…gelegen ist, weil sich dort der gemeinsame Wohnort mit der Lebensgefährtin und der gemeinsamen Tochter befindet, weil er sich weiters überwiegend in Bulgarien aufhält und weil für ihn als deutschem Staatsbürger seine Heimat nie in Österreich gelegen war, dann ist es im Grunde richtig, dass…
…ein inländischer Wohnsitz, der unbeschränkte Steuerpflicht für die Auslandseinkünfte nach sich zieht. Diese unbeschränkte Steuerpflicht besteht unabhängig davon, ob sich der Lebensmittelpunkt in Hongkong befindet oder nicht. Falls Einkünfte in Hongkong einer vergleichbaren Einkommensbesteuerung unterliegen, dann könnte auf österreichischer Seite im Rahmen des § 48 BAO…
…besteht, den Eintritt einer Doppelbesteuerung durch Maßnahmen nach § 48 BAO zu beseitigen. Hiebei kann auch dann eine Freistellung der im Ausland besteuerten Einkünfte ausgesprochen werden, wenn der inländische Wohnsitz deshalb beibehalten wird, weil die Ehegattin wegen hier schulpflichtiger Kinder weiterhin in Österreich lebt. 31. Oktober…
Hat ein im Ausland Erwerbstätiger in einem österreichischen Appartementhaus ein Appartement angemietet, das ihm als (einzige) Wohnmöglichkeit dient, dann stellt dies einen steuerlichen Wohnsitz im Sinn des § 26 BAO dar, der einerseits zur unbeschränkten Steuerpflicht und andererseits zur "Ansässigkeit" im Sinn der Doppelbesteuerungsabkommen führt. Der…
Hat eine Österreicherin, die bisher als Grenzgängerin ihre schweizerischen Arbeitnehmereinkünfte in Österreich versteuert hat, einen in der Schweiz lebenden - und dort ansässig gewordenen - Österreicher geheiratet und lebt sie fortan dauerhaft am gemeinsamen schweizerischen Wohnsitz, dann wird davon auszugehen sein, dass sich ihre Ansässigkeit von Österreich…
Nehmen deutsche und französische Staatsbürger Beschäftigungen bei schweizerischen Firmen an und mieten sie hiezu Wohnungen im grenznahen Raum Vorarlbergs, um von dort aus als Pendler ihrer Arbeit in der Schweiz nachzugehen, so wird sehr eingehend zu untersuchen sein, ob sich hiedurch nicht der Mittelpunkt ihrer…
…Lebensinteressen, führt dies grundsätzlich dazu, dass die Schweiz hiedurch die Stellung des Ansässigkeitsstaates im Sinn des DBA-Schweiz erlangt. Dies hat zur Folge, dass Österreich nach Maßgabe des DBA-Schweiz auch dann keine Besteuerungsrechte an Auslandseinkünften dieses Steuerpflichtigen geltend machen kann, wenn dies auf Grund…
…bezogenen Gehälter der US-Besteuerung zu unterziehen. Denn die USA hatten bis zur Wohnsitzverlegung bloß die Qualifikation des "Nichtansässigkeitsstaates" und gemäß Artikel 15 des DBA-USA (1996) dürfen Einkünfte aus unselbständiger Arbeit nur dann im Nichtansässigkeitsstaat besteuert werden, wenn die Arbeit dort ausgeübt worden ist…
Tritt ein in Österreich ansässiger Dienstnehmer eines multinationalen Konzerns unter Beendigung seines inländischen Dienstverhältnisses für 5 Jahre in die Dienste einer US-Gesellschaft desselben Konzerns und wird er für diese Dauer von seiner Familie begleitet, wobei der Sohn in eine internationale Schule in den USA…
Erwirbt ein holländischer Staatsbürger, der als EDV-Berater für seinen zypriotischen Arbeitgeber in zahlreichen Drittstaaten tätig ist, nach Verlegung des Hauptwohnsitzes von Ungarn in die USA in Österreich ein Feriendomizil, das er als Zweitwohnsitz nutzen wird (wobei keine Inlandseinkünfte erzielt werden), dann muss Österreich ab…
