Wird von einem ausländischen Kunden die Errichtung eines Lagerlogistiksystems in Auftrag gegeben und wird dieser Auftrag von drei verschiedenen Arbeitsteams des auftragnehmenden österreichischen Unternehmens ausgeführt, dann spricht die Vermutung dafür, dass die Arbeitszeiten der drei Teams zusammenzurechnen sind, um zu beurteilen, ob die zur Betriebstättenbegründung…
…unterschiedlicher Verträge; Entfernung der Einsatzorte voneinander; gegenseitige technische Verflechtung der verschiedenen Arbeiten) abhängen. Bei einem "fortschreitenden" Einsatz (zB Übernahme des Auftrags für die Beschilderung einer bestimmten Autobahn) wäre eine Zusammenrechnung der Montagezeiten erforderlich. Bei einem Einsatzgebiet, das sich über das gesamte Staatsgebiet erstreckt, liegt…
…die jeweils innerhalb eines Zeitraumes von 12 Monaten abgearbeitet werden, dann hat dennoch eine Zusammenrechnung der einzelnen Arbeiten in den einzelnen Ausbauphasen zu erfolgen, weil diese eine geographische und wirtschaftliche Einheit bilden (Z 18 zweiter Satz des OECD-Kommentars zu Artikel 5 OECD-MA). Auf…
…UdSSR auf Russland übergehen. Denn nach der genannten Abkommensbestimmung gilt die 183-Tage-Frist gleichermaßen für eine unselbständig und für eine selbständig (als Unternehmensberater) ausgeübte Betätigung; diese Aufenthaltsfrist wird bei Zusammenrechnung aller Aufenthaltszeiten offenkundig überschritten. 7. Februar 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die…
…keine Betriebstätte im Sinn von Art. 5 Abs. 3 DBA-Australien begründet, da eine Zusammenrechnung der beiden Montageperioden gemäß Z. 18 des OECD-Kommentars zu Artikel 5 OECD-Musterabkommen nur dann zulässig ist, wenn sie "wirtschaftlich und geographisch ein zusammenhängendes Ganzes bilden". Der Umstand allerdings…
…einzelnen Sendestation nur rund 2 bis 3 Wochen in Anspruch nimmt und das Errichtungsnetz sich über ganz Österreich erstreckt, dann ist nach Auffassung des BM für Finanzen keine Zusammenrechnung der einzelnen Kurzbauzeiten mit der Wirkung der Annahme einer inländischen, die 12 Monatsfrist übersteigenden Baubetriebstätte anzunehmen…
…und geographisch ein zusammenhängendes Ganzes" im Sinn von Z 18 des OECD-Kommentars zu Artikel 5 des OECD-Musterabkommens bilden und damit die Zusammenrechnungsvoraussetzung erfüllen. Sollte die 12-Monatsfrist nicht überschritten werden, dann wird vermutlich durch die geplante Eintragung einer inländischen Zweigniederlassung im Firmenbuch eine…
…Vertrags oder unterschiedlicher Verträge; Entfernung der Einsatzorte voneinander; gegenseitige technische Verflechtung der verschiedenen Arbeiten) abhängen. Bei einem "fortschreitenden" Einsatz (zB Übernahme des Auftrags für die Beschilderung einer bestimmten Autobahn) wäre eine Zusammenrechnung der Montagezeiten erforderlich (vgl. EAS 3339). Bei einem Einsatzgebiet, das sich über das…
…3 DBA Serbien begründet. Ist dabei der österreichische Steuerpflichtige etwa für einen Zeitraum von 15 Monaten an unterschiedlichen Orten in Serbien tätig, und hat im konkreten Fall keine Zusammenrechnung der Montagezeiten stattzufinden (vgl. dazu zB EAS 3339), dann kann die Sonderregelung zugunsten des Ansässigkeitsstaats auch…
…UdSSR hingewiesen, die im Erlass AÖF Nr. 193/1988 veröffentlicht wurden, und nach denen die vereinbarte Baustellenfrist bei unvorhergesehener Überschreitung Bedeutung beibehält. Zusammenrechnung verschiedener Baustellen: Die Baustellenfrist gilt im Allgemeinen für jede einzelne Bauausführung, es sei denn, dass diese Bauausführungen eine Einheit bilden. Bauausführungen sind…
…zwei Jahre im Vermögen der 5 Einbringenden standen, ist für die Sacheinlagen in die österreichische Holdinggesellschaft Kapitalverkehrsteuerfreiheit gegeben; eine Zusammenrechnung der Besitzzeit vor und nach der innerfamiliären Vermögensaufteilung ist allerdings nicht vorgesehen. 26. Juni 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung…
…Gebiet eine Zusammenrechnungsverpflichtung besteht, ist eine Sachverhaltsfrage, deren Beurteilung dem zuständigen Finanzamt im Rahmen seiner freien Beweiswürdigung vorbehalten bleiben muss. Dies gilt insbesondere für die Beurteilung, ob die angedachten Kurzzeitverträge mit Verlängerungsoption und einem bestehenden Risiko für fernabgelegene Fortsetzungen der Tiefenbohrungen ausreichen, der Zusammenrechnungsverpflichtung auszuweichen…