…Es findet sich in den Akten kein Hinweis auf eine abweichende Adressierung oder Zustellung, beispielsweise zu Handen des im Zuge der Beschwerde einschreitenden Vertreters der Beschwerdeführerin. Unterbleibt entgegen § 9 Abs. 3 ZustG die Bezeichnung des Zustellungsbevollmächtigten als Empfänger und erfolgt die Zustellung an den Vertretenen…
…das gegenständliche Finanzstrafverfahren, dass eine ordnungsgemäße Zustellung des Erkenntnisses des Spruchsenates an den zustellungsbevollmächtigten Verteidiger (Rechtsanwalt) nach der Aktenlage bis dato nicht erfolgt ist. Unterbleibt entgegen § 9 Abs. 3 ZustellG die Bezeichnung des Zustellbevollmächtigten als Empfänger und erfolgt die Zustellung an den Vertretenen, so ist…
…bei Vorliegen einer Zustellungsbevollmächtigung an den Zustellungsbevollmächtigten zuzustellen. Der Zustellungsbevollmächtigte ist in der Zustellverfügung grundsätzlich als Empfänger (§ 2 Z. 1 ZustG) zu bezeichnen. Unterbleibt entgegen § 9 Abs. 3 Satz 1 ZustG eine Bezeichnung des Zustellungsbevollmächtigten als Empfänger und erfolgt die Zustellung an den Vertretenen selbst…
…Zustellungsbevollmächtigten vornehmen müssen. Der bekämpfte Rückforderungsbescheid wurde an den Berufungswerber unter dessen Wohnadresse erlassen; eine "zH"-Adressierung bzw eine Zustellung an den Zustellungsbevollmächtigten erfolgte nicht. Unterbleibt entgegen § 9 Abs 3 ZustG die Bezeichnung des Zustellungsbevollmächtigten als Empfänger und erfolgt die Zustellung an den Vertretenen (Berufungswerber)…
2. Unterbleibt entgegen § 9 Abs. 3 ZustG die Bezeichnung des Zustellungsbevollmächtigten als Empfänger und erfolgt die Zustellung an den Vertretenen, so ist sie unwirksam. Eine Sanierung ist nach § 9 Abs. 3 zweiter Satz ZustG möglich (vgl. Ritz/Koran, BAO7, § 9 ZustG Tz 24). Eine Heilung…
…Empfänger genannt und ihm das Schriftstück am 15. Juni 2006 auch zugestellt. Unterbleibt aber entgegen § 9 Abs. 3 ZustG die Bezeichnung des Zustellungsbevollmächtigten als Empfänger und erfolgt die Zustellung an den Vertretenen, so ist sie unwirksam. Eine Sanierung nach § 7 ZustG ist bei falscher Empfängerbezeichnung…
…Zustellverfügung das Schriftstück am 18. Juli 2006 auch ihm und nicht dem Zustellungsbevollmächtigten zugestellt. Unterbleibt aber entgegen § 9 Abs. 3 ZustG die Bezeichnung des Zustellungsbevollmächtigten als Empfänger und erfolgt die Zustellung an den Vertretenen, so ist sie unwirksam. Eine Sanierung nach § 7 ZustG ist bei…
…erfolgen hat und eine Zustellung, die an den Vertretenen selbst erfolgt, unwirksam ist (VwGH 30.3.1993, 92/11/0236). Strittig ist im vorliegenden Fall, ob die Berufung auf die erteilte Vollmacht gemäß § 8 Abs. 1 RAO auch die Bevollmächtigung, die an die Partei adressierten…
…Zustellung einer Erledigung an den Vollmachtgeber, obwohl eine aufrechte Zustellvollmacht besteht, hat die Wirkung, dass die Zustellung rechtsunwirksam ist (VwGH 23.10.2008, 2007/16/0032). Unterbleibt entgegen § 9 Abs. 3 ZustG die Bezeichnung des Zustellungsbevollmächtigten als Empfänger und erfolgt die Zustellung an den Vertretenen…
…die Zustellung an den Vertretenen, so ist sie unwirksam (vgl. zB VwGH 24.1.2013, 2012/16/0011; vgl. Ritz/Koran, BAO, 7. Aufl., ZustG, § 9 Rz 23 f). Eine Sanierung ist nach § 9 Abs. 3 zweiter Satz ZustG möglich und gilt danach die Zustellung…
