…1. Sept. bis 31. Aug. in Großbritannien erstellten Jahresabschlussergebnisse und eine korrespondierende Zuordnung der britischen Einkommensteuer angesichts des jeweils mit 1. April beginnenden britischen Steuerjahres administrative Schwierigkeiten mit sich bringt. § 184 BAO sieht aber vor, dass dann, wenn die Besteuerungsgrundlagen nicht exakt zu ermitteln sind…
…Entsendungsfrist der zitierten Abkommensbestimmung überschritten wird, auf die Entsendungsdauer in den Steuerjahren des Tätigkeitsstaates, im vorliegenden Fall sonach Großbritanniens, ankommt. Da das britische Steuerjahr jeweils am 6. April beginnt, wird die maßgebende Frist in keinem der beiden betroffenen Steuerjahre überschritten, sodass Großbritannien diesfalls (bei Arbeitgebereigenschaft…
Gemäß Artikel 28 Abs. 2 lit. a DBA-Indien-1999 findet dieses neue Abkommen in Österreich auf Steuern Anwendung, die für Steuerjahre (= Veranlagungsjahre = Kalenderjahre) erhoben werden, die dem Kalenderjahr des Ratifikationsurkundenaustausches folgen. Da der Ratifikationsurkundenaustausch im Jahr 2001 stattgefunden hat, sind die Bestimmungen…
…Maßgebend ist danach die Entsendungsdauer pro Kalenderjahr (vorausgesetzt, dass auch in Japan das "Steuerjahr" mit dem "Kalenderjahr" gleichgesetzt wird). Wird daher ein Mitarbeiter eines österreichischen Unternehmens vom 2.7.04 bis 30.6.05 nach Japan entsandt (wobei keine Entsendung in eine Betriebstätte des österreichischen…
…ein Jahr auf den 1. Jänner 2007 verschiebt. Da mit dem Protokoll für die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit das Steueranrechnungsverfahren eingeführt wurde, wird für in Österreich ansässige Arbeitnehmer, die länger als 183 Tage im betreffenden Steuerjahr an schweizerische Konzernunternehmen verliehen werden, für das Veranlagungsjahr 2007…
…erfolgen, eingerechnet werden). Der Umstand, dass in dem in Großbritannien am 5. April 1994 endenden britischen Steuerjahr die 183-Tage-Frist überschritten wird, ist nach OECD-Auffassung unmaßgebend, da es nicht auf die zeitlichen Gegebenheiten im Ansässigkeitsstaat, sondern auf jene im Tätigkeitsstaat ankommt (AÖF Nr…
…year") in Indien auf, dann hat Indien gemäß Artikel XIV Abs. 1 DBA-Indien an den darauf entfallenden Bezügen das Besteuerungsrecht. "Previous year" ist das indische Steuerjahr, das nach hier vorliegenden Unterlagen (zB 1995 International Tax summaries, Coopers & Lybrand) vom 1. April bis 31. März…
…entspricht auch den Interpretationsgrundsätzen der OECD, denenzufolge bei Berechnung der gemäß Art. 15 Abs. 2 OECD-Musterabkommen maßgeblichen 183-Tage-Frist ausschließlich auf die Dauer des physischen Aufenthalts im Tätigkeitsstaat innerhalb des jeweiligen Steuerjahres abzustellen ist (vgl. auch Erlass des BMfF v. 18. November 1991…
…dass sich der Pilot in VAE länger als 183 Tage während des betreffenden Steuerjahres aufhält oder die Vergütungen von oder für einen dortigen Arbeitgeber gezahlt oder einer Betriebsstätte getragen werden. Wird der Pilot wiederum von dem maltesischen Luftfahrtunternehmen im Rahmen eines "Wet-Lease"-Vertrags (ein…
Ausländische Unternehmer, die im Inland Geschäfte durch eine Zweigniederlassung betreiben, sind verpflichtet, für diese Bücher zu führen (Straube, HGB-Kommentar - Rechnungslegung, Tz 4 zu § 189 HGB). Unterhält daher eine deutsche GmbH im Inland eine solche Betriebstätte, dann hat wegen der bestehenden gesetzlichen Buchführungspflicht die Gewinnermittlung…
Ausländische Steuern sind nach Maßgabe der Bestimmungen der in Betracht kommenden Doppelbesteuerungsabkommen auf jene österreichische Einkommensteuer (Körperschaftsteuer) anzurechnen, die auf die anrechnungsbegünstigten ausländischen Einkünfte entfällt. Dies hat u.a. zur Folge, dass Einkünfteidentität nicht aber Steuerzeitraumidentität bestehen muss. Fließen daher Gewinnausschüttungen einer schweizerischen GesmbH…
Artikel 31 des DBA-Deutschland vom 24.8.2000 enthält folgende Aussage über den Wirksamkeitsbeginn des Abkommens : "Dieses Abkommen ... ist in beiden Staaten anzuwenden ......auf die Steuern, die für Zeiträume ab dem 1. Januar des Kalenderjahres erhoben werden, das auf das Jahr folgt, in dem…
Sind auf der Grundlage eines DBA oder von § 48 BAO ausländische Steuern auf die österreichische Einkommensteuer anzurechnen, dann kann diese Anrechnung immer nur auf jene österreichische Steuer erfolgen, die auf die betreffenden ausländischen Einkünfte entfällt. Verbucht ein österreichisches Unternehmen eine im Jahr 2000 erbrachte Leistung…
Ein österreichisches Unternehmen, das im Jahr 1 in seinen österreichischen Betriebstätten einen Gewinn von S 2,000.000,00 erzielt und in einer deutschen Betriebstätte einen Verlust von S 2,500.000,00 erleidet, hat im Jahr 1 zwar S 2,000.000,00 in…
Verlegt ein Steuerausländer seinen Wohnsitz nach Österreich und tritt er damit in die unbeschränkte Steuerpflicht in Österreich ein, dann unterliegen alle ab Zuzug zufließenden Auslandseinkünfte der österreichischen Besteuerung. Der Zuflusszeitpunkt richtet sich nach § 19 EStG 1988. Zinsen, die zum Fälligkeitszeitpunkt gutgeschrieben werden, fließen damit in…
§ 2 Abs. 8 Z 3 EStG sieht im Gefolge des Auslandsverlusterkenntnisses des VwGH (VwGH 25.9.2001, 99/14/0217) einen Nachversteuerungstatbestand vor, durch den eine Doppelverwertung von Auslandsverlusten vermieden werden soll. Im Kalenderjahr der ausländischen Doppelverwertung erhöht der in Österreich seinerzeit ausgeglichene Verlust den…
Für die Beurteilung, ob die Jahresfreigrenze gemäß Art. 17 DBA-USA von US-$ 20.000,- in Österreich überschritten ist, sind die Einnahmen innerhalb eines Kalenderjahres maßgebend. Es bedarf keiner Prüfung, ob möglicherweise nach US-Recht eine Besteuerung nach einem vom Kalenderjahr abweichenden Wirtschaftsjahr erfolgt…
Gemäß Artikel 9 Abs. 2 der Durchführungsvereinbarung zum DBA-Ö/Schweiz sind Anträge auf Rückerstattung der schweizerischen Verrechnungssteuer innerhalb einer Frist von 3 Jahren nach Ablauf des jeweiligen Kalenderjahres bei dem zuständigen österreichischen Finanzamt einzureichen. Werden Rückerstattungsanträge einer österreichischen Organisation, die am 29. Dezember 1998…
Verlegt ein Steuerpflichtiger seinen einzigen Wohnsitz unterjährig nach Österreich und tritt er damit in die österreichische unbeschränkte Steuerpflicht ein, ist nur das während der Dauer der unbeschränkten Steuerpflicht erzielte Einkommen der Einkommensteuerveranlagung zu Grunde zu legen (EStR 2000 Rz 7502). Sollten im Zuzugsjahr vor dem…
Die im Wege eines Revisionsprotokolls geplanten Änderungen im DBA-Luxemburg sollen die Durchsetzung der einschränkenden Bestimmungen des Abgabenänderungsgesetzes 1989 in Bezug auf die Versagung der vermögensteuerlichen und körperschaftsteuerlichen Steuerfreistellung für Beteiligungen an luxemburgischen Zinsensammelgesellschaften und daraus erfließender Dividenden ermöglichen. Sollte das Revisionsprotokoll noch 1992 völkerrechtlich…