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3 228 Treffer361 msnur geltende Fassungen
EAS 1566Teilnahme von Expatriates an einem Konzern-"award-program"
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftA 13/20-IV/4/9929.11.1999

…1998 steuerlich zugeflossen ist. Aus dem VwGH-Erkenntnis vom 14. 12. 1988, 87/13/0030, ÖStZB 1998, 209, kann für den gegenständlichen Fall keine gegenteilige Rechtsbeurteilung (nämlich Zufluß erst bei Anfall der Alterspension) herausgelesen werden. Aus dem Erkenntnis ergibt sich lediglich, daß im Jahr der…

EAS 2769Veräußerung der Anteile an einer tschechischen vermögensverwaltenden v.o.s.
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0552-IV/4/200609.11.2006

…das Besteuerungsrecht am Wertzuwachs der tschechischen Liegenschaft nicht durch die gewählte Gestaltung, sondern durch die Zuteilungsregel für unbewegliches Vermögen im DBA-CSSR. Durch die beschriebenen Vorgänge wird daher nicht auf österreichischer, sondern nur auf tschechischer Seite die steuerliche Erfassung des Wertzuwachses in der Liegenschaft vermieden.…

EAS 26Gründung polnischer Busunternehmen durch Österreicher
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftJ 517/1/1-IV/4/9127.09.1991

…Abkommens grundsätzlich in Österreich der Besteuerung. Eine Besteuerung in Polen - und korrespondierend dazu eine Steuerfreistellung unter Progressionsvorbehalt in Österreich - kann nur insoweit stattfinden, als die Tätigkeit in Polen ausgeübt wird (Arbeitszeiten, die auf polnischem Staatsgebiet zugebracht werden). Ob die Wahrnehmung der Steuerpflicht in Österreich nur…

EAS 2892Schweizerische Holdinggesellschaft mit schweizerischem Gesellschafter
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1286-IV/4/200717.09.2007

…der DBA-Anwendung in BMF 30.11.2006, BMF-010221/0187-IV/4/2006). Handelt es sich um eine "Briefkastengesellschaft", dann wird jedenfalls von Funktionslosigkeit auszugehen sein, weil eine Briefkastengesellschaft "keine Leistung erbringen kann" (VwGH v. 22.3.1995, 93/13/0076). Die Wahrnehmung der…

EAS 2137Schweizerische Versandhandelsaktivitäten unter Zwischenschaltung einer irischen non-resident-company und unter Nutzung der Dienstleistungen eines österreichischen Fulfilmenthauses
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0101/41-IV/4/0205.11.2002

…die sehr wohl der schweizerischen S.A. die Ausübung ihrer Geschäftstätigkeit in Österreich ermöglicht hat. Dies wird vor allem dann zutreffen, wenn die Zurverfügungstellung des Personals des Fulfilmenthauses einem Arbeitskräfteverleih wesentlich eher vergleichbar ist, als der Erbringung einer gewerblichen Dienstleistung unter der Verantwortung des Fulfilmenthauses…

EAS 2402Generalplanung eines inländischen Bauvorhabens durch eine deutsche Architekten-ARGE
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 1/51-IV/4/0305.01.2004

…Österreich würde wegen fehlgeleiteter Interpretation des nationalen Rechtes keine Besteuerung vornehmen. Ein solches Auslegungsergebnis kann nicht als den Intentionen des Gesetzes entsprechend angesehen werden und ist daher als gesetzwidrig abzulehnen.     05. Jänner 2004 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

EAS 2204Mitwirkungspflichten bei der Prüfung internationaler Verrechnungspreise
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 4282/14-IV/4/0207.01.2003

…Verrechnungspreisgrundsätzen eine maßgebende Rolle bei der Beurteilung zu, wo die Zumutbarkeitsgrenzen multinationaler Unternehmen liegen, wenn es um die Prüfung internationaler Verrechnungspreise geht. Wurde im Rahmen eines Betriebsprüfungsverfahrens aufgedeckt, dass Markenrechte im Jahr 1997 offenkundig unterpreisig an eine in Zug in der Schweiz errichtete Tochtergesellschaft verkauft…

EAS 66Legale Keinmalbesteuerung im Verhältnis zu Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftH 2947/1/1-IV/4/9207.01.1992

…dass hier das eigenartige Ergebnis eintritt, dass das österreichische Unternehmen insgesamt einen Gewinn von S 1,800.000 erzielt, dafür aber in keinem der beiden Staaten Steuer entrichten muss:   | Jahr 1 | Österreich | 2.000.000,00 | | Deutschland | - 2…

EAS 525Grenzüberschreitende verschmelzende Umwandlung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 21.63/34/1-IV/4/9411.11.1994

…steuerlichen Rechenwerk ein Buchverlust eintreten; dann nämlich, wenn an die Stelle des Beteiligungsmarktwertes die niedrigeren Buchwerte des österreichischen Bankbetriebes treten. Nach österreichischem Recht wäre die Firmenwertkomponente des Buchwertverlustes verteilt auf 15 Jahre abschreibbar. Die Frage, ob dieser Abschreibungsaufwand auf Grund des anzuwendenden Doppelbesteuerungsabkommens bei der…

EAS 1973Sprengstoffentsorgung durch eine deutsche Gesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 8/53-IV/4/0108.01.2002

…Erdreich zu entsorgen, wobei das Gefahrengut in Österreich geborgen, gefahrengutgerecht umgepackt und sodann nach Deutschland zur eigentlichen Entsorgung abtransportiert wird, dann besteht bereits nach österreichischem inländischen Recht keine beschränkte Körperschaftsteuerpflicht der deutschen Gesellschaft, wenn diese Arbeiten ohne Nutzung einer inländischen Betriebstätte im Sinn von § 29…

