…erfasst wurden und die österreichische Abzugssteuer nach § 99 EStG 1988 in den USA zur Anrechnung gebracht worden ist. Wird nunmehr im Nachhinein - nach Wechsel des steuerlichen Vertreters - beim Finanzamt Eisenstadt ein Rückzahlungsantrag eingebracht und darin ein Entgeltsplittung behauptet, wonach die Entgelte in ein steuerpflichtiges Schauspielerhonorar…
Mit der steuerlichen Behandlung von US-Individual Retirement Accounts haben sich bisher EAS 216 vom 10. Dezember 1992 und EAS 2886 vom 24. September 2007 befasst. Hierbei wurde die Auffassung vertreten, dass - in Anwendung des österreichischen Steuerrechts - jeder Kapitalertrag auf einem US-Bankkonto dem Kontoinhaber…
…EAS 268 vertretenen Auffassung) dieser Dienstnehmer im Fall der Aufgabe seines inländischen Wohnsitzes in dieser Zeit aus der inländischen unbeschränkten Steuerpflicht aus und es endet für diesen Zeitraum daher auch die inländische "Ansässigkeit" im Sinn von Artikel 4 DBA-Großbritannien. Eine Anwendbarkeit des österreichisch-britischen…
…so unterhält die deutsche Gesellschaft damit einen inländischen "ständigen Vertreter" im Sinn von § 98 Z 3 EStG und gleichzeitig eine "Betriebstätte" (personenbezogene Betriebstätte) im Sinn von Artikel 4 des DBA-Deutschland. Stehen dem Dienstnehmer besondere Räumlichkeiten für die Ausübung seiner Tätigkeit zur Verfügung (zB in…
…Eine Vertreterbetriebstätte wird hingegen dann nicht anzunehmen sein, wenn für das finale Zustandekommen des Vertrages noch weitere Schritte im unmittelbaren Kontakt mit dem deutschen Unternehmen zu setzen sind und daher mit Unterfertigung der standardisierten Dokumente die Dienstleistung noch nicht abschließend gekauft worden ist. Ob nun…
…würde dies zu Doppelnichtbesteuerungen führen, da diesfalls DBA-Partnerstaaten die einer inländischen Vertreterbetriebstätte zuzurechnenden Einkünfte steuerfrei stellen müssten, ohne dass Österreich korrespondierend die DBA-Besteuerungsansprüche wahrnehmen könnte. Ist daher ein Begriff des innerstaatlichen Steuerrechts mehreren Auslegungen zugänglich, wird jener Auslegungsvariante der Vorzug zu geben sein…
…Weise der Berufsausübung des Konsulenten in Österreich dient, würde nicht die Qualifikation einer "Betriebstätte" zukommen. Wenn allerdings der Konsulent auch Verkaufsaufträge für die sanmarinesische GmbH abschließt, dann deutet dies darauf hin, dass sich die in San Marino angesiedelte Gesellschaft eines ständigen Vertreters in Österreich bedient…
…den Grundsätzen des § 5 EStG zu erfolgen, sodass gemäß § 2 Abs. 5 EStG eine Betriebstättengewinnermittlung nach einem vom Kalenderjahr abweichenden Wirtschaftsjahr zulässig ist. Die finanzamtliche Zustimmung gemäß § 2 Abs. 7 EStG ist zwar erforderlich, wird aber bei Vorliegen gewichtiger betrieblicher Gründe (Umstellung des Gewinnermittlungszeitraumes durch…
…eine "Betriebstätte" im Sinn des DBA-Deutschland in Deutschland hätte (siehe auch EAS 633 in einem reziproken Fall). Die bloße Entgegennahme und Weiterleitung von Briefpost allein reicht indessen nach Auffassung des BM für Finanzen noch nicht aus, um die Kanzlei zum ständigen Vertreter zu machen…
…Eine Vertreterbetriebstätte wird hingegen dann nicht anzunehmen sein, wenn für das finale Zustandekommen des Vertrages noch weitere Schritte im unmittelbaren Kontakt mit dem deutschen Unternehmen zu setzen sind und daher mit Unterfertigung der standardisierten Dokumente das Produkt noch nicht abschließend gekauft worden ist. Ob nun…
