…ab 1995 in Österreich ihren Hauptwohnsitz nimmt, kann nicht im EAS-Verfahren auf ministerieller Ebene geklärt werden, da hierfür eine genauere und umfassendere Analyse aller in Betracht kommenden Umstände des Einzelfalles nötig ist. Diese Frage wird daher durch das zuständige österreichische Wohnsitzfinanzamt zu untersuchen sein…
…hätte, in ein Verhältnis zur österreichischen Steuerersparnis bei Geltendmachung des Verlustvortrages gesetzt werden. Die Beurteilung der verhältnismäßigen "Wesentlichkeit" der deutschen Steuerersparnis kann nur bei Kenntnis sämtlicher Umstände des Einzelfalles getroffen werden und müsste dem zuständigen Finanzamt überlassen werden. Allgemein kann nur soviel gesagt werden, dass…
…12.2004, 2004/14/0023; 27.4.2005, 2002/14/0050). Maßgebend ist hierbei, ob aus den Umständen des Einzelfalles (Umstände der Abwesenheit, ihrer Dauer, ihrer Wiederholung und der Entfernung) auf einen Rückkehrwillen geschlossen werden kann (VwGH 9.12.2004, 2004/14/0023). Auslandsabwesenheiten wirken…
…die Tätigkeit des Subunternehmers für diesen eine inländische Betriebsstätte in Österreich begründet. Gleichzeitig kann in einem solchen Fall auch eine Betriebsstätte für den Generalunternehmer begründet werden, wenn der Generalunternehmer während der Zeit der Tätigkeit des Subunternehmers auf Grund der maßgeblichen Umstände des Einzelfalls die faktische…
…Ob allerdings in einem solchen Fall im Rahmen des Ermessens auf österreichischer Seite eine Steuerentlastungsmaßnahme gesetzt wird, kann nicht generalisierend beantwortet werden, da dies von den Umständen des Einzelfalles abhängt. Verallgemeinernd können folgende Grundsätze bei der Handhabung des Ermessens hervorgehoben werden: Soweit kein besonderes österreichisches…
…unter vergleichbaren Verhältnissen Fremden Kredite gewähren (Sollzins). Hierbei sind alle Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen. Insbesondere sind zugrunde zu legen Kredithöhe und Laufzeit; Art und Zweck des Kredites; Sicherheit und Kreditwürdigkeit des Schuldners (unter Berücksichtigung von Sonderkonditionen, die auch Fremde dem Schuldner im Hinblick auf…
…Jahren ist nach den ESt-RL die Ansässigkeitsfrage im Einzelfall an Hand der besonderen Umstände des Einzelfalls zu klären. Hiebei kommt der Ausstellung einer Ansässigkeitsbescheinigung des betroffenen anderen Staates (in der aber ausdrücklich die Ansässigkeit "im Sinn des Doppelbesteuerungsabkommens" zu bestätigen ist) eine wichtige Indizwirkung…
…die nur unter Berücksichtigung des Gesamtbilds der maßgeblichen Umstände des Einzelfalls beurteilt werden kann. Arbeitskräfteüberlassungen dienen demgegenüber keiner Erbringung einer Aktivleistung durch die entsendende Gesellschaft, sondern erweisen sich lediglich als eine Vermietung der Arbeitskräfte (Personalleasing) und begründen daher eine bloße Passivleistung ("Duldungsleistung") des entsendenden Unternehmens…
…DBA Deutschland zu subsumieren. Hält sich dementsprechend der einzelne Trainer in Österreich insgesamt nicht länger als 183 Tage während des betreffenden Kalenderjahrs auf und wird das Vorliegen einer inländischen Betriebstätte seines entsendenden deutschen Arbeitgebers in Abwägung aller Umstände des Einzelfalls verneint, dann kommt das Besteuerungsrecht…
…ausschließlichen Einsatz in den eigenen EDV-Anlagen des Nutzers). Ob China gemäß Art. 12 Abs. 2 DBA China zur Erhebung einer 10-prozentigen Quellensteuer von den an den österreichischen Lizenzgeber entrichteten Vergütungen berechtigt ist, hängt von der sorgfältigen Beurteilung aller maßgeblichen Umstände des Einzelfalls ab…
…Umstände zu ermitteln. Damit hängt auch die Frage, ob China gemäß Art. 12 Abs. 2 DBA-China zur Erhebung einer 10-prozentigen Quellensteuer von den an das in Österreich ansässige Unternehmen entrichteten Vergütungen berechtigt ist, letztlich von der sorgfältigen Beurteilung aller maßgeblichen Umstände des Einzelfalls…
…von Art. 3 Abs. 2 einer Erfassung auch der während der Ansässigkeit in Großbritannien entstandenen stillen Reserven im Rahmen der österreichischen Wegzugsbesteuerung nicht entgegen. Wie der gemeine Wert zu ermitteln ist, hängt von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab. Bundesministerium für Finanzen, 3. April 2017
…beschriebenen Umständen nur dann steuerfrei und daher vom "Methodenwechsel" des § 10 Abs. 4 KStG verschont, wenn es sich hierbei um eine "gewerbliche Vermietung" handelt. Ob bei Vermögensnutzung bloße Vermögensverwaltung oder gewerbliche Vermögensverwertung vorliegt, ist aber immer eine Sachverhaltsfrage, die nach dem jeweiligen Gesamtbild des Einzelfalles…
…eines nahestehenden ausländischen Unternehmens als Beweismittel vorzulegen, ist weder in der Judikatur noch in den OECD-Verrechnungspreisgrundsätzen behandelt. Sie muss daher nach den jeweiligen Gegebenheiten des Einzelfalles entschieden werden, wobei alle Fakten insgesamt einer Würdigung zu unterziehen sind. Eine solche Untersuchung kann nicht im ministeriellen…
…Gegebenheiten des jeweiligen Einzelfalles, wie sie nur im Rahmen eines finanzbehördlichen Ermittlungsverfahrens angestellt werden können, wobei unter Umständen auch auf dem internationalen Amtshilfeweg Erkundigungen über die tatsächlichen Funktionen des ausländischen Unternehmens eingeholt werden müssen. Fälle dieser Art sind nicht geeignet, um im Rahmen des ministeriellen…
…§ 1, Rz 51 mwN). Der Ort der Geschäftsleitung ergibt sich aus der tatsächlichen Gestaltung und den wirtschaftlichen Umständen des konkreten Einzelfalls. Entscheidend ist das Gesamtbild der Verhältnisse in organisatorischer Hinsicht, wobei der Ort der kaufmännischen Oberleitung jenem der technischen Oberleitung vorgeht (vgl. nochmals Hohenwarter-Mayr…
…gestellt wurde und dies auch den tatsächlichen Umständen entspricht, werden durch diese Tätigkeit Einkünfte aus Gewerbebetrieb nach § 23 EStG 1988 erzielt. Die Frage der Einordnung der Funktionsgebühr ist jedoch eine sachverhaltsabhängige Frage, die stets nach den Umständen des Einzelfalls zu beurteilen ist und nicht im…
…hingewiesen, dass Abkommensvorteile - hier konkret jene des DBA Liechtenstein - nicht zu gewähren sind, wenn nach den jeweiligen Umständen des Einzelfalls davon auszugehen ist, dass die beschriebene Gestaltung vorrangig auf die Erlangung dieser Abkommensvorteile gerichtet war. Dies würde andernfalls dem Sinn und Zweck des Abkommens widersprechen…
… EAS 2475). Die Erhebung einer Quellensteuer von den in Rede stehenden Einkünften wäre daher unter den gegebenen Umständen auch DBA-rechtlich verwehrt. Weiters ist zu prüfen, ob durch die Umsetzung des dargestellten Geschäftsmodells eine österreichische Betriebsstätte der D-AG begründet wird. Verfügt das Unternehmen nicht…
…steuerlich nicht zuzurechnen sind, dann trifft den Vergütungsschuldner ungeachtet des Umstandes einer vorhergehenden Steuerrückzahlung durch das Finanzamt BEO das Haftungsrisiko; denn die Schutzwirkung des § 3 Abs. 2 DBA-EVO soll nur dem gutgläubigen Vergütungsschuldner zu Gute kommen. Ob im Einzelfall ein Anwendungsfall von § 5 Abs…