…nicht der österreichischen Umsatzbesteuerung ("nichtsteuerbarer Umsatz"). Die zollrechtlichen Fragen müßten mit den zuständigen Zollbehörden geklärt werden; ihre Beantwortung kann nicht in das nur für steuerliche Fragen internationaler Steuerfälle vorgesehene EAS-Verfahren einbezogen werden. 29. November 1999 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der…
…pro Jahr) genutzt wird. Sollte allerdings der Inlandsaufenthalt länger als 6 Monate andauern, dann tritt unbeschränkte Steuerpflicht kraft inländischem gewöhnlichem Aufenthalt ein. Vorübergehende Abwesenheiten im Ausland unterbrechen das Verweilen und damit den gewöhnlichen Aufenthalt nicht (VwGH 7.6.2001, 98/15/0025; 2.6.2004…
…Vorübergehende Unterbrechungen würden nicht zu einer Beendigung der Betriebsstätte führen (vgl. Abs. 6.1. unter Hinweis auf Abs. 11 und 19 des OECD-Musterkommentars zu Art. 5 OECD-MA). Wenn aber während der arbeitsbedingten Unterbrechungen die Verfügungsmacht des Unternehmens an den zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten…
Um die Auswirkung internationaler Doppelbesteuerungsabkommen auf internationale Steuerfälle festzustellen, bedarf es stets einer vorhergehenden Falluntersuchung nach inländischem Recht. Hiebei kann im EAS-Verfahren aber nur in Bezug auf rechtliche Zweifelsfragen Hilfestellung geboten werden. Beschließt eine ausländische Kapitalgesellschaft die Ausschüttung einer Dividende, stellt sie aber gleichzeitig…
…dem auf Rechtsfragenklärung ausgerichteten EAS-Verfahren beantwortet werden kann. Nimmt allerdings eine österreichische Kapitalgesellschaft zunächst nur eine geringfügige Gewinnausschüttung an eine schweizerische Holdinggesellschaft vor und wird ein Kapitalertragsteuerrückzahlungsantrag der schweizerischen Holdinggesellschaft vom Finanzamt BEO positiv erledigt, wird aber in der Folge bei einer Betriebsprüfung festgestellt…
…einen 2-Jahres-Zeitraum als unbedenklich ansehen. Darüber hinausgehende Aussagen können im Rahmen des EAS-Verfahrens nicht gemacht werden. Ob daher im Fall einer mit 2 Jahren befristeten internationalen Konzernversetzung aus Deutschland nach Österreich, bei der es zu Verlängerungen um jeweils ein weiteres Jahr kam…
…Aussagen im EAS-Verfahren vor allem dann ohne Schutzwirkung, wenn die Transaktion insgesamt betrachtet der Steuerumgehung dient. Dies wäre beispielsweise der Fall, wenn die Käufergesellschaft die Aktien vorübergehend und in erster Linie zu dem Zweck erwirbt, die KESt auf der Grundlage der Beteiligungsertragsbefreiung einzusparen und…
…der 183-Tage-Klausel keinen deutschen Besteuerungsanspruch aufleben lässt, so bezieht sich dies nur auf jene Fälle, in denen in wirtschaftlicher Betrachtungsweise tatsächlich ein Fall einer Arbeitskräfteüberlassung und nicht jener einer Arbeitskräftevermittlung vorliegt. 17. Juni 2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der…
…den persönlichen Lebensinteressen im Zweifel der Vorrang gebühren. Wenn demnach ein österreichischer Staatsbürger, der 20 Jahre in Deutschland gearbeitet und dort eine Familie (1 Sohn) gegründet hat, in Österreich ein Ferienhaus als Zweitwohnsitz erwirbt und nun von seinem deutschen Arbeitgeber vorübergehend nach Österreich entsandt wird…
…2002 II S. 512). Denn das bloße Tätigwerden in den Räumlichkeiten des Vertragspartners genügt für sich genommen selbst dann nicht zur Begründung der erforderlichen Verfügungsmacht, wenn die Tätigkeit über mehrere Jahre hinweg erbracht wird (BFH 04.06.2008, I R 30/07). Bundesministerium für Finanzen…
…wobei die Baustelleneinsätze an den Baustellen insgesamt nicht länger als 183 Tage im Kalenderjahr dauern, dann steht das Besteuerungsrecht an den vom Arbeitskräfteüberlassungsunternehmen gezahlten Bezügen auf der Grundlage von Artikel 9 Abs. 2 DBA-Ö/Deutschland Österreich zu. Die von dem Arbeitskräfteüberlassungsunternehmen in Österreich abgeführten…
…Mitarbeiter mit freier Arbeitskapazität vorübergehend an ein anderes deutsches Unternehmen zwecks Einsatzes auf österreichischen Baustellen überläßt. Die österreichisch-deutsche Vereinbarung deckt allerdings - wegen grundsätzlicher Auffassungunterschiede - nicht den Fall ab, daß die Baustelle wegen Überschreitens der 12-Monatsfrist zur Betriebstätte des die Arbeitskräfte nutzenden Unternehmens (des…
…Betriebstätte begründen, wenn diese Räumlichkeiten dem Filmcutter dauerhaft zur Verfügung gestellt würden. Die erforderliche Dauerhaftigkeit ist erst ab einer Nutzungsmöglichkeit von 6 Monaten gegeben (österreichisch-deutsche Verständigung vom 7. Juni 1991). 22. Juli 2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung: