine Geschäftsadresse bei einer von dem österreichischen Exportunternehmen beauftragten deutschen "Outsourcing-Firma" eingerichtet, wobei die hiebei anfallenden Hilfsleistungen durch das Personal der deutschen Firma miterledigt werden, so liegt jedenfalls keine räumliche Betriebstätte des österreichischen Unternehmens in…
Sind im internationalen Versandhandel in Österreich Außendienstmitarbeiter ohne formelle Abschlussvollmacht tätig, und ist es tatsächlich so, dass der österreichische Kunde nicht wirklich davon ausgehen kann, dass er mit Unterfertigung des Bestellscheines das Produkt bereits gekauft hat, insb. weil noch keine umfassende Einigung über "Preis…
Der Umstand, dass ein selbständiger Handelsvertreter auch Abschlussvollmacht besitzt, macht diesen nach Auffassung des BM für Finanzen nicht zu einer "Vertreterbetriebstätte" des die Abschlussvollmacht erteilenden Auftraggebers (siehe auch EAS 1103). Auch der Umstand, dass ein das Gewerbe eines selbständigen Handelsvertreters ausübender Geschäftsmann nur für…