EAS 2095Auslieferungslager in den Räumen einer inländischen Tochtergesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 4282/6-IV/4/0226.08.2002

…in Bern die Einleitung eines internationalen Verständigungsverfahrens zu beantragen; im Rahmen dieses Verfahrens könnte dann in grenzüberschreitender Abstimmung zwischen den beiden Verwaltungen eine Funktionsanalyse und eine darauf aufbauende Gewinnaufteilung vorgenommen werden.   26. August 2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

EAS 2271Inländische "Kundenbetreuung" durch ein deutsches Handelsunternehmen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0101/16-IV/4/0302.04.2003

…kann eine bindende Entscheidung über die Betriebstätteneigenschaft dieser Büros wegen der Sachverhaltsabhängigkeit nicht auf ministerieller Ebene getroffen werden; diese Entscheidung muss daher dem zuständigen Finanzamt vorbehalten bleiben. Bestätigt sich die Richtigkeit der Betriebstättenvermutung und leitet diesfalls das deutsche Unternehmen (nachweisbar) auf deutscher Seite ein Verständigungsverfahren…

EAS 911Abhaltung von Managementseminaren in Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftD 49/2-IV/4/9612.07.1996

…Die Abgrenzungskriterien sind in AÖF Nr. 184/1984 festgelegt. Ob der eine oder andere Fall vorliegt, muss zunächst vom Abgabepflichtigen selbst beurteilt werden. Im Zweifel sollte diese Eigenbeurteilung dem zuständigen deutschen und österreichischen Finanzamt (in Deutschland zB im Wege des deutschen Veranstalters) zur Kenntnis gebracht…

EAS 909Frage des BP-Abschlusses bei laufenden Verständigungs- und Amtshilfeverfahren
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 4283/2-IV/4/9612.07.1996

…mehr zu erwarten sind. Der ausländischen Verwaltung wird hierbei aber eine zumindest 3 monatige Frist (ab Absendung des Amtshilfeersuchens durch das BM für Finanzen) für eine erste Reaktion zu dem Amtshilfeersuchen zugebilligt werden müssen. Anmerkung: Die erwähnte Abstimmung mit Vertretern der deutschen Steuerverwaltung fand anlässlich…

EAS 507Verlagerung von Planungsarbeiten nach Österreich
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftT 1268/1/1-IV/4/9422.09.1994

…einer gemäß Artikel 10 des österreichisch-schweizerischen Doppelbesteuerungsabkommens auf 5% herabgeminderten Kapitalertragsteuer belastet werden. Es wird allerdings um Verständnis gebeten, dass steuerliche Unternehmensberatung nicht zum Aufgabenkreis des Bundesministeriums für Finanzen zählt. Sollten daher weitere Fragen zur steueroptimalen Gestaltung der Geschäftsbeziehungen zu Österreich auftreten, wird gebeten…

EAS 1471Bauplanung und Bauüberwachung in Rumänien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftH 266/3-IV/4/9905.07.1999

…Zeit lange dauern, würde es von österreichischen Kontrolleinrichtungen der öffentlichen Verwaltung vermutlich als Ermessensmissbrauch gewertet werden, wenn grundlos darauf verzichtet wird, österreichische DBA-Partnerstaaten im Rahmen des hiefür vorgesehenen internationalen Verständigungsverfahrens zur Vertragseinhaltung zu veranlassen und wenn anstelle dessen auf der Grundlage von § 48 BAO…

EAS 342Kostendurchleitung in Steueroasen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 2163/10/2-IV/4/9303.12.1993

…wird, so kann dies nach den Erfordernissen des Abs. 2 des Schlussprotokolls zu Artikel 3 des österreichisch-deutschen Amtshilfevertrages, BGBl. Nr. 249/1955, zu einer diesbezüglichen Verständigung der deutschen Steuerverwaltung führen. 3. Dezember 1993 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

EAS 3371Liechtensteinische Rechtsanwaltskanzlei mit Beteiligung an einer schweizerischen Rechtsanwalts-AG und einer FL-Anstalt
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0541-VI/8/201513.06.2016

…ist, dass die beschriebene Gestaltung vorrangig auf die Erlangung dieser Abkommensvorteile gerichtet war. Dies würde andernfalls dem Sinn und Zweck des Abkommens widersprechen, der nicht darin gelegen ist, bloß eine vorteilhaftere steuerliche Behandlung zu erlangen (vgl. Abs. 1 des Kommentars zu Artikel X Abs. 7…

EAS 2354Kanzleiverlegung nach Liechtenstein
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 3202/5-IV/4/0306.10.2003

…ist". Auf Grund dieser Rechtsauffassung kann daher auch bei DBAs mit Anrechnungsmethode durch eine steuerliche Erfassung im Jahr der Betriebsverlegung sichergestellt werden, dass nicht im Fall einer nachfolgenden Wohnsitzverlegung dieses Abkommen einer späteren Besteuerung entgegensteht. Unter diesen Gegebenheiten vermag daher auch der Umstand, dass Liechtenstein…

EAS 1033Deutsche Workshopleiter bei einer österreichischen Akademie
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 282/1-IV/4/9710.03.1997

…Frage, ob die hiefür bezogenen Vergütungen in Österreich oder in Deutschland der Einkommensbesteuerung zu unterziehen sind, darnach, ob die Tätigkeit als vortragende Tätigkeit oder als unterrichtende Tätigkeit einzustufen ist. Die Abgrenzungskriterien sind in AÖF Nr. 184/1984 festgelegt. Ob der eine oder andere Fall vorliegt…