…Wertverhältnis zwischen beweglichen und unbeweglichen Wirtschaftsgütern im Zeitpunkt der Erzielung des Veräußerungsgewinnes ankommt. Dies folgt allein schon aus der Verwendung der Gegenwartsform ("besteht"). Ein Rückgriff auf die Wertverhältnisse im Zeitpunkt der Anschaffung bzw. Herstellung der Immobilienwerte durch Zurechnung der Abschreibungen zu den Buchwerten ist weder…
…der Folge zur Finanzierung eines Wohnungsankaufes teilweise veräußert, dann ist für die Berechnung der Spekulationsfrist nicht der Zeitpunkt des Eintrittes in die unbeschränkte Steuerpflicht, sondern der Zeitpunkt der tatsächlichen Anschaffung der Wertpapiere maßgebend. 13. März 2000 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der…
…den stillen Reserven der Beteiligung verloren geht (siehe auch EStR 2000 Rz 6677). Daraus folgt für den zu beurteilenden Besteuerungsfall, dass bei der inländischen Veräußerung nicht der seinerzeitige Anschaffungswert, sondern der um die mittlerweile angewachsenen stillen Reserven erhöhte gemeine Wert im Zeitpunkt der schenkungsweisen Übertragung…
…eine sofortige Steuerpflicht der stillen Reserven auslösen. Eine solche wörtliche Auslegung würde aber die Gesetzesbestimmung in Konflikt mit Gemeinschaftsrecht bringen, da ihr dann eine diskriminierende Wirkung zugeschrieben wird. Denn die Privateinlage in eine inländische betrieblich tätige Personengesellschaft ist mit der Fortführung der Anschaffungskosten verknüpft und…
…vor dem Wegzug mit der Einbringung geschaffenen Anteilen vermutlich nicht eingetreten sein. Die Wegzugsklausel des DBA-Schweiz hält daher die Berechtigung Österreichs aufrecht, die Wertedifferenz zwischen den steuerlichen Anschaffungskosten (auch wenn diese negativ sind) und dem Verkehrswert im Zeitpunkt des Ansässigkeitswechsels zu besteuern. Der Umstand…
…2 EStG die tatsächlichen Anschaffungskosten der beiden Beteiligungen und nicht der gemeine Wert der Anteile im Zeitpunkt des Eintrittes in das Besteuerungsrecht der Republik Österreich (hier: zum Todestag der Großmutter) maßgebend. Sollte X in der Folge in Österreich versterben und sollte ihre 1,4% betragende…
…nur der in Auslandsbeteiligungen nach dem Zuzug eingetretene Wertzuwachs steuerlich erfasst werden soll, sind Einbringungen solcher Auslandsbeteiligungen nach dem Zuzug in eine neugegründete inländische Holdinggesellschaft gemäß § 17 Umgründungssteuergesetz inVerbindung mit § 31 EStG nicht mit den seinerzeitigen tatsächlichen Anschaffungskosten, sondern mit dem gemeinen Wert im Zeitpunkt…
…wobei dann die seinerzeitigen tatsächlichen Anschaffungskosten maßgebend sind und der nachgewiesene Wertzuwachs zwischen dem Wegzug und dem Tod in der Schweiz abzugsfähig ist. Veräußert die Erbin die Beteiligung um 200 (wobei im Zeitpunkt des Wiedereintrittes in die inländische Steuerpflicht der Beteiligungswert nachweisbar von 150 auf…
…Zeitpunkt des Ansässigkeitswechsels in die Schweiz bei 3.000, ist als Bemessungsgrundlage für die Wegzugsbesteuerung die Differenz zwischen dem gemeinen Wert zu diesem Zeitpunkt und den Anschaffungskosten - somit ein Wert iHv 2.000 - heranzuziehen. Sollte daher bis zum Zeitpunkt des Wegzuges in die Schweiz der…
…Besteuerungsrechtes der Republik Österreich im Verhältnis zu anderen Staaten führen, gelten als Veräußerung der Beteiligung und lösen in diesem Rahmen eine "Wegzugsbesteuerung" aus. Die Einkünfte sind hierbei mit dem Unterschiedsbetrag zwischen dem gemeinen Wert zum Zeitpunkt des Wegfalles des Besteuerungsrechtes Österreichs und den Anschaffungskosten anzusetzen…
