…ist nicht Gegenstand zwischenstaatlicher Abkommen (BFH 04.04.2007, I R 110/05). Wird der Gewinn der inländischen GmbH zudem durch Aufwand für betriebliche Beratungs- und Marketingleistungen gekürzt, die ihr von der slowakischen K.S. erbracht werden, so wird zu untersuchen sein, ob diese Leistungserbringung…
…mangelt es dem für die Annahme einer "festen Einrichtung" ("Betriebstätte") wesentlichen Merkmal der Dauerhaftigkeit, die üblicherweise erst ab einem Zeitraum von 6 Monaten angenommen wird. Eine Entscheidung, wie der Sachverhalt zu beurteilen ist, kann nicht auf ministerieller Ebene im Rahmen des EAS-Verfahrens getroffen werden…
…Abs. 1 des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens nach wie vor der deutschen Besteuerung und ist in Österreich von der Besteuerung freizustellen; die Abfindung würde nicht für Zwecke des Progressionsvorbehaltes anzusetzen sein, da sie bereits nach österreichischem innerstaatlichen Recht auf die laufenden Einkünfte keine progressionserhöhende Wirkung entfaltet (…
Bezieht ein in Österreich ansässiger Künstler über eine deutsche Künstleragentur für Deutschland-Auftritte 750.000 Euro (1,000.000 abzüglich der deutschen Abzugssteuer von 25%) und erzielt dieser Künstler in Österreich Gagen in der Größenordnung von 500.000 Euro, dann sind die aus den Deutschland…
…daher im gegebenen Zusammenhang sachgerecht sein, funktional von einem fiktiven und unabhängigen österreichischen Veranstalter auszugehen, der einerseits die Aufführungsentgelte vereinnahmt und andererseits die für ihn in Deutschland erbrachten Leistungen abzugelten hat. Die deutschen "Vorlaufkosten" (Auswahl der österreichischen Besetzung, Vertragsabschlüsse, Organisation und Marketing des österreichischen Gastspieles…
…2000 Rz 4606) und andererseits liegt ein steuerwirksamer Zufluss auch bei Anzahlungen auf noch nicht erbrachte Leistungen vor (EStR 2000 Rz 4607). Kommt es in der Folge zu einer Rückzahlung der Beträge, weil die Band aus ihrem Verschulden den Auftritt in Österreich nicht absolviert hat…
…dann nicht unter den Begriff der Beratungstätigkeit, wenn mit solchen Leistungen eine (untergeordnete) Beratung verbunden sein sollte (EStR 2000 Rz 7937). Eine Erstellung von Bauplänen, die Durchführung von statischen Berechnungen und die Bauaufsicht werden keine Beratungsleistungen darstellen, wenn diese Leistungen von Subauftragnehmern eines Bauvorhabens erbracht…
…selbständiger Basis Kurse im Bereich der Erwachsenenbildung an und übt sie diese Vortragstätigkeit auch kurzfristig in Österreich aus, so wird durch die einmalige vorübergehende Anmietung von Räumlichkeiten im Inland für die Dauer von 50 Tagen noch keine feste Einrichtung iSd Art. 14 DBA-Frankreich begründet…
…zwar formell als Vorsteuer geltend gemacht werden. Allerdings liegt für den österreichischen Veranstalter dann ein tauschähnlicher Umsatz vor [der sonstigen Leistung der Beherberung und Verköstigung steht die (anteilige) sonstige Leistung der Stelligmachung des US-Künstlers gegenüber], sodaß im Ergebnis das inländische Umsatzsteueraufkommen nicht um die…
…die Organisation und Ausführung von Stunteinlagen übernommen, wird dieses deutsche Unternehmen als "Mitwirkender" bei den inländischen Festspielen anzusehen sein. Denn nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes sind nicht nur natürliche Personen, sondern auch die Trägerorganisationen von Theatern oder Orchestern als "Mitwirkende" im Sinn von § 99 Abs…
