Erhalten in Österreich tätige italienische Gastprofessoren neben ihrer Vergütung von der österreichischen Hochschule Zuschüsse von fördernden Vereinen und aus Landesmitteln, dann liegt "Entgelt von dritter Seite" vor, das gemäß Art. 20 DBA-Italien in gleicher Weise von der inländischen Besteuerung zu entlasten ist, wie die…
Werden Arbeitsverhältnisse österreichischer Grenzgänger von den deutschen Arbeitgebern mit dem Zweck der Vorverlegung des Eintrittes in den Ruhestand einvernehmlich aufgelöst und erbringt der deutsche Arbeitgeber Firmenleistungen in Form von "einmaligen Abfertigungen", "Prämien", Übergangszuschüssen", "Entschädigungen" und dgl. dann handelt es sich hiebei um sonstige Bezüge…
…Artikel 10 als Dividenden behandelt werden, sind allerdings nach OECD-Auffassung ebenfalls als "Kapital" anzusehen. Wird daher von der russischen Muttergesellschaft Kapital außerhalb einer gesellschaftsrechtlichen Kapitalerhöhung durch Zuschüsse der Muttergesellschaft dauerhaft in solcher Höhe zugeführt und als Kapitalrücklage ausgewiesen, dass das Stammkapital zuzüglich dieser Kapitalrücklage…
…454/1988, in Österreich von der Besteuerung freizustellen. Diese Freistellungsverpflichtung umfasst auch Zuschüsse, die vom deutschen "Centrum für internationale Migration und Entwicklung" bzw. von der "Arbeitsgemeinschaft Deutsche Gesellschaft für technische Zusammenarbeit GMBH" im Rahmen der deutschen Entwicklungshilfeprogramme für diese in Indonesien ausgeübte Tätigkeit geleistet werden…
…Artikel 17 Abs. 2 DBA-Schweiz behauptet und geltend gemacht, dass der Auftritt in Österreich "unmittelbar oder mittelbar überwiegend durch Zuschüsse aus öffentlichen Mitteln" der Schweiz gefördert wird, so müssen im Rahmen der bei Auslandsbeziehungen bestehenden erhöhten Mitwirkungspflicht entsprechende Nachweise beigebracht werden. Als derartiger Nachweis…
…spanischen Konzerngesellschaft entsandt und hat er dort die Möglichkeit, unter Inanspruchnahme von Zuschüssen seines österreichischen Arbeitgebers Aktien der französischen Großmuttergesellschaft zu erwerben und werden die der österreichischen Gesellschaft erwachsenden Aufwendungen in Übereinstimmung mit den Grundsätzen des Art. 9 DBA-Ö/Spanien nicht an die spanische…
…Japan zu korrespondierenden Betriebseinnahmen). Eine andere Betrachtung wäre nur geboten, wenn die Zuschüsse nicht zur Herstellung einer fremdverhaltenskonformen Gewinnaufteilung aus dem Anlagenbau (einschließlich der damit zusammenhängenden Service- und Wartungsarbeiten) zwischen Österreich und Japan dienten, sondern zur Ansammlung von unangemessenen (offenen oder stillen) Reserven in der…
Erhält ein in der Grenzzone in Österreich ansässiger Steuerpflichtiger für ein Forschungsprojekt von der Universität Friedrichshafen ein Promotionsstipendium, das laut Stipendienvertrag zwar universitäre Anwesenheit verlangt, aber kein Dienstverhältnis begründet und das nach § 3 Nr. 44 dEStG in Deutschland steuerfrei ist, so ist dieses Stipendium nach…
Die Hauptverantwortung für die Beantwortung der Frage, ob die Voraussetzungen des Art. 17 Abs. 3 und/oder 4 DBA-Frankreich für einen Auftritt einer französischen Künstlergruppe in Österreich vorliegen, trägt die französische Steuerverwaltung. Denn sie muss bestätigen, dass die Gastspieltätigkeiten in Österreich "überwiegend aus öffentlichen…
Erhält eine in der Schweiz ansässige Person Zuwendungen von einer österreichischen Privatstiftung, dann sind diese im Allgemeinen nicht als "Dividenden" zu klassifizieren. Sie fallen daher nicht unter Artikel 10 DBA-Schweiz, sondern sind unter Artikel 21 (nicht ausdrücklich erwähnte Einkünfte) zu subsumieren, sodass der…
Übernimmt eine österreichische Privatstiftung die Haftung für ein Darlehen, das ein im Ausland lebender Begünstigter dieser Stiftung von einem ausländischen Darlehensgeber erhält, dann wird in einer solchen Gestaltung in gleicher Weise eine Stiftungszuwendung an den Begünstigten zu sehen sein, wie in analogen Fällen, in denen…
Leistet eine in der Schweiz ansässige Muttergesellschaft an einen pensionierten Dienstnehmer ihrer österreichischen Tochtergesellschaft einen Pensionszuschuss, der die Firmenpension der inländischen Tochtergesellschaft auf ein bestimmtes Niveau anheben soll, so spricht vieles dafür, dass hier ein Entgelt von dritter Seite vorliegt, das im Ergebnis das…
Der deutsche Solidaritätszuschlag fällt gemäß Artikel 2 Abs. 2 DBA-Deutschland in den sachlichen Anwendungsbereich des Doppelbesteuerungsabkommens. Wird er als Zuschlag zur Kapitalertragsteuer auf Gewinnausschüttungen deutscher GesmbHs an österreichische Gesellschafter (natürliche Personen) erhoben, ist daher die deutsche Kapitalertragsteuer samt Zuschlag insoweit auf die österreichische…
Tätigt eine österreichische Privatstiftung verteilt auf die Jahre 2006, 2007 und 2008 an den einzigen Begünstigten (und Stifter) Zuwendungen in Höhe von fast 60 Mio. Euro und werden diese Zuwendungen erst nach Wohnsitzverlegung aus Österreich nach Tschechien geleistet, so sind die Bestimmungen der mit der…
Bezüge aus der gesetzlichen Sozialversicherung unterliegen gemäß Art. 18 Abs. 2 DBA-Deutschland der ausschließlichen Besteuerung im Staat der öffentlichen Kasse. Unter EAS 1674 (betr. mit der österreichischen Sozialversicherung rückverrechenbare Entgeltfortzahlungen eines österreichischen Arbeitgebers) wurde diese Abkommensbestimmung im Jahr 2000 so interpretiert, dass sie nicht…
Anlässlich von Konsultationen zwischen der Schweiz, Deutschland und Österreich im August 2000 in Dresden wurde Übereinstimmung dahingehend erzielt, dass die im deutsch-schweizerischen und im österreichisch-schweizerischen Doppelbesteuerungsabkommen enthaltene Künstler- und Sportlerklausel dahingehend auszulegen ist, dass der letzte Satz von Artikel 17 Abs. 1…
Erhält ein in Österreich ansässiger österreichischer Staatsbürger Zahlungen als Begünstigter einer liechtensteinischen Stiftung, dann werden die österreichischen Besteuerungsrechte daran durch das österreichisch-liechtensteinische DBA nicht beschnitten. Das BMF vertritt die Auffassung, dass Zuwendungen einer liechtensteinischen Stiftung, die nicht einem Betrieb des Destinatärs zukommen, unter die…