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16 Treffer1401 msnur geltende Fassungen
EAS 2032Dienstnehmer der österreichischen Konzerngesellschaft mit Geschäftsführerfunktion in der tschechischen Betriebstätte einer deutschen Konzerngesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftM 774/1-IV/4/0213.06.2002

…der Fall so zu sehen sein, dass die österreichische Gesellschaft der einzige Arbeitgeber des Verkaufsleiters ist und dass er im Wege eines Arbeitsgestellungsvertrages von der österreichischen der deutschen Kapitalgesellschaft zwecks Wahrnehmung der erwähnten Geschäftsführerfunktion zur Verfügung gestellt worden ist (Arbeitskräftegestellung), dann unterliegen die gesamten von…

EAS 2892Schweizerische Holdinggesellschaft mit schweizerischem Gesellschafter
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1286-IV/4/200717.09.2007

…93/13/0076). Die Wahrnehmung der Interessenlage des 100-prozentigen Gesellschafters einer österreichischen Kapitalgesellschaft erfordert Dispositionen, die von einer Briefkastengesellschaft nicht wahrgenommen werden können. Durch eine Zwischenschaltung einer solchen Holdinggesellschaft kann daher nicht die abkommensgemäß Österreich überlassene 15-prozentige Quellenbesteuerung für Gewinnausschüttungen an in der…

EAS 1783US-NGO mit inländischen Bankkonten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftI 160/1-IV/4/0109.01.2001

…den betreffenden vier Jahren der Ort der Geschäftsleitung der NGO tatsächlich gelegen ist. Wird ein Österreicher lediglich zum Schatzmeister der NGO gewählt, wobei der Präsident und der Generalsekretär samt der für die Wahrnehmung dieser Leitungsfunktionen benötigten Räumlichkeiten außerhalb Österreichs liegen, dann deutet dies darauf hin…

EAS 809Grenzgänger als Vorstandsmitglied einer liechtensteinischen Stiftung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 13/2-IV/4/9605.02.1996

…wenn die Stiftung nicht auf privatrechtlicher, sondern auf öffentlich-rechtliche Grundlage geschaffen wurde und ihre Aufgabe im Bereich der Wahrnehmung des staatlichen Sozialversicherungsbereiches gelegen wäre. In diesem Fall würde gemäß Artikel 19 DBA-Liechtenstein in Österreich Steuerfreistellung zu gewähren sein. Ob der eine oder andere…

EAS 824Errichtung eines Hilfsstützpunktes in England für ein österreichisches Produktionsunternehmen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 34/1-IV/4/9605.03.1996

…nach Österreich weiterzuleiten; bloß physisch Reklamationsware entgegenzunehmen und diese zwecks Entscheidung über den jeweiligen Reklamationsfall nach Österreich weiterzusenden; wobei dieses Büro außer der Wahrnehmung von Informations- und Werbeaufgaben keine für eine Verkaufstätigkeit typischen Handlungen setzt (wie insb. Führung von Verkaufsverhandlungen mit britischen Kunden), besteht daher…

EAS 1738Orchestergastspiele in den Niederlanden
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftW 647/1-IV/4/0009.10.2000

…10 des OECD-Kommentars zu Art. 17 des OECD-MA richtet sich die Art der Wahrnehmung des abkommensgemäß zustehenden Besteuerungsrechtes nach nationalem Recht. Beträgt daher die niederländische Abzugssteuer rund 300.000 S dann wird hiedurch in pauschaler Betrachtung jedes Orchestermitglied mit etwa S 3.000…

EAS 1710Sozialversicherungspension an einen ehemaligen Dienstnehmer der Sozialversicherungsanstalt
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 4402/4-IV/4/0017.08.2000

…gezahlt werden, die der Ruhegenussempfänger seinerzeit in Ausübung öffentlicher Funktionen für diese öffentlich-rechtliche Körperschaft erbracht hat. Die Pensionsversicherungsanstalt der Angestellten (PVA) ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts und erbringt durch ihre Dienstnehmer bei Wahrnehmung der ihr auferlegten Sozialversicherungsaufgaben öffentliche Funktionen im Sinn des Art. 20…

EAS 3403Zurechnung einer Beteiligung an eine deutsche Einheits-KG
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0054-IV/8/201808.06.2018

…Bei der Beurteilung wird auf das Gesamtbild der maßgebenden Verhältnisse, auf die Wahrnehmung der Gesellschafterfunktionen aber auch auf die korrespondierende Vorgangsweise im Ansässigkeitsstaat Bedacht zu nehmen sein (EAS 3317). Die Kriterien für die Zurechnung der Beteiligung sind im Einzelfall zu prüfen und können nicht im…

