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EAS 17UNIDO-Beamte/Erbschaftssteuerpflicht
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0101/E0001-IV/4/9131.07.1991

Der den Beamten der UNIDO zustehende Privilegienrahmen sieht in gewissen Fällen eine Steuerbefreiung auf dem Gebiete der Erbschaftssteuern vor; nämlich dann, wenn sie allein infolge des Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthaltes des Bediensteten oder seiner Familienangehörigen in Österreich eintritt. Denn es soll durch die berufsbedingte Wohnsitznahme…

EAS 1209Konsulentenhonorare eines pensionierten UNIDO-Beamten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 187/1-IV/4/9819.01.1998

Eine UNIDO-Pension, die in Höhe von S 50.000,- monatlich zur Auszahlung gelangt, ist gemäß Art. XII Abschn. 27 lit. d des UNIDO-Amtsitzabkommens in Österreich von der Besteuerung freizustellen. Nach der ständigen Verwaltungspraxis werden durch Völkerrecht von der Besteuerung freizustellende Einkünfte genauso wie…

EAS 176USt-Entlastung für Mitwirkung an den Auslandshilfsprogrammen der UNIDO, IAEO und UNRWA
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0503/287-IV/4/9215.10.1992

…Steuerentlastung im Rückerstattungsweg beim Bundesministerium für Finanzen geltend machen. Österreichische Unternehmer können daher aus den zitierten Abkommensbestimmungen im Allgemeinen keinen Anspruch auf Umsatzsteuerfreiheit ableiten. Nach Auffassung des Bundesministeriums für Finanzen liegt jedoch bei Anschaffungen durch die UNIDO (UNRWA, IAEO) im Rahmen ihrer Auslandsprogramme eine besondere…

EAS 723KESt-Entlastung für die UNRWA
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0501/39-IV/4/9521.09.1995

  Die United Nations Relief and Works Agency for Palestine Refugees in the Near East (UNRWA) genießt gemäß Abschnitt 45 des UNIDO-Amtssitzabkommens, BGBl. Nr. 245/1967, als Amt der Vereinten Nationen die gleichen steuerlichen Vorrechte wie die UNIDO. Es kann daher nach Maßgabe des…

EAS 16Wiener UNO-Beamte/Kreditvertragsgebühr
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftW 175/18/1-IV/4/9110.07.1991

…Vorgang außerhalb der Einflusssphäre der Finanzverwaltung. Angestellte der Internationalen Organisationen, die nicht im Diplomatenrang stehen, können sich nur auf einen steuerlichen Privilegienrahmen berufen, wie er in Abschnitt 27 lit. d und lit. e des UNIDO-Amtssitzabkommens, BGBl. Nr. 245/1967 iVm BGBl. Nr. 217/1982…

EAS 3438Besteuerung von Bezügen von im gemeinsamen Haushalt lebenden Familienangehörigen nach Pensionsantritt
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft2022-0.270.70219.04.2022

…Befreiung gemäß Art. XII Abschn. 37 lit. f steht demnach nur insofern zu, als sich der angehörige UNIDO-Angestellte noch im Aktivstand befindet. Das Besteuerungsrecht Österreichs für die betreffenden Auslandseinkünfte der Familienangehörigen richtet sich nach einem allenfalls anwendbaren Doppelbesteuerungsabkommen. Bundesministerium für Finanzen, 19. April 2022

EAS 403Versicherungssteuerbefreiung für UNO-Beamte
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftI 462/2/1-IV/4/9403.03.1994

Beamte ausländischer Staatsangehörigkeit der IAEO und der UNIDO sowie anderer Ämter der Vereinten Nationen in Österreich haben Anspruch auf Freistellung von der österreichischen Versicherungssteuer, wenn ihnen Diplomatenrang zusteht und sie daher Inhaber einer roten Legitimationskarte des Bundesministeriums für Auswärtige Angelegenheiten sind. Beamte ausländischer Staatsangehörigkeit, die…

EAS 166KESt-Entlastung für die WIPO
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0501/20-IV/4/9225.09.1992

…Nr. 674/1990, die gleichen Privilegien wie die anderen in Österreich angesiedelten Organisationen des Systems der Vereinten Nationen. Der privilegienrechtliche Status richtet sich damit nach den im UNIDO-Amtssitzabkommen vorgegebenen Vorrechten. Diese Vorrechte beinhalten eine vollständige Entlastung von der direkten Besteuerung, mithin auch eine Freistellung…

EAS 793Botschaftschauffeure
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1182/1-IV/4/9622.01.1996

…im Rahmen dieses Dienstverhältnisses zufallen, sonach auch für den Botschaftschauffeur. Der Umstand, dass im Jahr 1995 eine Übernahme in die argentinische Vertretungsbehörde bei der UNIDO erfolgt ist, berührt ebenfalls nicht die Steuerfreistellungsverpflichtung in Österreich, da dies keinen Arbeitgeberwechsel zur Folge hat; denn im Fall beider…