…begründet wird oder nicht, ist eine Sachverhaltsfrage, die bei Bedarf mit dem zuständigen Finanzamt abgeklärt werden müsste. Hierbei wird zu berücksichtigen sein, dass eine Betriebstätte dann gegeben ist, wenn dem EDV-Experten zB von dem österreichischen Kunden für die Projektabwicklung ein Raum für einen 6…
…gestattet der Abgabenverwaltung aber nicht, eine solcherart gesetzlich verankerungsbedürftige Verfahrensweise durch Nichtbeachtung eines klaren und eindeutigen Wortlautes des auf Gesetzesstufe stehenden Doppelbesteuerungsabkommens herbeizuführen und sich solcherart gesetzgebende Funktionen bei der DBA-Auslegung anzumaßen. 26. März 2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der…
…seines internationalen Engagements mehr als aufgewogen wird. Ob solche Erfordernisse im vorliegenden Fall vorliegen, ist derzeit nicht erkennbar. Gegebenenfalls müßte dies bei Einbringung eines Antrages nach § 48 BAO entsprechend dokumentiert werden. 02. Jänner 1998 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…werden. Aus der Sicht des BM für Finanzen wird es daher der deutschen Konzernmutter freizustellen sein, im Wege eines in Deutschland einzubringenden Antrages auf Einleitung eines Verständigungsverfahrens eine grenzüberschreitende Fallabklärung herbeizuführen. Die Einleitung eines solchen Verfahrens hindert im Übrigen nicht den Abschluss des österreichischen Betriebsprüfungsverfahrens…
…vom österreichischen Veranstalter als Vorsteuer geltend gemacht werden. Allerdings liegt für den österreichischen Veranstalter gleichzeitig ein tauschähnlicher Umsatz vor [der sonstigen Leistung der Beherberung und Verköstigung steht die (anteilige) sonstige Leistung des Künstlers gegenüber], sodass im Ergebnis das inländische Umsatzsteueraufkommen nicht um die in den…
…828). Einer zur Steuerbefreiung führenden DBA-Auslegung könnte sich das BM für Finanzen aber nur dann anschließen, wenn auf niederländischer Seite Bereitschaft zu einer reziproken Interpretation besteht. Diese ist Österreich bisher aber noch nicht notifiziert worden. Will sich daher der österreichische Veranstalter vor Haftungsfolgen schützen…
…des Abkommens ein 10%iger Quellensteuerabzug von den Zahlungen für die Installationsleistungen vorgenommen, so ist eine solche Vorgangsweise durch das Doppelbesteuerungsabkommen nicht gedeckt. Bereits in EAS 662, EAS 1313, EAS 1471 wurde ausgeführt, dass anderweitig nicht behebbare Besteuerungsfehler anderer Staaten bei der Vollziehung von Doppelbesteuerungsabkommen…
…hinsichtlich ihrer Auslandsauftritte; auch bei den Auslandsauftritten wird die Tätigkeit der Künstler in Österreich "verwertet". Denn es spricht die Vermutung für eine Verwertung im Inland, wenn eine Leistung im Ausland für einen inländischen Auftraggeber erbracht wird (VwGH 20.10.1982, 81/13/0083); diese Gegebenheiten…
… dies ist nicht der Fall, weil die ausländischen Firmen weder eine inländische Betriebstätte unterhalten, noch technische Beratungsleistungen erbringen, noch eine der sonstigen Anknüpfungsmerkmale der beschränkten Steuerpflicht erfüllen. Wenn aber bereits eine Mitwirkung an den inländischen Reparaturarbeiten keine Steuerpflicht für die im Ausland ansässigen Subfirmen entstehen…
…nicht vom Katalog des § 98 EStG 1988 erfasst wird. Soweit bereits nach österreichischem inländischem Recht keine Steuerpflicht eintritt, erübrigt es sich, die Auswirkungen des DBA-Deutschland mitzuberücksichtigen (die ebenfalls zu einer Steuerfreistellungsverpflichtung in Österreich führen würden). 14. Oktober 2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für…