RIS AI
12 Treffer1458 msnur geltende Fassungen
EAS 2000Kapitalertragsteuer im Fall von UNO-Bediensteten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0501/1-IV/4/0201.03.2002

…eines Dienstvertrages mit dem UNO-Hauptquartier als UNO-Beamter im Kosovo steuerfreie UNO-Bezüge erhält, bei einer inländischen Bank ein Wertpapierdepot, auf dem sich auch Anteile an ausländischen Investmentsfonds befinden, hinsichtlich derer die Bank einen Sicherungssteuerabzug vorgenommen hat, dann ergibt sich aus dem UNO-Privilegienübereinkommen…

EAS 749UNO-Menschenrechtsbeobachter
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftW 2485/1/1-IV/4/9515.11.1995

…kann aus dem UNO-Privilegienabkommen keine Steuerfreiheit seiner Bezüge in Österreich abgeleitet werden. Es kann daher auch keine Steuerfreiheit in Anspruch genommen werden, wenn eine Entsendung als UNO-Menschenrechtsbeobachter nach Ruanda erfolgt und hierbei eine deutsche gemeinnützige GmbH als Arbeitgeber auftritt, die im Auftrag der…

EAS 16Wiener UNO-Beamte/Kreditvertragsgebühr
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftW 175/18/1-IV/4/9110.07.1991

…f aufgelisteten Abgaben (das sind im Preis enthaltene indirekte Steuern, Steuern auf privatem inländischem Grundvermögen, Erbschaftssteuern, Steuern auf Einkünften aus privaten inländischen Quellen, Dienstleistungsentgelte, bestimmte Gebühren in Bezug auf unbewegliches Vermögen) ausgenommen sind. Mit diplomatischen Vorrechten ausgestattete Beamte der UNO-Organisationen sind demzufolge persönlich auch…

EAS 1369Steuerliche Behandlung von UNO-Beamten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 422/1-IV/4/9823.11.1998

…dass die in Österreich lebenden UN-Pensionisten - so wie die im Aktivstand befindlichen Beamten - in Österreich nur wie beschränkt Steuerpflichtige behandelt werden. Beziehen daher in Wien lebende ehemalige UNO-Beamten neben ihrer UN-Pension (die nach geltender Rechtsauffassung so wie ein seinerzeitiger Aktivbezug ohne Progressionsvorbehalt…

EAS 2289Polizei-Assistenz in Albanien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftG 451/1-IV/4/0312.05.2003

…Umstand, dass auf Grund einer zwischen der EU und Albanien abgeschlossenen Vereinbarung in Albanien Steuerfreiheit zu gewähren ist, hat keine Rückwirkung auf die Steuerpflicht in Österreich. Die Frage, welche Aufwendungen im gegebenen Zusammenhang als Betriebsausgaben abzugsfähig sind, müsste mit dem zuständigen Finanzamt geklärt werden. 12…

EAS 2610OECD-Vorruhestandspension
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0340-IV/4/200506.05.2005

…Dem Umstand, dass in dem UNO-Privilegienübereinkommen der Begriff "Gehälter und Einkünfte" verwendet wird, wohingegen das OECD-Privilegienprotokoll von "Gehältern und Bezügen" spricht, wird im gegebenen Zusammenhang keine rechtserhebliche Bedeutung beigemessen, die zu einer anders lautenden Rechtsbeurteilung führen könnte. 6. Mai 2005 Für den Bundesminister…

EAS 903Steuerfreiheit für UNO-Pensionen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftR 84/1-IV/4/9603.07.1996

Verlegt eine UNO-Bedienstete, die in der Hauptsache bei einer UNO-Teilorganisation in Genf tätig gewesen ist, aus Anlass ihrer Pensionierung ihren Wohnsitz nach Österreich, so wird ihre UNO-Pension in Österreich von der Besteuerung freigestellt. Denn nach Auffassung des Bundesministeriums für Finanzen sind alle…

EAS 904Weltbank-Konsulentenhonorare
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0501/21-IV/4/9608.07.1996

…Vorschriften zu entscheiden. Wird der Bestand dieser Beamteneigenschaft seitens der genannten UNO-Spezialorganisation bestätigt, geht die Steuerfreiheit auch dann nicht verloren, wenn dieser Status nur für den kurzen Zeitraum der Konsulententätigkeit eingeräumt worden ist. Anmerkung : Im Wesentlichen gleichlautend mit EAS 260 (betr. Konsulententätigkeit für den…

EAS 2019ILO-Bezüge für in- und ausländischen Arbeitseinsatz
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftJ 167/1-IV/4/0203.04.2002

…Nr. 126/1957, sind die UNO-Beamtengehälter von den Mitgliedstaaten steuerfrei zu stellen. Bezüge, die ein israelischer Staatsbürger mit Wohnsitz in Wien als Bediensteter der ILO für eine in Österreich sowie im Ausland ausgeübte Beratertätigkeit bezieht, sind daher in Österreich steuerfrei. Diese Steuerfreiheit geht nicht…

EAS 735Steuerfreiheit für UNO-Pensionen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftT 1315/1/1-IV/4/9512.10.1995

Verlegt eine pensionierte UNO-Bedienstete französischer Staatsbürgerschaft, die in der Hauptsache bei einer UNO-Teilorganisation in Genf tätig gewesen ist, ihren Wohnsitz nach Österreich, so wird ihre UNO-Pension in Österreich von der Besteuerung freigestellt. Denn nach Auffassung des Bundesministeriums für Finanzen sind alle Pensionen…

EAS 403Versicherungssteuerbefreiung für UNO-Beamte
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftI 462/2/1-IV/4/9403.03.1994

Beamte ausländischer Staatsangehörigkeit der IAEO und der UNIDO sowie anderer Ämter der Vereinten Nationen in Österreich haben Anspruch auf Freistellung von der österreichischen Versicherungssteuer, wenn ihnen Diplomatenrang zusteht und sie daher Inhaber einer roten Legitimationskarte des Bundesministeriums für Auswärtige Angelegenheiten sind. Beamte ausländischer Staatsangehörigkeit, die…

EAS 17UNIDO-Beamte/Erbschaftssteuerpflicht
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0101/E0001-IV/4/9131.07.1991

Der den Beamten der UNIDO zustehende Privilegienrahmen sieht in gewissen Fällen eine Steuerbefreiung auf dem Gebiete der Erbschaftssteuern vor; nämlich dann, wenn sie allein infolge des Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthaltes des Bediensteten oder seiner Familienangehörigen in Österreich eintritt. Denn es soll durch die berufsbedingte Wohnsitznahme…