…2018 eine Besteuerung der stillen Reserven aufgrund von Art. 13 Abs. 4 DBA-Schweiz unterblieben ist (EStR 2000 Rz 6148b), ist § 27 Abs. 6 Z 1 lit. e zweiter bis vierter Satz EStG 1988 (Wiederzuzug nach Nichtfestsetzung) analog anzuwenden. Danach sind "weiterhin die ursprünglichen Anschaffungskosten…
…nach RZ 212 und 213 der Lohnsteuerrichtlinien 1999 einen Einkünftezufluß erst im Zeitpunkt der Optionsausübung (fehlende unbeschränkte Verfügbarkeit über das eingeräumte Optionsrecht insb. wegen Bindung an eine höchstpersönliche Rechtsausübung würden dies bewirken), dann hat gemäß RZ 213 drittvorletzter Satz der Lohnsteuerrichtlinien die Versteuerung durch Lohnsteuerabzug…
…Zwecke des Zwölf-Monatszeitraums des Art. 15 Abs. 4 DBA Serbien - und somit für die Frage des ausschließlichen Besteuerungsrechts des Ansässigkeitsstaats - nach Ansicht des BMF nicht auf den Zeitpunkt der Zahlung an, sondern vielmehr auf die Länge des Zeitraums, in dem die Tätigkeit des Steuerpflichtigen…
…Denn die Kernaussage der EAS 3097 betrifft lediglich eine Wiederholung dessen, was bereits in EStR 2000 Rz 8023 gesagt ist, dass nämlich eine DBA-entlastete Zahlung nicht deshalb Haftungsfolgen auslöst, weil im Zeitpunkt der Zahlung noch keine Anässigkeitsbescheinigung (auf ZS-QU1 oder ZS-QU2) vorlag…
…für fehlende Gutgläubigkeit dar, das vermutlich nicht mehr entkräftet werden kann, wenn das Ausschüttungssubstrat der Nachfolgeausschüttung bereits im Zeitpunkt der Erstausschüttung vorhanden war und zu diesem Zeitpunkt gleichsam nur mehr auf die positive Erledigung der KESt-Rückzahlung "gewartet" wurde. Bundesministerium für Finanzen, 28. März 2008
…sodass ein Abstellen auf den Zeitpunkt der Antragstellung zu einer Besteuerungslücke führen könnte. Denn wenn die Antragstellung vor Ansässigkeitsverlegung, die Auszahlung aber erst nachher stattfindet, dann dürfte Österreich keine Besteuerung der vor Begründung der unbeschränkten Steuerpflicht (durch bloße Antragstellung) zugeflossenen Auslandseinkünfte vornehmen und es wäre…
…dem Zuzug stattfindenden) Veräußerungsvorgängen innerhalb jener Kapitalgesellschaft, deren Anteile der Zuziehende hält, ein Rückschluss auf den Wert seiner Beteiligung an dieser Kapitalgesellschaft im Zeitpunkt der Wohnsitzverlegung zieht und auf diese Weise seine deutsche Wegzugs-Besteuerungsgrundlage nachträglich anhebt. Kann im Fall einer folgenden tatsächlichen Beteiligungsveräußerung in…
…Erb)-Frankreich gehört aber auch nach Auslaufen der österreichischen Erbschafts- und Schenkungssteuer nach wie vor dem Rechtsbestand an (ähnlich EAS 3349). Das Abkommen gilt nach Art. 1 lit. b für "Schenkungen, wenn der Schenker im Zeitpunkt der Schenkung einen Wohnsitz in einem Vertragstaat oder in…
…der als Erfüllung des Auftrages zur Anlagenerrichtung zu werten ist (EAS 1259), oder eine für die volle Funktionstüchtigkeit notwendige Mängelbeseitigung vorzunehmen (EAS 3063), oder wenn die Testläufe für die Betriebsbereitschaft unabdingbar sind (EAS 1773). Der Zeitpunkt der finalen Abnahme könnte zwar als Indiz für den…
…österreichischem Steuerrecht steuerpflichtig; wobei der bloße Umstand, dass man sich selbst - durch die Kontensperrung - die Verpflichtung auferlegt hat, über diese Gelder erst nach Erreichung des Pensionsalters zu verfügen, der Beurteilung als steuerlicher Zufluss im Zeitpunkt der Zinsengutschrift auf dem Konto nicht entgegensteht. Es unterliegen daher…