…Schweiz zuzuordnen, sodass eine Rückerstattung der schweizerischen Quellensteuern zu erfolgen hat, wenn die Zahlung nach Wohnsitzverlegung stattgefunden hat (Zuflussprinzip). Hierbei macht es keinen Unterschied, ob dieser Zufluss erst Monate nach dem Ansässigkeitswechsel oder bereits 3 Tage danach stattgefunden hat. Bundesministerium für Finanzen, 25. Jänner 2008
…vom österreichischen Arbeitgeber während dieser Zeit eine monatliche "housing allowance" zuerkannt, hinsichtlich der der österreichische Arbeitgeber die Einkommensteuerlast übernimmt und findet sonach in Österreich im Jahr 2001 eine "Hochrechnung" der Nettovergütung statt während in Italien dieser Hochrechnungsbetrag erst 2002 in die italienische Steuerbemessungsgrundlage einbezogen wird…
…Zinsen, die aus Österreich stammen und an eine in Deutschland ansässige Person gezahlt werden, ausschließlich in Deutschland besteuert werden. Dieser Tatbestand stellt auf den Zeitpunkt der Zahlung, nicht aber auf den Zeitraum ab, für den die Zinsen gezahlt worden sind (Zuflussprinzip und kein Kausalitätsprinzip). Deutschland…
…Zinsen, die aus Österreich stammen und an eine in Deutschland ansässige Person gezahlt werden, ausschließlich in Deutschland besteuert werden. Dieser Tatbestand stellt auf den Zeitpunkt der Zahlung, nicht aber auf den Zeitraum ab, für den die Zinsen gezahlt worden sind (Zuflussprinzip und kein Kausalitätsprinzip). Deutschland…
…Zwecke des Zwölf-Monatszeitraums des Art. 15 Abs. 4 DBA Serbien - und somit für die Frage des ausschließlichen Besteuerungsrechts des Ansässigkeitsstaats - nach Ansicht des BMF nicht auf den Zeitpunkt der Zahlung an, sondern vielmehr auf die Länge des Zeitraums, in dem die Tätigkeit des Steuerpflichtigen…
…Denn die Zahlung der Pensionsanwartschaftsansprüche zählt zu den steuerpflichtigen Inlandseinkünften, wenn die zugrundeliegende nichtselbständige Arbeit in Österreich ausgeübt worden ist (§ 98 Z 4 EStG 1988). Hat allerdings der Anwartschaftsberechtigte zum Zeitpunkt der Pensionsauszahlung (iwS) Österreich bereits verlassen und ist er in einem Staat ansässig geworden…
…österreichisches Unternehmen mit einem norwegischen Staatsbürger, der 1 Jahr bei diesem Unternehmen als Dienstnehmer (Fußballtrainer) beschäftigt war, einen Vergleich über dessen Forderung nach einer Kündigungsentschädigung, dann unterliegt diese Abfindungszahlung der inländischen Besteuerung; und zwar auch dann, wenn im Zeitpunkt der Zahlung der ehemalige Dienstnehmer seine…
…D-AG zu leistenden Zahlung den österreichischen Kunden lediglich das Recht auf die zeitlich unbegrenzte Eigennutzung der Software erworben, kann das Bestehen einer Abzugssteuerpflicht gemäß § 99 Abs. 1 Z 3 EStG 1988 ausgeschlossen werden. Selbst wenn eine Verwertung der Rechte in einer inländischen Betriebsstätte stattfindet…
…für die internen Verrechnungspreisforderungen und -verbindlichkeiten, die schlussendlich durch tatsächliche Zahlungsvorgänge zwischen der Betriebstätte und dem Stammhaus saldiert werden müssen. Aber selbst nach dem neuen Konzept, unter dem interne Zahlungen stattfinden, die zumindest theoretisch einem Steuerabzug unterzogen werden könnten, hält die OECD das bisherige Grundprinzip…
Artikel 14 Abs. 3 des DBA-Tschechien enthält besondere Vorschriften über die 183-Tage-Zählung, derzufolge auch außerhalb Tschechiens verbrachte Tage fiktiv als Beschäftigungstage in Tschechien gelten. Im Fall einer konzerninternen Arbeitskräfteüberlassung nach Tschechien sind gemäß Artikel 14 Abs. 3 lit. b DBA-Tschechien demzufolge…