…Arbeiten ist allerdings auch erkennbar, dass in solchen und ähnlichen Fällen mehrere Staaten nicht das Entstehen einer "Vertreterbetriebstätte" als gegeben annehmen, sondern dass sie darin den Entzug des von der Tochtergesellschaft aufgebauten Kundenstockes sehen und eine Verletzung des Fremdverhaltensgrundsatzes darin erblicken, dass der Tochtergesellschaft hierfür…
…setzt voraus, dass in Österreich kein steuerlicher Wohnsitz im Sinn von § 26 BAO als Zweitwohnsitz aufrechterhalten wird und dass auch kein Fall einer Brüssel-Entsendung durch eine österreichische Körperschaft öffentlichen Rechts vorliegt), dann bestehen innerhalb des Kalenderjahres, in dem dieser Wechsel stattgefunden hat, zwei Veranlagungszeiträume…
…wechselt er dadurch aus der inländischen unbeschränkten in die beschränkte Steuerpflicht. Da mit Mexiko noch kein Doppelbesteuerungsabkommen besteht, löst dieser Wegzug nicht die Folge einer steuerlichen Erfassung der in der GmbH-Beteiligung angesammelten stillen Reserven aus (kein Fall einer Wegzugsbesteuerung). Sollte ab dem Wirksamwerden des…
…3 KStG (Wechsel von der Steuerbefreiung der Gewinnausschüttung der Enkelgesellschaft zur Steuerpflicht mit Auslandssteueranrechnung) ein. Befindet sich allerdings die Geschäftsleitung der österreichischen Zwischengesellschaft in einem DBA-Partnerstaat Österreichs, so wird damit zu rechnen sein, dass dieser Staat die steuerliche Erfassung der von der Enkelgesellschaft vorgenommenen…
…dass die Abtretung des Geschäftsanteiles "mit dinglicher Wirkung" zum Beginn des 1. Jänner 1990 erfolgt, und wurde die wirtschaftliche Verfügungsmacht über den Geschäftsanteil tatsächlich erst mit 1. Jänner 1990 übertragen, so hat die steuerlich maßgebende Veräußerung an diesem letztgenannten Tag stattgefunden. Denn steuerlich relevant ist…
Beschäftigt ein österreichisches Unternehmen einen in Deutschland ansässigen reisenden Vertreter, der eine nicht auf bestimmte Staaten begrenzte Vollmacht für Vertragsabschlüsse besitzt, dann kann seine Tätigkeit nur dann eine "Vertreterbetriebstätte" des österreichischen Unternehmens in anderen DBA-Partnerstaaten auslösen, wenn diese Vollmacht dort "gewöhnlich" ausgeübt wird (siehe…
…lässt sich wegen der Sachverhaltsabhängigkeit der Frage im ministeriellen EAS-Verfahren nicht entscheiden. In Grenzfällen sollte nach Auffassung des BM für Finanzen allerdings dann, wenn seitens der deutschen Steuerverwaltung der Bestand einer österreichischen "Vertreterbetriebstätte" verneint wird, die deutsche Beurteilung auf österreichischer Seite korrespondierend nachvollzogen werden…
…eingehenden Untersuchung darüber, ob der Dienstleister tatsächlich im Sinn von Artikel 5 Abs. 5 DBA-Deutschland "unabhängig" ist; ist das deutsche Unternehmen im wesentlichen der einzige Auftraggeber des Dienstleisters, dann wird Abhängigkeit angenommen (Z 38.6 OECD-Kommentar zu Art. 5 OECD-MA); sollte aber…
…Deutschland als Vertreter zur Betreuung des deutschen Marktes angestellt und ist dieser Vertreter für eine umfassende Kundenbetreuung, die auch den Abschluss von Verträgen beinhaltet, zuständig, so spricht vieles dafür, dass dieses Handelsunternehmen hiedurch eine "Betriebstätte" im Sinn von Ziffer 10 lit. a des Schlussprotokolls zu…
…von der Besteuerung freizustellenden Einkünfte dürfen bei der Veranlagung dieses Jahres auch nicht für Zwecke des Progressionsvorbehaltes in Österreich angesetzt werden, da die Geltendmachung des Progressionsvorbehaltes gemäß Art. 15 Abs. 3 DBA-D nur dem "Wohnsitzstaat" zusteht, das ist im Fall des Doppelwohnsitzes jener Staat…