Ist der Lebensmittelpunkt eines leitenden Mitarbeiters einer US-Wirtschaftszeitung mit Verantwortungsbereich für die Schweiz, Österreich, Italien sowie Zentral- und Osteuropa mit seinem schweizerischen Wohnsitz verknüpft, dann ist die Schweiz gemäß Artikel 15 Absatz 1 des österreichisch-schweizerischen Doppelbesteuerungsabkommens als Ansässigkeitsstaat berufen, die Gesamtbezüge der Besteuerung…
Verlegt ein österreichischer Staatsbürger nach Auflösung seines schweizerischen Dienstverhältnisses ab 1. November 1997 seinen Wohnsitz und damit den Mittelpunkt seiner Lebensinteressen aus der Schweiz nach Österreich zurück und wird er hier auf selbständiger Basis als EDV-Berater tätig, dann ist bereits für 1997 eine Steuererklärung…
Eine in der Schweiz ansässige Persönlichkeit, die in Österreich eine Hochschulprofessur übernimmt, hat nur dann ihr schweizerisches Kapitalvermögen der österreichischen Vermögensbesteuerung und die daraus fließenden Erträgnisse der österreichischen Einkommensbesteuerung zu unterwerfen, wenn der Mittelpunkt der Lebensinteressen aus der Schweiz nach Österreich verlagert wird. Ein…
…unterhaltenen Betriebstätte (vermutlich seine ehemalige Wohnung) zu werten sein, sodass nach Artikel 7 DBA-Schweiz das Besteuerungsrecht daran Österreich zusteht und die Schweiz zur Steuerfreistellung verpflichtet ist, und zwar auch dann, wenn im Zuflusszeitpunkt keine österreichische Betriebstätte mehr besteht. Bundesministerium für Finanzen, 27. April 2006
Ein deutscher Staatsbürger, der in der Schweiz den Mittelpunkt seiner Lebensinteressen unterhält und der dort einer "modifizierten Pauschalbesteuerung" unterliegt, nach der seine Einkünfte aus österreichischen Quellen in die schweizerische Besteuerungsgrundlage einzuschließen sind, erfüllt die in Artikel 4 Abs. 4 DBA-CH geforderte Ansässigkeitsvoraussetzung, so dass…
Ein deutscher Staatsbürger, der in der Schweiz den Mittelpunkt seiner Lebensinteressen unterhält und der dort einer "modifizierten Pauschalbesteuerung" unterliegt, nach der seine Einkünfte aus österreichischen Quellen in die schweizerische Besteuerungsgrundlage einzuschließen sind, erfüllt die in Artikel 4 Abs. 4 DBA-CH geforderte Ansässigkeitsvoraussetzung, so…
Übersiedelt die Familie eines in Vorarlberg wohnhaften Grenzgängers, dessen schweizerischer Arbeitsort sich in dem etwa 30 km entfernten Buchs befindet, an einen 370 km entfernten Wohnort in Deutschland, so ist ernstlich zweifelhaft, ob angesichts der Beibehaltung des schweizerischen Arbeitsortes eine Verlegung des Mittelpunktes der Lebensinteressen…
Artikel 4 Abs. 3 DBA-Liechtenstein sieht vor, dass eine ständige Wohnstätte nur dann einen Wohnsitz im Sinn des DBA begründet, wenn die "fremdenpolizeilichen Voraussetzungen für einen dauernden Aufenthalt" erfüllt sind. Hiedurch soll sichergestellt werden, dass durch bloße faktische (aber illegale) Wohnsitznahmen in Liechtenstein keine…
Verlegt eine Ziviltechnikerin ab 28. November 1999 für voraussichtlich vier Jahre ihren Wohnsitz in die Schweiz, um dort vor Ort innerhalb dieser Zeitspanne einen Großauftrag eines schweizerischen Unternehmens zu bearbeiten, wobei sowohl die achtjährige Tochter (nach Beendigung des Volksschul-Wintersemesters) als auch der Lebensgefährte ab…
…Mittelpunkt der Lebensinteressen auch tatsächlich in der Schweiz befindet; denn die Schweiz zählt nach dem derzeitigen Informationsstand zu jenen Staaten, die auch im Fall eines bloßen Zweitwohnsitzes den Progressionsvorbehalt in Anspruch nehmen. 30. September 1998 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung…