Gemäß § 18 Abs. 1 EStG 1988 sind Versicherungsprämien, die an im Ausland ansässige Versicherungsgesellschaften gezahlt werden, nur dann als Sonderausgabe abzugsfähig, wenn diesen Versicherungsgesellschaften die Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb im Inland erteilt worden ist. Wesentlich sind sonach zwei Tatbestandselemente: einerseits, dass das ausländische Versicherungsunternehmen in Österreich…
Gemäß § 18 Abs. 1 EStG sind Versicherungsprämien, die an im Ausland ansässige Versicherungsgesellschaften gezahlt werden, nur dann als Sonderausgabe abzugsfähig, wenn diesen Versicherungsgesellschaften die Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb im Inland erteilt worden ist. Wesentlich sind sonach zwei Tatbestandselemente: einerseits, dass das ausländische Versicherungsunternehmen in Österreich…
Gemäß § 18 Abs. 1 EStG sind Versicherungsprämien, die an im Ausland ansässige Versicherungsgesellschaften gezahlt werden, nur dann als Sonderausgabe abzugsfähig, wenn diesen Versicherungsgesellschaften die Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb im Inland erteilt worden ist. Wesentlich sind sonach zwei Tatbestandselemente: einerseits, dass das ausländische Versicherungsunternehmen in Österreich einen…
Gemäß § 18 Abs. 1 EStG sind Versicherungsprämien, die an eine in einem EU-Staat (Deutschland) ansässige Versicherungsgesellschaft gezahlt werden, als Sonderausgabe abzugsfähig, wenn diese Versicherungsgesellschaft im Inland einen Geschäftsbetrieb unterhält. Einen Geschäftsbetrieb in dem hier verstandenen Sinn bildet allerdings nicht jede Betriebstätte des ausländischen…
…Tätigkeit, sondern im Gegenteil wegen des Nichtzustandekommens der künstlerischen Tätigkeit gezahlt und dürfen folglich nur im Ansässigkeitstaat besteuert werden. Demzufolge sind auch die Versicherungsprämien nicht den Auslandsauftritten der Künstlerin zurechenbar und folglich im Ansässigkeitsstaat steuerlich zu berücksichtigen. 21. Dezember 2004 Für den Bundesminister: Dr. Loukota…
…900.000,- aus einem britischen Lebensversicherungsvertrag zufließenden Rente übertragen. Dieses zwischenstaatlich an Österreich übertragene Besteuerungsrecht kann allerdings nur nach Maßgabe des österreichischen innerstaatlichen Rechtes ausgeschöpft werden. Die als Gegenleistung für die seinerzeit eingezahlten Versicherungsprämien ausgezahlte Rente löst gemäß § 29 EStG erst dann inländische Steuerpflicht aus…
…Versicherungsprämien im Rahmen der Pensionsleistungen zugutekommen. Werden die Rentenansprüche abgefunden, dann unterliegt die einmalige Kapitalauszahlung in der Regel keiner inländischen Besteuerung; nur unter den besonderen Voraussetzungen des § 27 Abs. 1 Z 6 lit. b EStG könnte insoweit Steuerpflicht eintreten, als die Versicherungsleistung die eingezahlten Versicherungsprämien…