…eine brasilianische Kapitalgesellschaft, fallen die hierfür gezahlten Entgelte insoweit unter die Zuteilungsregel des Artikels 12 des österreichisch-brasilianischen DBA, als sie der österreichischen Gesellschafterin steuerlich zuzurechnen sind. Insoweit steht der österreichischen Gesellschafterin auch ein Anrecht auf Inanspruchnahme der in Artikel 23 Abs. 5 vorgesehenen Fiktivsteueranrechnung…
…6 EStG löst allein der Umstand, daß solche entgeltlich überlassenen Rechte in einer inländische Betriebstätte des Berechtigten (z.B. zur Hebung der Betriebstättengewinne des Sponsors) genutzt werden, inländische Steuerpflicht aus. Wird an den Sportler eine Gesamtvergütung gezahlt, dann wird sonach eine Trennung einerseits in die…
…und "beratender Art" um solche handelt, die für die Erbringung der technischen Leistungen erforderlich sind und sonach in einem unmittelbaren Zusammenhang mit den technischen Leistungen stehen. So würden daher durch diese Legaldefinition zB Entgelte in den Steuerabzug einbezogen, die an technisch nicht vorgebildete Manager fließen…
…der Bezüge (einschließlich beispielsweise der Weihnachts- und Urlaubsremunerationen, sowie des 13. und 14. Monatsbezuges) wird sodann nach dem Tagesschlüssel aufgeteilt, wobei dies auch für die mit diesen Bezugsteilen im Zusammenhang stehenden Werbungskosten gilt. 31. Mai 1999 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der…
…Ausschüttungen der Immobilienfonds (die von Art. 10 Abs. 3 DBA-D erfasst sein könnten) ab. Damit wirkt die innerstaatliche Befreiungsbestimmung auch dann, wenn im Verhältnis zu Deutschland Artikel 10 Abs. 3 DBA-D Anwendung findet. Die Ermittlung der nach der derzeitigen Rechtsauslegung erforderlichen Trennung der…
…nötig). Wird der Fall lohnsteuerrechtlich so gesehen, dann liegt aber ein Verstoß gegen den Fremdverhaltensgrundsatz (Artikel 9 DBA-Schweiz) vor, wenn es die österreichische Konzerngesellschaft unterlässt, diesen in Österreich freizustellenden Lohnaufwand an die schweizerische Konzerngesellschaft weiterzubelasten; denn es handelt sich hierbei um (nachträgliche) Entgelte für…
…österreichisch-deutsche DBA lässt aber nicht zu, dass Deutschland die in den australischen Personengesellschaftsbetriebstätten generierten Einkünfte in die deutsche Besteuerungsgrundlage der österreichischen Anleger einbezieht. Es hat daher eine funktionale Trennung zwischen der Einkünfteerzielung in Australien und in Deutschland stattzufinden; diese ist allerdings nicht für die…
…dies, dass auch der Freibetrag von 620 Euro mit 66,36% den freizustellenden Sonderzahlungen zuzuordnen ist. Es bedeutet dies aber auch, dass jene Sonderzahlungen, die das nach innerstaatlichem Recht zu beurteilende Jahressechstel übersteigen und nicht (zB als Auslandsprämie) direkt der Auslandstätigkeit zugeordnet werden können, mit…
…österreichische Konzerngesellschaft im Jahr 1999 anlässlich der Beendigung des zivilrechtlichen Dienstverhältnisses unter Vornahme des Lohnsteuerabzuges Jubiläumsgeld und Abfertigungen aus, dann kann dies auf Grund des Artikels 9 DBA-Deutschland-1954 zum Entstehen eines Rückzahlungsanspruches führen, wenn zu diesem Zeitpunkt der Dienstnehmer bereits für eine deutsche…
…bedarf daher einer genaueren Sachverhaltsanalyse, ob im gegenständlichen Fall die Verhältnisse nicht so zu werten sind, dass die österreichische Konzerngesellschaft als Arbeitgeber zu sehen ist, weil der ungarische Mitarbeiter dieser österreichischen Gesellschaft seine "Arbeitskraft schuldet" (§ 47 Abs. 2 EStG 1988). Die vertieften Sachverhaltsuntersuchungen können aber…
…Wohnsitz an dem im Inland gelegenen Ort der ehelichen Wohnung verfügt, mag diese Wohnung auch im Eigentum des anderen Ehegatten stehen. Die Frage, ob eheliche Probleme bereits eine solche Intensität angenommen haben, dass von einer tatsächlichen dauernden Trennung und damit von einer tatsächlichen Aufgabe des…
Mit der deutschen Steuerverwaltung ist erst jüngst übereinstimmend festgestellt worden, daß im Fall der Arbeitnehmerbesteuerung dem Kausalitätsprinzip Vorrang vor dem Zuflußprinzip einzuräumen ist (AÖFV. Nr. 134/1999 Z. 4). Diese Grundsätze werden von österreichischer Seite auch gegenüber anderen DBA-Partnerstaaten angewendet, solange sich keine gegenteiligen…
…Beachtung abkommensrechtlicher Diskriminierungsverbote nach inländischem Recht die Steuer zu erheben (EStR 2000 Rz 33). Auch im Fall einer Personalauslandsentsendung nach Rumänien ist nach diesen Grundprinzipien vorzugehen und es bestimmt sich daher in "Stufe 1" das Ausmaß der zur Verfügung stehenden Sechstelgrenze nach den Vorschriften des …
…der die laufenden Bezüge steuerlich zu erfassen hatte. Aber selbst wenn - unzutreffenderweise - die gegenständlichen Zahlungen als Vorwegzahlung künftiger Ruhegenüsse oder als im DBA-Deutschland nicht besonders erwähnte Einkünfte gewertet werden sollten, stünde das Besteuerungsrecht Österreich als Ansässigkeitsstaat der Einkünfteempfänger zu: im erstgenannten Fall gemäß Art…
Verlegt ein in Deutschland ansässiger Arbeitnehmer aus Anlass der vorzeitigen Beendigung seines Dienstvertrages seinen Wohnsitz nach Österreich und werden ihm die Gehälter bis zum vertraglich vorgesehenen Ablauf des Dienstvertrages weitergezahlt, so steht das Besteuerungsrecht daran nach Auffassung des Bundesministeriums für Finanzen der Bundesrepublik Deutschland zu…
…Grundlage der sozialen Sicherheit dienen. Das deutsche Konkursausfallgeld, Schlechtwettergeld und Wintergeld wurde daher der Steuerzuteilungsregel für Sozialversicherungen zugeordnet. Nach der in EAS 1674 vertretenen Auffassung wird diese Beurteilung sinngemäß für die von den österreichischen Sozialversicherungseinrichtungen getragenen Entgeltfortzahlungen im Krankheitsfall sowie für die Leistungen der Bauarbeiter…
…Bezug für frühere Dienstleistungen" (ohne Ähnlichkeitserfordernis mit den Ruhegehältern) doch der Besteuerung in Österreich entzogen und Deutschland als Wohnsitzstaat zugewiesen sind. Unter den gegebenen Umständen vertritt das BM für Finanzen daher die Auffassung, daß die inländische Lohnsteuerabzugspflicht wahrzunehmen ist. Nur wenn der Nachweis erbracht wird…
…iVm § 100 Abs. 1 zweiter Satz EStG 1988 auf den Nettobetrag der Entgelte einzuschränken. Soll eine umfassende Einschränkung der inländischen Besteuerung auf die Reineinkünfte des deutschen Stuntunternehmens stattfinden, ist auch die Möglichkeit gegeben, den Steuerabzug vorzunehmen und sodann auf der Grundlage von § 102 Abs. 1…
…dieses Entgelt in Österreich unter Progressionsvorbehalt von der Besteuerung freizustellen; und zwar auch dann, wenn Wiederholungsübertragungen entgeltfrei erfolgen können; diese Beurteilung stützt sich auf die in Ziffer 18 des OECD-Kommentars zu Artikel 12 dargelegte Auffassung. Artikel 17 Abs. 1 Satz 3 DBA-Deutschland, der…
…Beteiligungen eine Trennung von Vermögenssubstanz und den daraus erfließenden Erträgnissen bei Mehrheitsgesellschaftern dann für möglich gehalten wurde, wenn dieser Mehrheitsgesellschafter seine Stimmrechte nach den Aufträgen eines anderen (des Vorbehaltsfruchtgenussberechtigten) wahrzunehmen hat. Denn in diesem Fall würde nicht der zivilrechtliche Eigentümer der Beteiligungen, sondern der Vorbehaltsfruchtgenussberechtigte…