Fließen der in Österreich ansässigen Witwe eines als Autor, Regisseur und Schauspieler tätig gewesenen österreichischen Künstlers Tantiemen und Wiederholungshonorare aus Deutschland zu, dann ist für die Frage, ob diese Zahlungen nach Artikel 12 DBA-Deutschland in Deutschland steuerfrei zu stellen sind oder ob sie unter…
Die Frage der steuerlichen Behandlung von sogenannten Wiederholungshonoraren für die nochmalige Ausstrahlung einer deutschen TV-Produktion im Fernsehen wurde anläßlich der österreichisch-deutschen Verständigungsgespräche vom 14.5.1999 in Berlin besprochen. Abschn. C Z. 2 des Ergebnisprotokolls enthält hiezu folgende Feststellung : "Wiederholungshonorare, die Schauspieler für…
…in einem Verständigungsverfahren von einer ehemaligen Auslegungsvariante abgerückt wird oder wenn man sich von einer anerkannten OECD-Auslegungsregel distanziert. Im Fall der Verständigung über die steuerliche Behandlung der Wiederholungshonorare, derzufolge diese als Lizenzgebühren einzustufen sind (AÖFV Nr.134/99) liegen keine derartigen besonderen Gegebenheiten vor…
…ist dieses Entgelt in Österreich unter Progressionsvorbehalt von der Besteuerung freizustellen; und zwar auch dann, wenn Wiederholungsübertragungen entgeltfrei erfolgen können; diese Beurteilung stützt sich auf die in Ziffer 18 des OECD-Kommentars zu Artikel 12 dargelegte Auffassung. Artikel 17 Abs. 1 Satz 3 DBA-Deutschland…
…Maßgebend ist hierbei, ob aus den Umständen des Einzelfalles (Umstände der Abwesenheit, ihrer Dauer, ihrer Wiederholung und der Entfernung) auf einen Rückkehrwillen geschlossen werden kann (VwGH 9.12.2004, 2004/14/0023). Auslandsabwesenheiten wirken in solchen Fällen daher nur hemmend auf den Fristenlauf, der gegebenenfalls…
…sein (ohne dass dies einer Beibringung eines neuerlichen Vordruckes für diesen Jahreszeitraum bedarf). Durch EAS 3097 sind in dieser Hinsicht keine Änderungen oder "Verschärfungen" erfolgt. Denn die Kernaussage der EAS 3097 betrifft lediglich eine Wiederholung dessen, was bereits in EStR 2000 Rz 8023 gesagt ist…
…vom Gesamtbild der Verhältnisse abhängen. Nach Auffassung des BMF wird - wie sich aus dem OECD-Beispiel erschließen lässt - der jährliche Wiederholungszeitraum umso länger sein müssen, je kürzer die jährliche Standortnutzung ausfällt. Aber auch bei längeren Nutzungszeiträumen wird eine bloß einmalige Wiederholung, sonach ein Vertragsabschluss für…