EAS 3317Beteiligungshaltung in inländischen Betriebstätten als Abschirmung gegen eine Wegzugsbesteuerung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0212-IV/4/201308.04.2013

…Hierbei wird auf das Gesamtbild der maßgebenden Verhältnisse, auf die Wahrnehmung der Gesellschafterfunktionen aber auch auf die korrespondierende Vorgangsweise im Ansässigkeitsstaat Bedacht zu nehmen sein. Denn eine auf dem AOA beruhende DBA-Anwendung soll weder eine doppelte Besteuerung noch eine sachlich ungerechtfertigte Nicht- oder Minderbesteuerung…

EAS 3215Ablösezahlungen des Untermieters
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0967-IV/4/201111.05.2011

…von Artikel 13 Abs. 1 DBA-Ungarn (Veräußerung unbeweglichen Vermögens) erfasst sind. Dies gilt daher entsprechend für inländische Mietrechtsabtretungen durch eine italienische Kapitalgesellschaft, sodass die Wahrnehmung der im inländischen Recht begründeten Steuerpflicht durch Art. 13 Abs. 1 DBA-Italien gewährleistet wird. Es liegt mithin kein…

EAS 3136Deutsche Gastprofessoren an einer österreichischen Fachhochschule
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0627-IV/4/201015.03.2010

…des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens in Deutschland erhalten und wird dies von der deutschen Steuerverwaltung bestätigt, bleiben allenfalls in Deutschland erzielte Einkünfte in Österreich progressionsunwirksam, sodass in Österreich keine sogenannte "Progressionsveranlagung" (Einkommensteuerveranlagung zur Wahrnehmung des im Lohnsteuerabzugsverfahren nicht berücksichtigungsfähigen Progressionsvorbehaltes des Art. 23 Abs. 2 lit…

EAS 3115Gastronomische Eröffnungs- und Abschlussveranstaltung mit medienbekannten Köchen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/3395-IV/4/200915.01.2010

…sodass die an sie gezahlten Entgelte nach § 99 Abs. 1 Z 1 EStG 1988 der Abzugsbesteuerung unterliegen. Die Wahrnehmung der nach inländischem Recht gegebenen Steuerpflicht der ausländischen Köche setzt aber voraus, dass Artikel 17 der Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland, der Schweiz und mit Italien auf die…

EAS 1210Spanischer Gesellschaftergeschäftsführer einer inländischen Sitz-GmbH
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 13/1-IV/4/9819.01.1998

…erbrachten Leistungen, wie Vorbereitung und Abhaltung der Gesellschafterversammlung, Wahrnehmung der Kontrollrechte in der spanischen Aktiengesellschaft und Erstellung des Jahresabschlusses für die österreichische Sitzgesellschaft) in keinem Verhältnis zu einem Jahresbezug von S 84.000,- stehen, dann wird insoweit der Fall einer verdeckten Ausschüttung vorliegen, die einerseits…

EAS 2769Veräußerung der Anteile an einer tschechischen vermögensverwaltenden v.o.s.
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0552-IV/4/200609.11.2006

…o.s. wird der Vorgang auf österreichischer Seite nicht vom Umgründungssteuergesetz erfasst. Das DBA gestattet die Wahrnehmung dieser inländischen Steuerpflicht aber nur dann, wenn der Vorgang auf tschechischer Seite auf Grund des DBA nicht besteuert werden darf (siehe oben). Steht daher außer Streit, dass der…

EAS 26Gründung polnischer Busunternehmen durch Österreicher
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftJ 517/1/1-IV/4/9127.09.1991

…stattfinden, als die Tätigkeit in Polen ausgeübt wird (Arbeitszeiten, die auf polnischem Staatsgebiet zugebracht werden). Ob die Wahrnehmung der Steuerpflicht in Österreich nur im Veranlagungsweg oder auch im Lohnsteuerabzugsweg zu erfolgen hat, hängt davon ab, ob in Österreich eine Betriebstätte des Unternehmens unterhalten wird. Vorsorglich…

EAS 1566Teilnahme von Expatriates an einem Konzern-"award-program"
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftA 13/20-IV/4/9929.11.1999

…war im Beschwerdefall die Verstärkung des GmbH-Kapitals und ist im vorliegenden Fall die Erhöhung des für die Alterspension bestimmten Kapitals im Jahr 1998) zugeführt worden ist. Allerdings ist bei der Wahrnehmung der österreichischen Lohnsteuerpflicht im Jahr 1998 auch das neue DBA-USA zu beachten…