…Weiters gilt: "ein Tag, an dem der Steuerpflichtige in einem Staat - wenn auch nur kurz - anwesend ist, zählt für die Berechnung des Zeitraums von 183 Tagen in diesem Staat als Anwesenheitstag" (Z 5 OECD-Kommentar zu Art. 15 OECD-Musterabkommen). Beschäftigt daher ein österreichisches Transportunternehmen…
…Büros dieser Gesellschaft ausgeführt wird, dann ist - soferne keine Einkünftezurechnung an russische Innenarchitekten stattzufinden hat - das DBA-Russland nicht anwendbar. Sind daher die Planungshonorare der auf den Bahamas ansässigen Gesellschaft zuzurechnen, dann ist zu prüfen, ob die Zahlungen einem Steuerabzug nach § 99 EStG 1988 zu…
…einen Dienstvertrag, der jedoch aus Gründen, die dem Theater zuzuschreiben sind, vorzeitig gegen Zahlung einer Abfindungssumme beendet wird, dann unterliegt die Abfindungszahlung der inländischen Besteuerung. Das BM für Finanzen schließt sich in dieser Hinsicht der Beurteilung durch den deutschen Bundesfinanzhof an, der Abfindungen, die Arbeitnehmern…
…schweizerischen Muttergesellschaft verpflichtet, dieser die Kosten für Assistenzleistungen (Unterstützung im Bereich Marketing, Logistik, Werbung und EDV) zu ersetzen, so unterliegen diese Zahlungen jedenfalls als Vergütung für kaufmännische und technische Beratung der Abzugsbesteuerung gemäß § 99 Abs. 1 EStG. Ob diese Vergütungen Elemente abgelten, die als Überlassung…
…Erhebung der Abzugssteuer von den Vergütungen des Orchesters erlischt die Steuerpflicht der Orchestermusiker. Denn wird ein Bruttosteuerabzug von der an das Orchester geleisteten Gastspielvergütung vorgenommen und findet keine Antragsveranlagung hinsichtlich der erzielten Nettoeinkünfte statt, dann ist damit die Steuerpflicht der beschränkt steuerpflichtigen Orchestermusiker abgegolten (EAS…
…zufließen) fallen nach der Konsultationsvereinbarung nicht unter Artikel 17, sodass das Besteuerungsrecht daran ausschließlich bei Österreich liegt. Werden Zahlungen für Aufzeichnungsrechte an Tonaufnahmen (zB Studioaufnahmen auf Bild- und Tonträgern) oder sonst an künstlerischen Darbietungen (zB Konzerte) geleistet, dann wird dies idR eine Vergütung für die…
…unmittelbare Beteiligung durch die qualifizierte staatliche Einrichtung, sondern auf die Nutzungsberechtigung dieser ab. Die Nutzungsberechtigung hinsichtlich einer Dividende wird grundsätzlich der direkten Anteilseignerin zukommen, sofern ihr Nutzungs- und Verfügungsrecht über die gegenständlichen Dividenden nicht durch eine Verpflichtung zur Weiterleitung der Zahlung an einen Dritten eingeschränkt…
…an der Nichterfüllung der in lit b vorgesehenen Bedingung, dass die Vergütungen von einem Arbeitgeber gezahlt werden, der nicht in dem anderen Staat ansässig ist. Da der Arbeitgeber der in Italien ansässigen Arbeitnehmer in Österreich ansässig ist, kommt auf Grund des Erfordernisses der kumulativen Erfüllung…
…österreichische Gesellschaft alle Verfügungsrechte über die Anlage bis zur Bezahlung der letzten Kaufpreisrate vor, so deutet alles darauf hin, dass hier im wirtschaftlichen Ergebnis eine Veräußerung unter Rechtsvorbehalt gegen 36 Monatsraten stattgefunden hat. Der Umstand, dass eine Vertragsklausel dem polnischen Kunden die (theoretische) Möglichkeit einräumt…
…der Besteuerung im Quellenstaat. Quellenstaat ist hierbei nicht jener Staat, in dem die sportliche Darbietung ausgetragen wird, sondern jener Staat, aus dem die Zahlungen stammen (hier: Österreich). Fließen - wie im ggstl. Fall - die Zahlungen der Ö-GmbH nicht unmittelbar dem Sportler, sondern im Sinn von…