…Eisenstadt für den Bereich des gesamten Bundesgebietes die auf Grund völkerrechtlicher Verträge vorgesehene Rückzahlung von Abgaben, soweit diese nicht anderen Behörden übertragen ist. Die Zuständigkeit des Finanzamtes Eisenstadt umfasst demnach die Durchführung aller Quellensteuerrückerstattungen, die auf Grund von Doppelbesteuerungsabkommen an Steuerausländer geleistet werden müssen. Die…
…2011 ab 1. Jänner 2011 die Zuständigkeit für die Rückerstattung auf das Finanzamt Bruck-Eisenstadt-Oberwart übergegangen ist). Für eine Vermeidung des Rückerstattungsverfahrens durch eine unmittelbare KESt-Entlastung bei Auszahlung der Portfoliodividenden (Beteiligung unter 10%) ist allerdings keine gesetzliche Grundlage gegeben. Die in § 94 Z…
…daher nur für jene Steuerabzugsfälle geeignet, in denen die Steuer mit einem Fixsteuersatz erhoben wurde und eine DBA-Entlastung durch vollständige oder teilweise Rückzahlung dieser Abzugssteuer zu erfolgen hat. Muss hingegen der Rückzahlungsbetrag im Wege einer Steuerveranlagung ermittelt werden, verbleibt die Zuständigkeit für die DBA…
…zuständig sein wird, in dessen Amtsbereich die Gastspieltätigkeit am längsten ausgeübt wurde. Wird das ausländische Theater hingegen von einer juristischen Person betrieben, so richtet sich die örtliche Zuständigkeit nach § 58 BAO, wobei für den Fall, dass die wertvollste Steuerquelle maßgeblich sein sollte, vermutlich ebenfalls jenes…
…stellt dies eine der Unternehmenstätigkeit dienende inländische feste Geschäftseinrichtung und damit eine Betriebstätte nach innerstaatlichem und zwischenstaatlichem Steuerrecht dar. Für die steuerliche Erfassung des beschränkt steuerpflichtigen deutschen Unternehmens ist gemäß § 56 BAO jenes Finanzamt zuständig, in dessen Amtsbereich sich "der wertvollste Teil des Vermögens" befindet…
…geltend zu machen. Soweit hierbei die Rückzahlungsberechtigung auf den EG-Vertrag, sonach auf einen völkerrechtlichen Vertrag, gestützt wird, weil keine Rechtsgrundlage im innerstaatlichen Recht vorliegt, ist für die Abwicklung des Rückerstattungsverfahrens gemäß § 13a AVOG das Finanzamt Bruck-Eisenstadt-Oberwart zuständig. Bundesministerium für Finanzen, 22…
…Staat bei Bedarf dokumentierbar ist. Fälle von Doppelnichtbesteuerung bedürfen aber jedenfalls einer abgabenbehördlichen Nachprüfungsmöglichkeit. Dies gilt auch in Fällen, in denen die Rechtsfolgen eines DBA nicht völlig zweifelsfrei gegeben sind, wie etwa in dem in EAS 3322 behandelten Fall. Bundesministerium für Finanzen, 2. Juli 2013
…dass die nach Artikel 19 Abs. 3 DBA-Deutschland vorzunehmende Abgrenzung zwischen der gewerblichen und hoheitlichen Tätigkeit eines Vertragstaates sich nach jenen Grundsätzen richten soll, die im innerstaatlichen Ertragsteuerrecht der beiden Staaten für die Bestimmung der Betriebe gewerblicher Art von Körperschaften des öffentlichen Rechtes gelten…
…Steuerentlastung zu ersuchen. Sollte eine Entlastung auf diese Weise ("im kurzen Weg") nicht erwirkt werden können, müsste zur Herbeiführung eines abkommenskonformen Rechtszustandes ein Verständigungsverfahren gemäß Artikel 19 DBA-Deutschland eingeleitet werden. 02. Jänner 2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…reinen Sachverhaltsfragen abgegeben werden; ob daher der Sachverhalt tatsächlich so gelagert ist, dass eine unmittelbare Einkünftezurechnung an den österreichischen Abgabepflichtigen erforderlich ist, kann finanzbehördlich nur im Rahmen einer abgabenbehördlichen Prüfung festgestellt werden. 29. Dezember 2003 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…Deutschlands kann diese Anpassungsklausel nicht wirken, weil weder die Gewerbesteuer noch die Kammerumlage alter Prägung zum Zeitpunkt der Abkommensunterzeichnung bestanden haben. Das Schlussprotokoll beschränkt sich ausdrücklich nur auf die Kommunalsteuer, sodass auch ihm keine Wirkung auf die Kammerumlage zugeschrieben werden kann. Bundesministerium für Finanzen, 20…