…Erledigung an den Vollmachtgeber, obwohl eine aufrechte Zustellvollmacht besteht, hat die Wirkung, dass die Zustellung rechtsunwirksam ist (vgl. VwGH 23.10.2008, 2007/16/0032). 2. Unterbleibt entgegen § 9 Abs. 3 ZustG die Bezeichnung des Zustellungsbevollmächtigten als Empfänger und erfolgt die Zustellung an den Vertretenen…
…dass die Zustellung tatsächlich nicht an den Zustellungsbevollmächtigten, sondern an den Vertretenen selbst erfolgte, ein Zustellmangel vor. Dieser Mangel war seit der Aufhebung des zweiten Satzes des § 9 Abs 1 ZustellG mit dem BGBl I 2004/10 bis Ende des Jahres 2007 (BGBl I 2008…
…an die steuerliche Vertretung ergangen. Die Berufungsvorentscheidung vom 14.2.2007 weise als Adressaten die steuerliche Vertretung auf (an Vertreterin als Vertreter von Z.). Da somit auch die Berufungsvorentscheidung ins Leere gehe richte sich die dagegen erhobene Beschwerde ebenfalls gegen einen Nicht-Bescheid. Die Zustellung…
…3b, 8). Unterbleibt entgegen § 9 Abs. 3 Satz 1 ZustellG eine Bezeichnung des Zustellungsbevollmächtigten als Empfänger und erfolgt die Zustellung an den Vertretenen, so ist sie unwirksam. Eine Sanierung ist (nach § 9 Abs. 3 Satz 2 ZustellG) allerdings möglich (Ritz, BAO5, § 9 Zustellgesetz Tz 24…
…3b, 8). Unterbleibt entgegen § 9 Abs. 3 Satz 1 ZustellG eine Bezeichnung des Zustellungsbevollmächtigten als Empfänger und erfolgt die Zustellung an den Vertretenen, so ist sie unwirksam. Eine Sanierung ist (nach § 9 Abs. 3 Satz 2 ZustellG) allerdings möglich (Ritz, BAO5, § 9 Zustellgesetz Tz 24…
…an die Partei selbst rechtwirksam zugestellt werden. Die Zustellung hat vielmehr an den Zustellbevollmächtigten zu erfolgen. Wird stattdessen an den Vertretenen selbst zugestellt, dann ist diese Zustellung unwirksam. Im Hinblick auf die Zustellvollmacht hat sohin der auf den Beschwerdeführer als Empfänger ausgerichtete Versuch der Zustellung…
…vorfallenden Rechtsangelegenheiten sowohl vor nationalen Gerichten, Verwaltungs- und Steuerbehörden ... zu vertreten... Zustellungen aller Art, insbesondere auch Klagen, Urteile, Bescheide und Grundbuchsbeschlüsse anzunehmen... Wien 2.3.2015" Am 24.07.2015 erging an den Bf. persönlich eine Strafverfügung zu GZ. MA 67-PA-914761/5/0…
…eine Zustellungsvollmacht erklärt werden muss. Wird von dieser Erklärung kein Gebrauch gemacht, kann die Behörde mangels eines ausdrücklichen Hinweises auf eine Zustellungsvollmacht persönlich an den Vertretenen zustellen. Hätte der Gesetzgeber an der vor der Novellierung des § 9 ZustG geübten Praxis festhalten wollen, ist davon auszugehen…
…als Empfänger zu bezeichnen. Die Adressierung an die Partei zu Handen des Zustellbevollmächtigten reicht. Als Bescheidadressat ist jedoch stets die Partei zu nennen. Unterbleibt entgegen § 9 Abs 3 ZustG die Bezeichnung des Zustellbevollmächtigten als Empfänger und erfolgt die Zustellung an den Vertretenen, so ist sie…
…8). Unterbleibt entgegen § 9 Abs. 3 Satz 1 ZustellG eine Bezeichnung des Zustellungsbevollmächtigten als Empfänger und erfolgt die Zustellung an den Vertretenen, so ist sie unwirksam. Eine Sanierung ist (nach § 9 Abs. 3 Satz 2 ZustellG) allerdings möglich (Ritz, BAO 5 , § 9 Zustellgesetz Tz 24…