…Bezug für frühere Dienstleistungen" (ohne Ähnlichkeitserfordernis mit den Ruhegehältern) doch der Besteuerung in Österreich entzogen und Deutschland als Wohnsitzstaat zugewiesen sind. Unter den gegebenen Umständen vertritt das BM für Finanzen daher die Auffassung, daß die inländische Lohnsteuerabzugspflicht wahrzunehmen ist. Nur wenn der Nachweis erbracht wird…
…dem Artikel 17 Abs. 1 des OECD-Musterabkommens entsprechende Bestimmung enthält, dann sind die Vergütungen unter Progressionsvorbehalt in Österreich von der Besteuerung freizustellen. Zur Beachtung : Die Verträge mit Ungarn und mit der seinerzeitigen Sowjetunion (bezügl. der territorialen Weitergeltung siehe Erlass AÖFV. Nr. 178/1999) wenden…
…Wohnsitzdefinition des auf dem Gebiete der Einkommens- und Vermögensbesteuerung am 5. November 1969 abgeschlossenen neuen Abkommens hat daher keine unmittelbare Bedeutung für den weiter bestehenden Restteil des Abkommens vom 7. Dezember 1955. 26. Juli 1993 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…als Schuldner der dem britischen und dem US-Künstler von ihr zu zahlenden Auftrittsgagen gemäß § 100 Abs. 2 letzter Satz EStG 1988 ihrerseits zu einem 20%igen Steuerabzug verpflichtet ist. Denn anders als im Fall einer Lohnsteuerabzugsverpflichtung sieht das EStG 1988 im Fall der Abzugsverpflichtung…
…Steuerbefreiung für die amerikanischen Lehrbeauftragten (es sei denn, der US-Lehrbeauftragte optiert gemäß Artikel 28 Abs. 3 DBA-USA für eine Weitergeltung des alten Abkommens für ihn um weitere 12 Monate). 12. Jänner 1998 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…sonach keine Besteuerung des mit 50 angenommenen Wertzuwachses vornehmen. Damit stellt sich die Frage, ob im Fall des Todes des Steuerpflichtigen in der Schweiz "eine Maßnahme des Steuerpflichtigen" vorliegt, die zur Steuerfestsetzung in Österreich Anlass geben kann, wenn die Beteiligung im Erbweg auf die in…
…in Wirksamkeit getreten. Es kann in beiden Fällen eine Weitergeltung des alten Abkommens um jeweils 1 Jahr erwirkt werden und zwar durch schriftliche Erklärung gegenüber dem IRS-Service-Center in Philadelphia. 23. November 1998 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…seinerzeit mit der Sowjetunion abgeschlossene Doppelbesteuerungsabkommen geschützt bleiben, wird derzeit mit dem österreichischen Bundesministerium für Auswärtige Angelegenheiten geprüft. Nach Auffassung des Bundesministeriums für Finanzen, die sich an der Haltung der deutschen Steuerverwaltung orientiert (Hinweis auf BStBl. I 1992, S 114), wird von einer Weitergeltung des…
…der Haltung der deutschen Steuerverwaltung orientiert (Hinweis auf BStBl. I 1992, S 114), wird von einer Weitergeltung des am 10. April 1981 mit der UdSSR abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommens gegenüber der Russischen Föderation und den anderen Nachfolgestaaten (ausgenommen die Baltischen Staaten) auszugehen sein. Daher kann auf der…
…besonders geregelte Einkünfte) fallen, sodass diesfalls Deutschland als Wohnsitzstaat das Besteuerungsrecht zusteht. Es wäre aber unzulässig, dass lediglich Österreich dem Abkommen eine derartige Interpretation zumisst und damit eine abkommenswidrige internationale Doppelnichtbesteuerung verursacht. 14. November 1996 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…Artikel 7 DBA-USA der österreichischen Besteuerung unterliegen. Denn die steuerliche Erfassung von Einkünften aus einer ehemaligen gewerblichen Tätigkeit einer Betriebstätte obliegt dem Betriebstättenstaat (VPR 2010 Rz 244 und VwGH 6.3.1984, 83/14/0107). Die nachträglichen Einkünfte werden aber der inländischen Betriebstätte nur…
…schweizerische Konzerngesellschaft weiterzubelasten; denn es handelt sich hierbei um (nachträgliche) Entgelte für eine Tätigkeit, deren Nutznießer die schweizerische Konzerngesellschaft war. Die Entgelte dürfen daher aufwandmäßig die Gewinne der österreichischen Gesellschaft nicht belasten. 11. Februar 2003 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…darnach, dass das für aktive Dienstleistungen nach Artikel 15 DBA maßgebende Kausalitätsprinzip nicht auch auf diese Unterlassungsleistungen angewendet wird und dass daher das gesamte Pauschalentgelt im Zuflussjahr der österreichischen Besteuerung unterliegt. Der Umstand, dass die Pauschalvergütung auf Seiten der USA keiner Besteuerung unterzogen wird, kann…
…dann steht das Besteuerungsrecht daran ausschließlich Deutschland zu. Zwar löst nach österreichischem innerstaatlichen Recht der Zufluss im Jahr 2004 Steuerpflicht aus (Rz 19 ESt-RL 2000); diese kann sich allerdings auf Grund des DBA-Deutschland nur für Zwecke des Progressionsvorbehaltes auswirken. Im gegebenen Zusammenhang sind…
…zu stellen gewesen wären. Es ist daher sachgerecht, daß unter diesen Umständen die Entschädigung ebenfalls steuerpflichtig gestellt wird. Der Umstand, daß Deutschland auf Grund des DBA sein Recht zur Vornahme dieser Besteuerung an Österreich abtreten muß, läßt es als nicht sachgerecht erscheinen, wenn Österreich dieses…