…und in Österreich für vollstreckbar zu erklären (Art. 11 Abs. 2). Diese vertragliche Verpflichtung zur zwangsweisen Abgabeneinbringung besteht unabhängig davon, ob bzw. wann der deutsche Abgabenschuldner in Österreich einen Wohnsitz begründet hat. 01. Dezember 1997 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung…
…Betriebstätten auch im Wohnungsverband bestehen können, ist höchstgerichtlich bestätigt (VwGH 25.2.1987, 84/13/0053 betr. einen niederländischen Versicherungsvertreter und VwGH 12.12.1995, 94/14/0060 betr. eine Volksmusikgruppe). 13. September 2000 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…ein Devolutionsantrag gemäß § 311 BAO gestellt, so geht die Entscheidungszuständigkeit auf die FLD für Wien, NÖ und Bgld. über. Wurde ein Anbringen bei einer unzuständigen Behörde (im Anlassfall bei der FLD Salzburg statt der FLD für Wien, NÖ und Bgld.) gestellt, so ist es nach…
…des neuen Abkommens gilt für öffentlich-rechtliche Bezüge, die im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit des öffentlich-rechtlichen Rechtsträgers gezahlt werden, nicht mehr die Steuerzuteilung an den Kassenstaat (Deutschland), sondern jene des Artikels 15 an den Tätigkeitsstaat (Österreich). Wenn das Wiener Studio für den deutschen Arbeitgeber…
Veranstaltet eine deutsche KG in Österreich Zirkusvorstellungen für die Dauer von 2,5 Monaten, so wird hierdurch zwar keine inländische Betriebstätte begründet; dennoch steht aber Österreich nicht nur an den Einkünften der hier auftretenden Zirkuskünstler, sondern auch an den vom Veranstalter erzielten Einkünften gemäß Artikel…
…sind im Veranlagungsweg in Österreich der Einkommensbesteuerung zu unterziehen. Die deutsche GmbH ist allerdings verpflichtet, im Selbstberechnungsverfahren den Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen zu entrichten, da sie Dienstnehmer im Bundesgebiet beschäftigt. 17. Oktober 2000 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  …
…die ihre Produkte in Österreich vertreibt, hiezu in Österreich ein Auslieferungslager ein und beauftragt sie gleichzeitig einen in Österreich ansässigen Außendienstmitarbeiter mit der Entgegennahme von Bestellungen, so wird unter folgenden Voraussetzungen hiedurch eine Betriebstätte im Sinn des Doppelbesteuerungsabkommens für die deutsche Gesellschaft in Österreich begründet…
…Dienstleistungsüberlassung tatsächlich in einem privatwirtschaftlich strukturierten Unternehmen erbringt. Auf deutscher Seite werden daher die dem Beamten zufließenden Bezüge nicht als Bezüge aus öffentlichen Kassen dem Art. 19 DBA-Ö/D, sondern der allgemeinen Zuteilungsregel für Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (Art. 15 DBA-Ö/D) zugeordnet …
…einzuschränken; denn Deutschland muss für die deutschen Gesellschafter die Ansässigkeitsbescheinigung ausstellen (siehe Ziffer 53 des OECD-Kommentars 1994 zu Art. 24 des OECD-Musterabkommens). Österreich wäre diesfalls bereit, zur Vermeidung einer internationalen Doppelbesteuerung die solcherart reduzierte Quellenbesteuerung für die deutschen Gesellschafter auf der Grundlage von …